Nach einem Bericht des Handelsblattes verzichtet das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in der neuesten Entwurfsfassung auf die umstrittene Pflicht zur „Fair Value-Bewertung” (dazu abl. Küting vor dem Rechtsausschuss des Bundestages), sie wird optional ermöglicht. Auch die Aktivierung von Entwicklungskosten sei nur mehr als Wahlrecht vorgesehen.…
WeiterlesenAutor: Ulrich Noack
Hauptversammlung: Internet-Bevollmächtigung vor dem Aus?
Wie man hört, wollen einige große DAX-Gesellschaften in diesem Jahr auf das Angebot verzichten, dass der gesellschaftsbenannte Vertreter mittels eines Internetformulars bevollmächtigt werden kann. Diese einfache Art der Vollmachterteilung für die Ausübung des Stimmrechts wird seit über 5 Jahren praktiziert und findet immer mehr Anklang. Warum jetzt die Kehrtwende bei manchen Gesellschaften? Immerhin kommen sie in Erklärungsnot (§ 161 AktG), wenn man Nr. 2.3.3 Corporate Governance Kodex entsprechend der bisherigen Praxis einer Internetbevollmächtigung versteht. Es müssen schon gravierende Gründe sein.
Es sind keine gravierenden Gründe, sondern die Angst vor der „Anfechtung”. Wie ein Reh bei einem Knacken im Unterholz die Flucht ergreift … . Was hat geknackt? Es ist ein Urteil des …
WeiterlesenFestschrift für Karsten Schmidt
Am vergangenen Wochenende wurde die Festschrift zum 70. Geburtstag überreicht.…
WeiterlesenEPG im EP-Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich im Januar 2009 grundsätzlich befürwortend mit dem Thema „Europäische Privatgesellschaft” befasst. Das Parlament wird im März 2009 abstimmen.
Neu bei den Vorstellungen des Rechtsausschusses gegenüber dem Kommissionsvorschlag sind folgende Punkte:
- Kapital: entweder 8000 € oder nur ein Euro, aber mit einer Solvenzbescheinigung für Ausschüttungen.
- Mitbestimmung: wenn 500 Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten als im Staat des Satzungssitzes und dort ein höheres Maß an Mitbestimmung herrscht, sollen die SE-Regeln (Verhandlungs- und Auffanglösung) entsprechend gelten.
- Register: es wird die Einrichtung eines bei der Kommission angesiedelten zentralen Registers verlangt.
- Grenzüberschreitender Bezug: es reicht dafür der Gesellschaftszweck bzw. die Absicht der Gründer.
Das alte Kapitalersatzrecht gilt für Altfälle
So hat der BGH am 26.1.2009 entschieden (Pressemitteilung). Schon nach dem Wortlaut der Übergangsvorschrift des Art. 103d EGInsO sei das „alte” Eigenkapitalersatzrecht in Gestalt sowohl der sog. Novellenregeln (§§ 32 a, 32 b GmbHG a. F.) als auch der sog. Rechtsprechungsregeln (§§ 30, 31 GmbH a. F. analog) auf „Altfälle” bei vor Inkrafttreten der Neuregelung (1.11.2008) eröffnetem Insolvenzverfahren weiterhin anzuwenden.
Dieses allein sachgerechte Verständnis der Überleitungsnorm entspreche auch den — in Ermangelung weitergehender spezifischer rückwirkender Übergangsregelungen — im Übrigen heranzuziehenden allgemeinen Grundsätzen des intertemporalen Rechts: Danach untersteht ein Schuldverhältnis nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seinen Wirkungen dem Recht, das zur Zeit seiner Entstehung galt…
WeiterlesenRestriktionen für Staatsfonds und das Europarecht
Gestern gab es eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes („Kontrolle des Unternehmenserwerbs durch ausländische Staatsfonds”). Die politische Seite der Angelegenheit ist hier nicht zu verhandeln, sondern es sei auf zwei profunde rechtswissenschaftliche Stellungnahmen hingewiesen, die den Abgeordneten vorgelegt wurden. Sie äußern europarechtliche Bedenken sowohl aus der Sicht der Niederlassungs- als auch der Kapitalverkehrsfreiheit.
Prof. Dr. Wulf-Henning Roth (Bonn) kommt zu dem Ergebnis: Soweit § 7 Abs. 2 Nr. 6 AWG, § 53 Abs. 1 AWV den Beteiligungserwerb von gemeinschaftsfremden Unternehmen regeln, bestehen aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts keine Einwände. Bedenken aus der Sicht der Niederlassungsfreiheit, Art. 43, 48 EG, bestehen allerdings gegenüber der in § 53 Abs. 1 …
WeiterlesenPraxisprobleme des MoMiG – gesetzgeberische Nachbesserungen gefordert
Das MoMiG ist bald ein Vierteljahr in Kraft. Veranstaltungen und Publikationen diskutieren Anwendungsfragen des neuen GmbH-Rechts. Im Dezember veranstaltete das Institut für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin ein Kolloquium. Daraus und insbesondere aus Anregungen der registerrichterlichen Praxis geht diese Liste der Probleme des MoMiG (update 28.2.: PDF-Datei nun besser zugänglich und ausdruckbar) hervor. Die farblich hinterlegten Punkte bedürfen nach Auffassung des Verfassers (RiAG Martin Horstkotte) einer Maßnahme des Gesetzgebers. — S. auch Forum zum MoMiG.…
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