Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben den lange erwarteten Referentenentwurf jetzt vorgelegt (soll bislang heißen: den „interessierten Kreisen” zur Stellungnahme bis zum 7.10.2014 zugeleitet): Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Als neuer § 96 Abs. 2 AktG wird vorgeschlagen:
„Bei börsennotierten Gesellschaften, für die das Mitbestimmungsgesetz (…) gilt, setzt sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen. Der Mindestanteil ist auf der Seite der Aktionäre und der Arbeitnehmer gesondert zu erfüllen. Es ist zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Eine Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung und eine Entsendung in den Aufsichtsrat unter Verstoß gegen das Mindestanteilsgebot ist nichtig. (…).”
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