5. Geldwäscherichtlinie ist durch” (Update-Korrektur)

Die wei­te­ren Ände­run­gen der Richt­li­nie (EU) 2015/849 zur Ver­hin­de­rung der Nut­zung des Finanz­sys­tems zum Zwe­cke der Geld­wä­sche und der Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung („5. Geld­wä­sche-RL”) sind prak­tisch beschlos­sen. Heute wird im Aus­schuss der Stän­di­gen Ver­tre­ter (Rat) über das Ergeb­nis der Tri­log-Ver­hand­lun­gen befun­den. Ände­run­gen an dem am ver­gan­ge­nen Frei­tag erreich­ten Kom­pro­miss­text dürfte es nicht mehr geben.

Update-Kor­rek­tur (28.12.) — einem freund­li­chen Hin­weis (bes­ten Dank!) fol­gend:  Nur für Trusts und ähn­li­che Rechts­ge­stal­tun­gen wird nach wie vor ein berech­tig­tes Inter­esse” für die Ein­sicht­nahme ver­langt (Art. 31 Abs. 4 lit. c). Hin­ge­gen soll jede Per­son („any mem­ber of gene­ral public”) Ein­sicht in das Trans­pa­renz­re­gis­ter für Gesell­schaf­ten („cor­po­rate and other legal enti­ties”) erhal­ten (Art. 30 Abs. 5 lit. …

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Virtuelle und hybride Hauptversammlungen

Ein White Paper des HV-Dienst­leis­ters Com­pu­tershare behan­delt den inter­na­tio­na­len Stand der vir­tu­el­len und hybri­den Aktio­närs­tref­fen. In Deutsch­land muss eine Prä­senz-HV statt­fin­den, optio­nal kann eine Online-Zuschal­tung erfol­gen (§ 1182 AktG) — also hybrid. Andere Län­der (z.B. Eng­land, Kanada, Spa­nien, Däne­mark, z.T. USA) ermög­li­chen eine voll­stän­dig digi­tal orga­ni­sierte Beschluss­fas­sung der Aktio­näre — das mag man vir­tu­ell” nen­nen. Das White Paper macht kon­krete Vor­schläge, wie ein sol­ches vir­tual mee­ting” zu orga­ni­sie­ren ist. Im Übri­gen darf man die EU-Kom­mis­si­ons­in­itia­tive zur Digi­ta­li­sie­rung des Unter­neh­mens­rechts, die Anfang 2018 kom­men soll, auch mit Blick auf den HV-Pro­zess mit Span­nung erwarten.…

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Staatliche Gerichte für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten stärken”

Ja, auch die Jus­tiz steht im Wett­be­werb, ins­be­son­dere bei wirt­schafts­recht­li­chen Gegen­stän­den: mit Schieds­ge­rich­ten, außer­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren und inter­na­tio­nal mit ande­ren EU-Staa­ten, die dafür Recht­spre­chung anbie­ten” (s. auch hier). Mein Düs­sel­dor­fer Kol­lege Rupprecht Pods­zun und sein Mit­ar­bei­ter Tris­tan Roh­ner haben diese Ent­wick­lung unter­sucht (hier!). Ihr Resümee:

Die Min­de­rung des Ein­flus­ses staat­li­cher Gerichte im Wirt­schafts­recht ist kri­tisch zu beur­tei­len: Eine beson­ders wich­tige Mate­rie wird dann nicht mehr durch die Jus­tiz geprägt. Für Betrof­fene besteht die Gefahr, dass sie Ein­bu­ßen bei der Gewähr­leis­tung ihrer Rechte hin­neh­men müs­sen. Rich­te­rin­nen und Rich­ter könn­ten ihre Fähig­kei­ten nicht mehr an wirt­schaft­lich bedeut­sa­men, pro­fes­sio­nell ver­tre­te­nen Fäl­len schulen.

Hand­lungs­be­darf besteht. Im EU-Aus­land (z.B. Bel­gien, Nie­der­lande, Frank­reich) wur­den in Reak­tion auf den Bre­xit Jus­tiz­re­for­men ange­sto­ßen, um die Stand­ort­at­trak­ti­vi­tät zu stär­ken. Die Kam­mern für Han­dels­sa­chen, …

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Nichtigkeit bei fehlerhafter Niederschrift der HV

Ein neues BGH-Urteil (10.10.2017, II ZR 375/15) befasst sich mit der Sank­tion einer nicht per­fek­ten Nie­der­schrift einer Haupt­ver­samm­lung. Wenn dort nur eine offene Abstim­mung ver­merkt wurde, soll Nich­tig­keit der Beschlüsse die Folge sein. Offen kann in ver­schie­de­ner Weise abge­stimmt wer­den (durch Zuruf, durch Hand­er­he­ben, durch andere Ges­ten).“ Auch bei einer 2‑Per­so­nen-HV muss die Ges­tik der Akteure nota­ri­ell pro­to­kol­liert wer­den, so der BGH. Das wirkt über­dreht. Die Baga­telle konnte im Fall des BGH repa­riert wer­den. Jedoch gibt sie Anlass, die dra­ko­ni­sche Nich­tig­keits­folge bei for­mel­len Män­geln auf den Prüf­stand zu stel­len. S. mein Bei­trag im Rechts­board v. 22.11.…

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