Limited vs. UG (haftungsbeschränkt)

Eine Zeit­lang war sie in Deutsch­land groß in Mode: die eng­li­sche Pri­vate Limi­ted Com­pany. Ver­läss­li­che Zah­len über den gegen­wär­ti­gen Bestand sind nicht zu bekom­men. Ein Anbie­ter spricht davon, mehr als 60 000 deut­sche Unter­neh­mer hät­ten sich für eine Ltd. ent­schie­den. Jeden­falls hat der deut­sche Gesetz­ge­ber im Jahr 2008 dage­gen­ge­hal­ten. Seine Erfin­dung, die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt)” hat eben­falls eine beein­dru­ckende Kar­riere hin­ge­legt. Mitt­ler­weile sind deut­lich über 70 000 UG (haf­tungs­be­schränkt) in den Han­dels­re­gis­tern ein­ge­tra­gen. Hat also gerade die MoMiG-Reform des GmbH-Rechts (§ 5a GmbHG) die Limi­ted hier­zu­lande zurückgedrängt? 

Das bestrei­tet eine Uni­ver­si­täts­stu­die aus Kopenhagen/​Oxford: Cor­po­rate Mobi­lity in the Euro­pean Union – A Flash in the Pan? An Empi­ri­cal Study on the Suc­cess of Law­ma­king and Regu­la­tory Com­pe­ti­tion” (SSRN-Arbeits­pa­pier). Der Autor Wolf-Georg Ringe stellt fest, dass die Limi­ted schon zwei Jahre vor der Reform ihren Höhe­punkt in Deutsch­land über­schrit­ten hatte. Schon im Jahr 2006 sei es zu einem deut­li­chen Ein­bruch gekom­men. Sehr inter­es­sant, dass auch in Öster­reich in Rück­gang zu ver­zeich­nen war – und Öster­reich hatte keine GmbH-Reform. Dar­aus schließt der Ver­fas­ser, dass (hek­ti­sche) gesetz­li­che Akti­vi­tä­ten nicht den ent­schei­den­den Ein­fluss auf die Rechts­form­wahl haben. 

Einige Limi­ted mit Ver­wal­tungs­sitz in Deutsch­land haben zum Teil schwer zu kämp­fen. Wenn die Rech­nungs­le­gung in Eng­land nicht pünkt­lich und kor­rekt erfolgt, ist die Löschung im eng­li­schen Regis­ter die schnelle Reak­tion der dor­ti­gen Behörde. Dann ist Land unter”, auch weil der Wei­ter­be­trieb des Unter­neh­mens die per­sön­li­che Haf­tung für Ver­bind­lich­kei­ten (als Per­so­nen­ge­sell­schaft deut­schen Rechts) mit sich bringt (OLG Celle v. 29.5.2012, 6 U 15/12; vgl. dazu auch Schwarz in DB 2013 S. 799). 

(Der Text erschien am 3.6.2013 im HB-Rechts­board).

5 Kommentare

  1. sehr inter­es­sant. Das Lus­tige ist, dass ja jetzt gerade in Öster­reich (mit etwas Ver­spä­tung!) eine GmbH-Reform ansteht… ob das wohl noch Sinn macht?

  2. Die Öster­rei­cher set­zen aber nur” auf 10.000 Euro herab, und Grund für die GmbH-Reform dort ist die Ankur­be­lung von Neugründungen.

  3. Nun ja, 10.000 Euro scheint mir wie­der so eine halb­her­zige Reform zu sein… ent­we­der man glaubt an den Sinn und Zweck von Min­dest­ka­pi­tal oder nicht!

  4. In GmbHR 13/2013, 693 ff. (erscheint am 01.07.2013) wird die neu­este Erhe­bung zum Zah­len­ma­te­rial” der Gesell­schaf­ten in Deutsch­land zum Stich­tag 01.01.2013 von Herrn Prof. Dr. Udo Korn­blum zu lesen sein. In sei­ner Zusam­men­fas­sung schreibt er u.a.:

    In der Rubrik GmbH waren 78.680 haf­tungs­be­schränkte UGs mit ent­hal­ten, die Rubrik Rechts­for­men aus­län­di­schen Rechts HRB schloss 11.282 bri­ti­sche Ltd.s mit ein. … Wäh­rend die UG im Berichts­jahr [2012] um 24,9 % zulegte, musste die Ltd. einen Rück­gang von 10,1 % hin­neh­men, ihr Bestand machte nun­mehr nur noch weni­ger als 1/7 des­je­ni­gen der UG aus.”

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