Angenommen, das Unternehmen der AG sei nach der Veräußerung von Immobilien für 4,5 Mrd. Euro nur noch 1 Mrd Euro wert. Muss der Vorstand den Verkaufsvorgang der Hauptversammlung vorlegen?
Darüber wird nach einem Bericht der FTD bei der KarstadtQuelle AG gestritten. Ein Blick in das Aktiengesetz ergibt, dass § 179a AktG nicht eingreift, denn es geht nicht um die Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens. Aber es gibt ja auch noch die Rechtsprechung des BGH, die sich in zwei Fällen 1982 (Holzmüller) und 2004 (Gelatine) mit Teilübertragungen befasst hat. Dort wurde eine 80%-Richtschnur genannt, doch worauf sie sich bezieht (Bilanzsumme, Umsatz, Betriebsvermögen, Gewinnanteil) bleibt vorerst ungeklärt. Näheres zur BGH-Rechtsprechung in einer Präsentation, die einer meiner Studenten vorgelegt hat.
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