Wie geht es eigentlich … dem Company Law Package?

Im April 2018 von der EU-Kom­mis­sion erst vor­ge­stellt, haben die bei­den Richt­li­ni­en­ent­würfe im Spät­herbst 2018 schon wich­tige Mei­len­steine durchschritten.

Was die Digi­ta­li­sie­rung“ (insb. Online-Optio­nen für Grün­dung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten) anbe­langt, ist der RL-Ent­wurf im Rechts­aus­schuss des EP am 20.11.2018 behan­delt wor­den, der Aus­schuss der Stän­di­gen Ver­tre­ter der Mit­glied­staa­ten hat am 5.12.2018 eben­falls bera­ten (zu sei­ner Posi­tion s. hier) – der (infor­melle) Tri­log kann beginnen.

Der Ent­wurf zur Unter­neh­mens­mo­bi­li­tät“ war am 6.12.2018 das Thema im Rechts­aus­schuss des EP. Der Berichts­ent­wurf wurde dort ange­nom­men; das Doku­ment wird im EP-Ple­num behan­delt und geht dann in den (infor­mel­len) Trilog.

Ersicht­lich wird das Ver­fah­ren gegen Jah­res­ende mit Nach­druck betrie­ben, auch …

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Festschrift 25 Jahre Notarinstitut

25er-Jubi­läen sind FS-wür­dig – a fortiori‑, wenn es schon eine 10-Jahre-Semi­nar­reihe ist. Seit einem Vier­tel­jahr­hun­dert gibt in Würz­burg das Deut­sche Notar­in­sti­tut. Zu des­sen Feier haben 60 Autoren zu einer Fest­schrift bei­getra­gen, die soeben im Beck-Ver­lag erschie­nen ist. Auf dem Radar der Gesell­schafts­recht­ler sollte sie wegen wich­ti­ger Auf­sätze auf­tau­chen: zur HV-Nie­der­schrift (Dre­scher; Koch), zur Zwangs­ein­zie­hung bzw. Vin­ku­lie­rung des Geschäfts­an­teils (Bayer/​Selentin; Heck­schen), zur Gesell­schafter­liste (Rey­mann), zur Rechts­form­va­ri­ante und zur Rechts­schein­haf­tung (Lie­der), zur Über­tra­gung von Antei­len an Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten (C.Schäfer) und zur Abgren­zung der Ver­eins­klas­sen (Wicke). Wei­tere Bei­träge befas­sen sich mit dem Ver­kehrs­schutz durch öffent­li­che Regis­ter (Bormann/​Stelmasuczyk), mit In-sich-Geschäf­ten bei der GmbH&CoKG (Blath), mit dem Nieß­brauch an Per­so­nen­un­ter­neh­men (Creze­lius) sowie mit dem Sach­agio bei Bar­grün­dung und Bar­ka­pi­tal­erhö­hung (Heidinger/​Knaier).…

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FS 10 Jahre Österberg-Seminare

Was nicht alles Anlass für eine Fest­schrift ist, aber warum nicht? Seit 2009 tref­fen sich Prak­ti­ker und Wis­sen­schaft­ler auf dem Tübin­ger Öster­berg, der als beson­de­rer genius loci vor­ge­stellt wird (Vor­wort). Über die dort gehal­te­nen wirt­schafts­recht­li­chen Refe­rate und Dis­kus­sio­nen wird in der NZG berich­tet — und jetzt gibt es einen veri­ta­ble Fest­schrift dazu, erschie­nen im Tübin­ger Mohr-Ver­lag. Die Abtei­lung Gesell­schafts­recht” wird hier beson­ders inter­es­sie­ren (etwa Bach­mann zu Com­pli­ance und Organ­haf­tung oder Vet­ter, E./Peters zur Kor­rek­tur der Ent­spre­chens­er­klä­rung), beim Insol­venz­recht” gewiss K.Schmidt mit der Frage: Unter­neh­mens­sa­nie­rung durch Insol­venz­ver­fah­ren. Wo bleibt das Gesell­schafts­recht?” Und nicht zuletzt Ulrich Sei­bert mit einem lau­ni­gen Lite­ra­tur­be­richt zu Gleich­be­rech­ti­gung und Rol­len­gleich­heit”. Hier das Inhalts­ver­zeich­nis.

