Die österreichische Ratspräsidentschaft bemüht sich eifrig, die unerwartet schwierige Situation mit dem Kommissionsvorschlag einer Aktionärsrechterichtlinie in den Griff zu bekommen. Sie hat vor einigen Tagen eine Neuformulierung des Vorschlags vorgelegt, der nun in der Ratsarbeitsgruppe (Zusammenkunft der zuständigen Ministerialvertreter aus den Mitgliedstaaten) Mitte Mai verhandelt wird. In Wesentlichen finden sich Neuerungen zur Einberufung der HV (statt 30 eine 20Tage-Frist) und einige Präzisierungen zum Fragerecht vor der HV (Art. 9).
Nach den Vorstellungen der Kommission sollten lediglich eher formale Regeln einer informierten Aktionärsmitwirkung in Hauptversammlungen vereinheitlicht werden. Das materielle Aktienrecht der Mitgliedstaaten sollte unberührt bleiben. Doch bei den Regelungsvorschlägen zum Fragerecht und zum Vertretungsrecht zeigt sich, dass Verfahrensbestimmungen auch eine starke inhaltliche Wirkung haben. Von Seiten deutscher Unternehmensvertreter wird das …
Weiterlesen