Die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat Dr. Dirk Zetzsche (LL.M. Toronto) die Lehrbefähigung für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Rechtsökonomie und Rechtsethik verliehen sowie die Lehrbefugnis und das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent” erteilt. Herr Zetzsche hat eine Habilitationsschrift über „Prinzipien der kollektiven Vermögensanlage” verfasst. Er war seit 1995 zuerst studentischer, dann wissenschaftlicher Mitarbeiter an meinem Lehrstuhl – und seit zwei Jahren Mitautor bei den Kommentierungen zum AktG (Kölner Kommentar, 3. Aufl.) und zum WpÜG (in Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechtskommentar). Einige Jahre lang führte er die Geschäfte des hiesigen Instituts für Unternehmensrecht und war Präsident der Düsseldorf Law School. Derzeit bekleidet Privatdozent Dr. Zetzsche eine Vertretungsprofessur für Bank- und Finanzmarktrecht an der Universität …
WeiterlesenJahr: 2012
Partnerschaftsgesellschaft mBB
Nach einem Gesetzentwurf aus dem BMJ soll es künftig eine Variante der (1994 eingeführten) Partnerschaftsgesellschaft geben. Dort haften die Partner (z.B. Rechtsanwälte) gesamtschuldnerisch für deren Verbindlichkeiten; für „berufliche Fehler” kann die Haftung auf den Partner beschränkt werden, der „mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst” war (§ 8 II PartGG). Die Reform will eine zweite Variante einführen: es haftet nur die Partnerschaft mit ihrem Vermögen, wenn sie eine durch Gesetz begründete
Berufshaftpflichtversicherung unterhält; ferner muss der Name mit einem Zusatz („mit beschränkter Berufshaftung”; mBB) versehen sein (§ 8 IV PartGG‑E). Die Mindestsumme der Versicherung muss 2,5 Mio. € je Fall betragen (§ 51a II BRAO‑E).
Das BMJ erklärt…
WeiterlesenAktienrechtsnovelle heute im Bundesrat
Punkt 23 der Tagesordnung v. 10.2.2012: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2012). Substantielle Änderungen werden von den Ländern nicht vorgeschlagen, sondern Randkorrekturen und Ergänzungen: „Die Empfehlung des Rechtsausschusses ist darauf gerichtet, die mit dem FGG-Reformgesetz weggefallenen gesetzlichen Zuständigkeiten der Kammern für Handelssachen wieder herzustellen. Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen eine Ergänzung des § 394 AktG dahingehend, dass auch die Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer lediglich der Rechtsaufsicht einer Gebietskörperschaft unterstehenden Institution des öffentlichen Rechts in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, aufgrund ihrer Berichtspflicht dieser Institution gegenüber insoweit von der allgemeinen Verschwiegenheitspflicht für Aufsichtsratsmitglieder befreit sind. Außerdem soll § 394 AktG hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Berichts- und …
WeiterlesenFuS
Zu notieren ist ein neues Periodikum: FuS – Zeitschrift für Familienunternehmen und Stiftungen (hier die erste Ausgabe als PDF). …
Weiterlesen„Die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen“: Stellungnahmen zur Kodex-Reform
Siehe im Rotdruck die Reformvorschläge, zu denen „vor allem Anwender des Kodex” bis zum 2.3.2012 Stellung nehmen können/sollen. Um gleich einen Punkt aufzugreifen: Ein Aufsichtsrat soll nicht als unabhängig gelten, wenn er mehr als 10% der Aktien hält (Nr. 5.4.2. S. 3). Aber vom wem ist der große Aktionär denn abhängig? Etwa davon, dass er relevant in die AG investiert hat? Dann ist es doch sein legitimes Interesse, dieses Engagement kontrollierend zu begleiten. Größere Aktionäre (und deren Repräsentanten? Das bleibt unklar, wäre aber folgerichtig) vom Aufsichtsrat fernzuhalten, der auch noch zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern bestückt ist – soll das eine gute Unternehmensverfassung bedeuten?…
WeiterlesenOnline-Mitgliederversammlung bei Vereinen zulässig
„Die Mitgliederversammlung erfolgt entweder real oder virtuell (Onlineverfahren) in einem nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum.” – So die neugefasste Satzungsklausel eines Vereins. Das Amtsgericht Iserlohn trug Bedenken: Auch wenn ein spezieller Chat-Raum verwendet werde, bestehe die Gefahr, dass sich eine fremde Person Zugang verschaffe. Des Weiteren könne nicht festgestellt werden, ob die anwesenden Mitglieder geschäftsfähig sind. Der Gesetzgeber habe der Versammlung der Mitglieder als Hauptentscheidungsorgan eine besondere Stellung im Vereinsleben zugedacht, der auch durch das physische Zusammenkommen Rechnung getragen werde. Mitglieder ohne Computer würden benachteiligt.
Das OLG Hamm (Beschl. v. 27.9.2011 – I‑27 W 106/11) hat diese Bedenken zutreffend zurückgewiesen: „Es folgt aus …
WeiterlesenCorporate Governance – ein Dauerbrenner
Im jungen Jahr 2012 setzt sich die Corporate-Governance-Debatte munter fort. Am Wochenende ist das Einladungssymposion der ZGR zu Ende gegangen, das sich mit Corporate-Governance in Deutschland und Europa befasste. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance hat zuvor schon Neuigkeiten verkündet, den Höhepunkt dürfte der 69. Deutsche Juristentag im Herbst bilden, der u.a. „staatliche und halbstaatliche Eingriffe in die Unternehmensführung” zu seinem Thema hat. Offenbar ist „halbstaatlich” das, was die besagte Kommission tut. Ihre Legitimation, ihre (soeben teilweise veränderte) Zusammensetzung und ihr Verfahren dürften im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Beim Verfahren der Regelsetzung gibt es eine Innovation. Erstmals wird der Beschlussfassung im Mai ein schriftliches Konsultationsverfahren vorausgehen. Ab dem kommenden Monat bis Anfang März kann die …
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