ARUG II im BGBl

Heute, am 19.12.2019, ist das Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie (ARUG II) im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det wor­den (BGBl. 2019, I, 2637). Es tritt am 1.1.2020 in Kraft (Art. 16).

Aller­dings fal­len das Inkraft­tre­ten des ARUG II und die Anwen­dung sei­ner Rege­lungs­fel­der aus­ein­an­der. Die neuen Bestim­mun­gen zur Aktio­närs­i­den­ti­fi­ka­tion und –infor­ma­tion (§§ 67a ff AktG) sind erst ab dem 3.9.2020 anzu­wen­den (§ 26j Abs. 4 EG-AktG). Die mate­ri­el­len Ände­run­gen bezüg­lich der Ver­gü­tungs­the­men (§§ 87a Abs. 1, 113 Abs. 3, 120a Abs. 1, 162 AktG) sind sogar erst für Haupt­ver­samm­lun­gen des Jah­res 2021 rele­vant (§ 26j …

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Es gibt kein Verbandssanktionengesetz”

Um Auf­merk­sam­keit hei­schende Über­schrif­ten sind eigent­lich nichts Neues, in der nüch­ter­nen Welt der juris­ti­schen Fach­me­dien aller­dings schon. Des­halb fällt der Titel des ers­ten Bei­trags in der Neuen Zeit­schrift für Gesell­schafts­recht (2019, 1361) so auf: Das neue Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz”, wel­ches neun Sei­ten lang bespro­chen wird. Indes­sen: Es gibt kein sol­ches Gesetz! Es gibt auch kei­nen Ent­wurf eines Geset­zes, der im Bun­des­tag behan­delt würde. Es gibt nicht ein­mal einen Ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung. Und schließ­lich auch kei­nen offi­zi­el­len Ent­wurf aus dem Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium. Son­dern allein den Ent­wurf eines Ent­wurfs (hier; die Ver­öf­fent­li­chung wurde zurück­ge­zo­gen zwecks wei­te­rer Klä­rung unter den Ministerien).  Was der­zeit in Publi­ka­tio­nen und Semi­na­ren hin und her ver­han­delt wird, ist also nicht das Ver­bands­sank­tio­nen­ge­setz”. Gewiss kann man… Weiterlesen

Vom Ende der Gesellschaftsrechts-Geschichte

Sind die Gesell­schafts­rechts­ge­schich­ten aus­er­zählt? Ist es das Ende der Gesell­schafts­rechts-Geschichte? Das kann man schon mal fra­gen. Die Beob­ach­tung ist, dass es keine gro­ßen Fälle in der Judi­ka­tur gibt, die so hef­tig umstrit­ten sind, dass die ganze Zunft in Auf­re­gung gerät (Stich­wort: Holz­mül­ler). Die ver­öf­fent­lich­ten Ent­schei­dun­gen des II. Zivil­se­nats sind neu­er­dings sehr üppig begrün­det, aber es sind auch nur wenige. Und man wird kaum sagen, dass sie zen­trale Fra­gen der Kor­po­ra­tio­nen betref­fen. Klar, der Gerichts­hof ent­schei­det über das, was ihm vor­ge­legt wird. Offen­bar man­gelt es an geeig­ne­ten Fäl­len. Ein Teil wird, wie immer, bei Schieds­ge­rich­ten auf­ge­ho­ben sein, doch wo ist das übrige Streit­ma­te­rial geblieben? 

Blickt man auf die Gesetz­ge­bung, so herrscht völ­li­ger Still­stand im Per­so­nen­ge­sell­schafts­recht (eine Reform­kom­mis­sion tagt …); im …

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Wie geht es eigentlich … dem ARUG II? — update

Nach über vier Mona­ten seit der Anhö­rung im Rechts­aus­schuss geht es jetzt wei­ter und wohl zum glück­li­chen Ende mit dem Ent­wurf eines ARUG II. Am 13.11.2019 steht der Ent­wurf auf der Tages­ord­nung des Rechts­aus­schus­ses des Bun­des­ta­ges (Nr. 28). Das bedeu­tet, dass eine Eini­gung der Koali­ti­ons­par­teien erzielt wurde und das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren dann im Bun­des­tag einen bal­di­gen Abschluss fin­den dürfte. — Am 14.11. hat der Deut­sche Bun­des­tag dem Gesetz­ent­wurf in der Fas­sung des Rechts­aus­schus­ses zuge­stimmt. Neu ist die Fest­le­gung einer Maxi­mal­ver­gü­tung” bei den Vor­stands­ge­häl­tern durch den AR und die Reduk­tion des RPT-Pro­zent­sat­zes auf 1,5%.…

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Festschrift für Ulrich Seibert

Die Tri­lo­gie der Herbst-Fest­schrif­ten ist kom­plett. Mitte Okto­ber wurde in Ber­lin die Fest­schrift für Ulrich Sei­bert zum 65. Geburts­tag über­reicht. 83 Autoren haben sich zusam­men­ge­fun­den. Ver­tre­ten sind Wis­sen­schaft, Anwalt­schaft, Rich­ter­schaft, Gewerk­schaft und per­sön­li­che Freunde. Hier das Inhalts­ver­zeich­nis die­ser reich­hal­ti­gen Fest­schrift — ein Kom­pen­dium des gegen­wär­ti­gen Gesellschaftsrechts. 

Die Fami­lie, die sich heute zur FS-Feier ver­sam­melt hat, ist bunt – bzw. divers, um einen Mode­aus­druck zu bemü­hen. Es sind nicht nur die übli­chen Ver­däch­ti­gen, die man für eine FS ver­haf­tet hat. Auch die Gegen­stände, denen sich die FS-Fami­lie wid­mete, sind divers, mit einer Kon­stante, die sich hier von selbst ver­steht: die Unter­neh­mens­ge­setze eines Vier­tel­jahr­hun­derts. Recht und Gesetz“ – die­ses bekannte Ver­fas­sungs­dik­tum ziert auch die FS für Ulrich Sei­bert.” (aus …

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Ein Herbst der Festschriften

Ein Herbst gesell­schafts­recht­li­cher Fest­schrif­ten hat begon­nen — viel Lese­stoff an lan­gen Win­ter­aben­den. Am vori­gen Wochen­ende wurde zwei Fest­schrif­ten über­reicht, in drei Wochen folgt die nächste. Die eine der hier anzu­kün­di­gen­den Fest­schrif­ten ist Kars­ten Schmidt nach­träg­lich zum 80. Geburts­tag gewid­met. Es ist seine zweite (zum 70. s. hier). Die andere Fest­schrift erhielt Eber­hard Vet­ter in Bonn. Dort fin­den sich Bei­träge über­wie­gend zum Kapi­tal­ge­sell­schafts­recht, ins­be­son­dere zum Aufsichtsrat.

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