Steht die Niederlassungsfreiheit Vorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, die es einer nach dessen Recht gegründeten Gesellschaft verwehren, sich in eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats umzuwandeln? Die Generalanwältin Juliane Kokott schlägt dem Europäischen Gerichtshof vor, darauf zu antworten (Rn. 67 Nr. 2):
„In einem Fall, in dem sich eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat zum Zweck der Ausübung einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit tatsächlich angesiedelt hat oder beabsichtigt, sich dort anzusiedeln, und sie sich in eine Gesellschaft nach dem Recht dieses Mitgliedstaats umwandelt, beschränkt die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, nach denen die Löschung dieser Gesellschaft im Handelsregister des Herkunftsmitgliedstaats deren vorherige Auflösung nach Durchführung der Liquidation voraussetzt, die Niederlassungsfreiheit. ”
Eine polnische wurde in eine luxemburgische Kapitalgesellschaft „…
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