Reform des GmbHG auf dem Wege

Unter dem Motto Zeit für Grün­der” macht das BMJ in einer Pres­se­mit­tei­lung Appe­tit auf die ange­kün­digte GmbHG-Reform. Beschrie­ben wird eine erleich­terte Grün­dung nach MoMiG und EHUG”. Ein wei­te­rer Schwer­punkt ist die Erhö­hung der Attrak­ti­vi­tät der GmbH als Rechts­form”. Künf­tig soll es mög­lich sein, dass eine GmbH in Deutsch­land regis­triert ist, aber aus­schließ­lich im Aus­land tätig ist (Kon­zern­töch­ter!). Das kom­plexe Eigen­ka­pi­tal­er­satz­recht werde dere­gu­liert”.

Text und die Begrün­dung des Refe­ren­ten­ent­wurfs lie­gen noch nicht vor, zur­zeit fin­det eine Abstim­mung mit den Bun­des­res­sorts” statt. Erste Kri­ti­ker gibt es frei­lich schon. Die baye­ri­sche Jus­tiz­mi­nis­te­rin Merk (CSU) bewer­tete die Eck­punkte des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums zur GmbH-Reform als ent­täu­schend, ins­be­son­dere den Kom­pro­miss in der Stamm­ka­pi­tal­frage. Der …

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Aktienrückkauf bei Bertelsmann

Ein Lehr­stück für meine Stu­den­ten im Kurs Kapitalgesellschaftsrecht. 

Die Ber­tels­mann AG mel­dete am 25.5.2006: Die Ber­tels­mann Ver­wal­tungs­ge­sell­schaft (BVG), Fami­lie Mohn und die Stif­tung, die Groupe Bru­xel­les Lam­bert (GBL) und der Vor­stand der Ber­tels­mann AG haben sich … dar­auf geei­nigt, dass Ber­tels­mann die von GBL gehal­tene Betei­li­gung zurück erwirbt. Der Kauf­preis für die 25,1‑prozentige Betei­li­gung der GBL beträgt 4,5 Mrd. €. … Der Rück­kauf der Anteile wird am 1. Juli 2006 voll­zo­gen. … Der Rück­kauf wird mit einem Zwi­schen­kre­dit meh­re­rer Ban­ken finanziert.” 

Ver­brei­tet weiß man, dass eine AG — mit Bil­li­gung durch die Haupt­ver­samml­kung — nicht mehr als 10% eigene Aktien hal­ten darf (§ 71 I Nr. …

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Schützenswerte Anlegerschaft” bei insolventer Aktiengesellschaft — neue Pflichten für den Insolvenzverwalter durch das TUG

Der Ent­wurf eines TUG sieht fol­gende Ergän­zung des WpÜG um einen § 11 vor (und des Bör­sen­ge­set­zes um einen ent­spre­chen­den § 42a): 

Ist die Ver­wal­tungs- und Ver­fü­gungs­be­fug­nis eines nach die­sem Gesetz zu einer Hand­lung Ver­pflich­te­ten auf einen vor­läu­fi­gen oder end­gül­tig bestell­ten Insol­venz­ver­wal­ter über­ge­gan­gen, so hat die­ser, unbe­scha­det einer eige­nen Ver­pflich­tung kraft Amtes, an der Erfül­lung die­ser Pflich­ten mit­zu­wir­ken, ins­be­son­dere durch die Zustim­mung zu hier­für not­wen­di­gen Rechts­ge­schäf­ten und Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Mit­tel.” — Die Minis­te­ri­al­be­grün­dung des erklärt lapi­dar: Damit soll die Infor­ma­ti­ons­lage der von der Insol­venz betrof­fe­nen und daher beson­ders schüt­zens­wer­ten Anle­ger­schaft ver­bes­sert werden”. 

