Die FAZ berichtet: Das Landgericht Frankfurt hat einen der führenden Berufskläger gegen Aktiengesellschaften wegen „Rechtsmissbrauchs” zu Schadensersatz verurteilt. Das Verhalten des Berliner Speditionsunternehmers Klaus Zapf sei „sittenwidrig” gewesen, heißt es in dem noch unveröffentlichten Urteil, das der F.A.Z. vorliegt. Er muss dem Unternehmen für alle schon entstandenen und sämtliche künftigen Schäden haften, die daraus folgen, dass durch seine Anfechtungsklage eine geplante Kapitalerhöhung blockiert wurde.
Und Martin Peltzer unterbreitet in der Rubrik „Recht&Steuern” Vorschläge, wie man „Schluss mit der Erpressung” machen kann:
„Die Anfechtung sollte voraussetzen, dass Kläger einzeln oder gemeinsam über Aktiennennwerte von mindestens 100 000 Euro verfügen. Die Konzentration der Zuständigkeit auf ein Landgericht je Bundesland sollte vorgeschrieben werden – oder eine erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte. Eintragungen im Freigabeverfahren sollten hinsichtlich der Interessenabwägung nicht nur der Gesetzesbegründung zufolge, sondern ausdrücklich erleichtert werden. Die Dreimonatsfrist für den Erlass des Freigabebeschlusses sollte auf einen Monat verkürzt werden. Und der Gegenstandswert sollte sich am Aktienbesitz des Klägers orientieren.”
Schreiben Sie einen Kommentar