Eine Zeitlang war sie in Deutschland groß in Mode: die englische Private Limited Company. Verlässliche Zahlen über den gegenwärtigen Bestand sind nicht zu bekommen. Ein Anbieter spricht davon, mehr als 60 000 deutsche Unternehmer hätten sich für eine Ltd. entschieden. Jedenfalls hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2008 dagegengehalten. Seine Erfindung, die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” hat ebenfalls eine beeindruckende Karriere hingelegt. Mittlerweile sind deutlich über 70 000 UG (haftungsbeschränkt) in den Handelsregistern eingetragen. Hat also gerade die MoMiG-Reform des GmbH-Rechts (§ 5a GmbHG) die Limited hierzulande zurückgedrängt?
Das bestreitet eine Universitätsstudie aus Kopenhagen/Oxford: „Corporate Mobility in the European Union – A Flash in the Pan? An Empirical Study on the Success of Lawmaking and Regulatory Competition” (SSRN-Arbeitspapier). Der Autor Wolf-Georg Ringe stellt fest, dass die Limited schon zwei Jahre vor der Reform ihren Höhepunkt in Deutschland überschritten hatte. Schon im Jahr 2006 sei es zu einem deutlichen Einbruch gekommen. Sehr interessant, dass auch in Österreich in Rückgang zu verzeichnen war – und Österreich hatte keine GmbH-Reform. Daraus schließt der Verfasser, dass (hektische) gesetzliche Aktivitäten nicht den entscheidenden Einfluss auf die Rechtsformwahl haben.
Einige Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland haben zum Teil schwer zu kämpfen. Wenn die Rechnungslegung in England nicht pünktlich und korrekt erfolgt, ist die Löschung im englischen Register die schnelle Reaktion der dortigen Behörde. Dann ist „Land unter”, auch weil der Weiterbetrieb des Unternehmens die persönliche Haftung für Verbindlichkeiten (als Personengesellschaft deutschen Rechts) mit sich bringt (OLG Celle v. 29.5.2012, 6 U 15/12; vgl. dazu auch Schwarz in DB 2013 S. 799).
(Der Text erschien am 3.6.2013 im HB-Rechtsboard).
nun, das habe ich 2008 im Rechtsausschuss auch vorgetragen, nur wollte es damals niemand hören.
sehr interessant. Das Lustige ist, dass ja jetzt gerade in Österreich (mit etwas Verspätung!) eine GmbH-Reform ansteht… ob das wohl noch Sinn macht?
Die Österreicher setzen aber „nur” auf 10.000 Euro herab, und Grund für die GmbH-Reform dort ist die Ankurbelung von Neugründungen.
Nun ja, 10.000 Euro scheint mir wieder so eine halbherzige Reform zu sein… entweder man glaubt an den Sinn und Zweck von Mindestkapital oder nicht!
In GmbHR 13/2013, 693 ff. (erscheint am 01.07.2013) wird die neueste Erhebung zum „Zahlenmaterial” der Gesellschaften in Deutschland zum Stichtag 01.01.2013 von Herrn Prof. Dr. Udo Kornblum zu lesen sein. In seiner Zusammenfassung schreibt er u.a.:
„In der Rubrik GmbH waren 78.680 haftungsbeschränkte UGs mit enthalten, die Rubrik Rechtsformen ausländischen Rechts HRB schloss 11.282 britische Ltd.s mit ein. … Während die UG im Berichtsjahr [2012] um 24,9 % zulegte, musste die Ltd. einen Rückgang von 10,1 % hinnehmen, ihr Bestand machte nunmehr nur noch weniger als 1/7 desjenigen der UG aus.”