Moment mal. Von der Pleite betrof­fen und nach der Insol­venz­ord­nung schüt­zens­wert” sind die Gläu­bi­ger der Gesell­schaft. Die Aktio­näre haben (im Nor­mal­fall der Über­schul­dung) …

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Rechtstatsächliches zur Limited in Deutschland

Dr. West­hoff hat Zah­len zur Ver­brei­tung der Pri­vate Limi­ted Com­pany in Deutsch­land publi­ziert (GmbHR 2006, 525). Der Autor hat eine Stich­probe (500 Gesell­schaf­ten) des zen­tra­len eng­li­schen Gesell­schafts­re­gis­ters genom­men, und zwar wur­den Gesell­schaf­ten mit deutsch­spra­chi­gen Fir­men­be­stand­tei­len erfasst. Mit Hilfe der Anga­ben zu den regis­tered offices der Gesell­schaf­ten in Eng­land sowie Kun­den­zah­len von Anbie­tern für regis­tered offices wurde der Gesamt­be­stand der Gesell­schaf­ten mit Ver­wal­tungs­sitz in Deutsch­land hoch­ge­rech­net (induk­tive Sta­tis­tik)”. Das Ergeb­nis sei mit Hilfe der Anzahl von neu eröff­ne­ten Bank­ver­bin­dun­gen von limi­teds in Deutsch­land plau­si­bi­li­siert worden. 

Nach Anga­ben West­hoffs wur­den danach bis Ende 2005 30 300 limi­teds mit Ver­wal­tungs­sitz in Deutsch­land gegrün­det. Das Ver­hält­nis von GmbH-Grün­dun­gen zu Limi­ted-Grün­dun­gen betrage seit der EuGH-Ent­schei­dung Über­se­e­ring” im Sep­tem­ber 2002 5

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Neues Genossenschaftsrecht

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 19.5.2006 nach zwei­ter und drit­ter Bera­tung dem Ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Ein­füh­rung der Euro­päi­schen Genos­sen­schaft und zur Ände­rung des Genos­sen­schafts­rechts (Drs 16/1025, 16/1524) zuge­stimmt. 
Zum Glück war der Tages­ord­nungs­punkt als Nr. 9 ange­setzt — denn bei der Nr. 13 (Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2007) musste Beschluss­un­fä­hig­keit fest­ge­stellt wer­den.

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Insolvenzverschleppungshaftung des Direktors einer deutschen” Limited

Heute wird in der FAZ das Urteil des LG Kiel v. 20.4.2006 (Az.: 10 S 44/05) vor­ge­stellt (S. 14 — dort irr­tüm­lich dem LG Köln zuge­schrie­ben) und von Joa­chim Jahn kom­men­tiert (S. 24). Das Land­ge­richt … hat den Geschäfts­füh­rer (Direc­tor) einer Schön­heits­farm an der Ost­see per­sön­lich zur Haf­tung gegen­über einem Geschäfts­part­ner ver­ur­teilt. Für eine Ltd., deren ein­zige Betriebs­stätte in Deutsch­land liege, gäl­ten die Insol­venz­re­ge­lun­gen des GmbH-Gesetzes.” 

Wie könnte der BGH ent­schei­den? Der Vor­sit­zende Rich­ter des 2. Zivil­se­nats des BGH hat sich 2005 zunächst ein­deu­tig geäu­ßert: Delikts- und Insol­venz­recht begeg­nen ein­an­der in unse­rer Insol­venz­ver­schlep­pungs­haf­tung, die nach der höchst­rich­ter­li­chen Recht­spre­chung ihre Grund­lage in § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. …

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Liber amicorum Wilhelm Happ

Bei­träge in Fest­schrif­ten sind apo­kry­phe Schrif­ten. Ein wenig Mar­ke­ting ist nötig. Ich weise auf die Fest­schrift (Freun­des­gabe) hin, die am ver­gan­ge­nen Wochen­ende dem Ham­bur­ger Rechts­an­walt Dr. Wil­helm Happ über­reicht wurde. 25 Autoren behan­deln dort gesell­schafts­recht­li­che (haupt­säch­lich: akti­en­recht­li­che) The­men. Eine Inhalts­über­sicht hier.

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