Jetzt geht es rapide voran mit dem Gesetzentwurf „ARUG II“. Am Mittwoch, 5.6.2019, findet eine öffentliche Anhörung vor dem Bundestags-Rechtsausschuss statt. Acht Sachverständige sind geladen. Ihre Stellungnahmen finden sich hier. Im Zentrum steht wieder die Frage, wer über die Vorstandsvergütung letztlich zu entscheiden hat: die Hauptversammlung oder der Aufsichtsrat.
Hier der offizielle Bericht. Leider übertrug das Parlamentsfernsehen nicht. Man hatte sich für andere öffentliche Anhörungen entschieden, zuerst der Ausbau von Dachgeschossen, dann die „Menschenrechtspolitik der Bundesregierung 2014 bis 2017“.…
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