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Reformüberlegungen zum GmbH-Recht — 10 Jahre nach dem MoMiG

In der GmbHR (21÷2018, R 325) befasst sich Ulrich Sei­bert mit einem Rück­blick auf 10 Jahre GmbH-Reform MoMiG” — und sehr inter­es­sant mit zukünf­ti­gen Reformschritten:

Wer weiß, was die fort­schrei­tende Digi­ta­li­sie­rung noch alles brin­gen wird. Jeden­falls wird die Online-Grün­dung der GmbH in irgend­ei­ner Form kom­men. Die Gesell­schafter­liste muss wie erwähnt in ihrer tech­ni­schen Auf­be­rei­tung an den Stan­dard des übri­gen Han­dels­re­gis­ters ange­gli­chen wer­den und auch die Ein­tra­gung muss wei­ter beschleu­nigt wer­den, wozu zuvör­derst der zeit­rau­bende Nach­weis der Ein­zah­lung des Stamm­ka­pi­tals gehört. Die Han­dels­re­gis­ter­be­kannt­ma­chun­gen par­al­lel zum Ein­trag ins Unter­neh­mens­re­gis­ter – ein kla­rer Fall von Dop­pel­pu­bli­zi­tät – soll­ten ver­schlankt wer­den, und der UG (haf­tungs­be­schränkt) könnte nach zehn Jah­ren erlaubt wer­den, sich UGmbH“ zu nen­nen, schließ­lich …

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Online-Gründung von GmbH: Veranstaltung am 21.11. in Düsseldorf

Der Richt­li­nien-Vor­schlag der EU-Kom­mis­sion über den Ein­satz digi­ta­ler Werk­zeuge und Ver­fah­ren im Gesell­schafts­recht (ins­be­son­dere Online-Grün­dung)

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht ver­an­stal­tet dazu am 21.11.2018 um 18.00 Uhr einen Vor­trags- und Dis­kus­si­ons­abend (Forum Unter­neh­mens­recht) mit 

  • Prof. Dr. Jens Bor­mann, Prä­si­dent der Bundesnotarkammer
  • Prof. Dr. Nicola Preuß, Deka­nin der Juris­ti­schen Fakul­tät / Pro­fes­sur für Bür­ger­li­ches Recht, Zivil­ver­fah­rens­recht und Handelsrecht

Die Ver­an­stal­tung fin­det statt in der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf (Juri­di­cum, Gebäude 24.91, Raum 01.65).
Anmel­dun­gen erbe­ten unter: iur@​uni-​duesseldorf.​de…

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ESUG positiv evaluiert

Sechs Jahre Erfah­run­gen lie­gen inzwi­schen vor mit der prak­ti­schen Anwen­dung des Geset­zes zur wei­te­ren Erleich­te­rung der Sanie­rung von Unter­neh­men (ESUG). Sie sind in einem aus­führ­li­chen Eva­lua­ti­ons­be­richt zusam­men­ge­fasst, der von einer For­scher­ge­mein­schaft” (im Auf­trag des BMJV) erstellt wurde. Die wesent­li­chen Aussagen:

Es ist nicht fest­zu­stel­len, dass die Stär­kung der Gläu­bi­ger­rechte bei der Aus­wahl von Insol­venz­ver­wal­tern zu einer Beein­träch­ti­gung ihrer Unab­hän­gig­keit geführt hat.

Das Insol­venz­plan­ver­fah­ren funk­tio­niert nach der über­wie­gen­den Ein­schät­zung der Befrag­ten im Wesent­li­chen gut, der prak­ti­sche Anwen­dungs­be­reich für Plan­lö­sun­gen hat sich durch das ESUG erheb­lich erwei­tert. Die rechts­wis­sen­schaft­li­che Bewer­tung zeigt dar­über hin­aus, dass die durch das ESUG geschaf­fene Mög­lich­keit, im Insol­venz­plan­ver­fah­ren in die Rechte von Gesell­schaf­tern ein­zu­grei­fen, nahezu all­ge­mein begrüßt wird und dass die recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen in die­sem Bereich eher die zuläs­sige Reich­weite …

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