Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat heute die Gründe der Entscheidung vom 30.5.2007 veröffentlicht:
„Die Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327 a ff. AktG verletzen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht. …Auch das Freigabeverfahren nach § 327 e in Verbindung mit § 319 Abs. 6 AktG wird den Anforderungen von Art. 14 Abs. 1 GG an die Verfahrensgestaltung gerecht. …Auch im Hinblick auf die materiellen Anforderungen an den Freigabebeschluss bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.”
Zur Rechtfertigung einer Squeeze-Out-Regelung bemerkt das BVerfG, dass die Zahl der Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse seit Anfang der 1980er Jahre signifikant angestiegen und die Mehrzahl der Klagen von privaten Anlegern mit …
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