„40 Prozent aller Aufsichtsräte müssen dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören.” Das soll die zentrale Vorgabe der Richtlinie sein, die nach Medienberichten von der Justizkommissarin (sic!) Reding vorbereitet wird (und auf Widerstand stößt). Also eine Geschlechterquote. Bei einem Aufsichtsrat, der aus Frauen besteht, müssten zwei Fünftel weichen und Männern Platz machen. Dazu: „Hiermit erkläre ich feierlich: Nicht mit mir! Ich will keine Quote! Und wenn Aufsichtsrat und Vorstand komplett in Frauenhand wären – wenn der Laden läuft, ist das ok. Lassen Sie mich aus dem Spiel, Frau Reding!” (Ralfschuler‚s Blog). S. auch „Wachstum und Quote” (Heike Göbel, FAZ).
Zur Vertiefung: Jens Koch, EU-Kompetenz für eine Frauenquote in den Führungsgremien der Aktiengesellschaft, ZHR 175 (2011), 827. Der Verfasser stellt fest, „dass der Union eine Verbandskompetenz für die Einführung einer solchen Regelung fehlt”.
Sehr geehrter Herr Professor Noack,
Ich danke Ihnen fuer die viele interesannte und instruktive Informationen.
In Japan gibt es jetzt leider keine oeffentliche Diskussion ueber Frauenquote in der Wirtschaft, obwohl die Quote weniger als 2 Prozent ist. Japanische Zeitungen und Zeitschriften melden aber manchmal von der gegenwaertige Situation in Europa.
Mit freundlichen Gruessen
Prof.Dr.Shosaku Masai
Universitaet Waseda