Ein Anruf von der Uni-Verwaltung wegen einer Zahlung unseres Instituts für Unternehmensrecht. Es geht um die Frage, ob die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist, was dort angenommen wird. Mir wird dazu aus einem „Erlass des BMF” vorgelesen. Ich bitte um Übermittlung dieses Dokuments, um die Sachlage selbst beurteilen zu können. Mein Gesprächspartner jedoch: „Dat Steuerrecht is so kompliziert, dat könnet se gar nich prüfn”.…
WeiterlesenJahr: 2009
Missbräuchliche Anfechtungsklage: Schadensersatz!
Verlieren die Instanzgerichte doch die Geduld mit räuberischen Aktionären? Nach den „Zapf”-Urteilen des LG und OLG Frankfurt/Main hat jetzt das LG Hamburg (321 O 430/07 v. 15.6.2009) aus § 826 BGB verurteilt. Was war geschehen? Ein Berufskläger (für Kenner der Szene: mit Zustelladresse in Dubai) hatte mit einem Aktienanteil von 0,0001% eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der E‑AG über eine Sachkapitalerhöhung erhoben; die Beteiligung war zuvor mit der F‑AG verabredet worden. Sie ist daraufhin gescheitert. Ein Aktionär der F‑AG, der seine Aktien als Sacheinlage hatte einbringen wollen, obsiegt mit seiner Schadensersatzklage über 50 000 €.
Das LG befindet: Es gilt die …
WeiterlesenRückgang der Limited, Zunahme der UG (haftungsbeschränkt)
Einen Rückgang der hier tätigen Limited und „derzeit beachtliche Gründungserfolge der UG mit fast 10 000 Gründungen in den letzten 6 Monaten konstatiert Niemeier in der neuen (Online-)Ausgabe von Status:Recht (S. 165). Sehr skeptisch und auch pauschal spricht er von „ökonomisch unfundierten und von Frühsterblichkeit bedrohten Gründungen”.
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WeiterlesenAktiengesetz auf neuestem Stand
Das Aktiengesetz wurde gegen Ende der Wahlperiode mehrfach geändert. Die Änderungen sind zum Teil schon in Kraft (BilMoG), zum Teil werden sie demnächst in Kraft treten (ARUG, VorstAG, FGG-RG). Die Anwaltskanzlei White&Case hat verdienstvollerweise diese Änderungen eingearbeitet und präsentiert eine konsolidierte Arbeitsfassung des (künftigen) Aktiengesetzes.…
WeiterlesenProgramm der schwedischen EU-Präsidentschaft
Im zweiten Halbjahr 2009 hat Schweden die EU-Präsidentschaft inne. Das kürzlich vorgestellte Programm enthält zwar einen bunten Strauß zeitgeistiger Themen („Klimaschutz” …), aber im Unternehmensrecht ist es ganz mager. Stichworte wie „corporate governance” oder „company law” finden sich gar nicht. Zur Europäischen Privatgesellschaft: kein Wort. Zu einer Richtlinie über die Sitzverlegung: keine Aussage. Aus EU-Kreisen hört man übrigens, dass die Arbeiten an einem Richtlinienvorschlag unter einem neuen EU-Kommissar wieder aufgenommen werden sollen.
Aus dem Programm (S. 31): „Improving the business climate — One major task is to make day-to-day running easier for companies, thereby guaranteeing a long-term and competitive business sector. Better regulation and reduced administrative burdens, better access to funding for small and …
WeiterlesenDie Bundestagswahl und das Unternehmensrecht (3)
Das „Regierungsprogramm 2009 – 2013″ von CDU/CSU enthält (wenn ich es nicht übersehen habe) keine Aussagen zum klassischen Unternehmensrecht.
Unter dem Titel „Faire Regeln für internationale Finanzmärkte und Weltwirtschaft” werden einige Vorhaben genannt, die in erster Linie „international einheitliche Standards der Regulierung und Überwachung” betreffen. Zur Rechnungslegung immerhin dies: „Wir streben eine Überarbeitung der internationalen Standards zur Rechnungslegung an. Wir setzen uns dafür ein, aus europäischer Tradition ein Modell zu entwickeln, das sich vom bisherigen anglo-amerikanisch geprägten unterscheidet. Das vom ehrbaren Kaufmann zu beachtende Prinzip der Vorsicht und Vorsorge muss Bewertungsmaxime sein.” Und was soll auf „Finanzinvestoren” zukommen? Na klar, „mehr Transparenz” … Ihre Geschäftslage …
Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes
Die Bundesregierung hat heute Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für den Bereich des Bundes beschlossen. Damit soll die Transparenz bei Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung des Bundes erhöht werden. Kern des Regelwerks ist der Public Corporate Governance Kodex des Bundes, der die Gedanken der Corporate Governance auf die Besonderheiten öffentlicher Beteiligungsunternehmen ausrichtet. Das BMJ erklärt dazu: „Der Public Corporate Governance Kodex richtet sich verbindlich an Unternehmen in privater Rechtsform mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes. Dies sind überwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Deshalb ist der Public Corporate Governance Kodex rechtsformübergreifend formuliert und setzt andere Schwerpunkte als der Deutsche Corporate Governance Kodex.” Und auch dies: „Corporate Governance bedeutet wörtlich übersetzt „Unternehmensregierung””. Dass man einen …
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