Die (nicht börsennotierte) Fortuna-AG mit Sitz in Düsseldorf besteht aus 3 Aktionären. A ist mit 60%, B und C sind mit je 20% beteiligt. A ist Alleinvorstand.
- A lässt eine weitere Betriebsstätte in Köln errichten. Das missfällt dem lokalpatriotischen B, der meint, die Arbeitsplätze sollten in Düsseldorf geschaffen werden. Er will, dass sich alle Aktionäre auf einer Hauptversammlung (HV) damit befassen. Der Vorstand A verweigert dies. Kann der B eine HV einberufen mit der Tagesordnung, den Kölner Betrieb zu schließen und den A abzuberufen?
- Auf der HV wird (formell ordnungsgemäß) ein sog. genehmigtes Kapital beschlossen; das Bezugsrecht wird korrekt ausgeschlossen. Dagegen legt C Widerspruch ein, der meint, in einer kleinen AG mit drei Aktionären könnten Kapitalmaßnahmen leicht von der HV beschlossen werden, die