Im Februar ist eine weitere Teillieferung der 3. Auflage des Kölner Kommentar zum Aktiengesetz erschienen. Kommentatoren der §§ 67 – 75 AktG: Marcus Lutter (Bonn) und Tim Drygala (Leipzig). Das Werk nimmt auch Stellung zu Rechtsentwicklungen im Bereich der sog. Finanzinvestoren. Durch das Risikobegrenzungsgesetz 2008 und die reformierte EU-Kapitalrichtlinie (2006) sind neue normative bzw. optionale Vorgaben entstanden.
Zur Neufassung des § 67 AktG durch das sagen die Autoren (§ 67 Rn. 2):
„Die Änderungen dienen dem Zweck, der Gesellschaft einen besseren Überblick über die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse zu verschaffen. Denn das Risiko, das durch das Gesetz begrenzt werden soll, ist das der Beteiligung von Finanzinvestoren (private equity Gesellschaften und Hedge Fonds). Gegenüber diesen Investoren wird von politischer …
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