Die EU-Kommission wird im Oktober 2012 konkrete „Maßnahmen” zum Übernahmerecht vorstellen. Das geht aus einem Bericht an das Europäische Parlament und den Rat hervor, der über die Anwendung der Richtlinie 2004/25/EG betreffend Übernahmeangebote erstattet wurde. Insgesamt wird ein positives Bild gezeichnet, eine Generalüberholung der Richtlinie nach 8 Jahren wird nicht als notwendig erachtet.
Ein Schwerpunkt für eine Reform ist nach der Kommission das „gemeinsame Handeln” der Aktionäre. Hier ist einerseits (EU-Grünbuch Corporate Governance, 2011) gewünscht, dass Aktionäre (auch zusammen) aktiv werden – andererseits ist deren kollektive Aktion unter Übernahmeaspekten dubios, sie könnte ja ein Pflichtangebot hervorrufen. Also muss die gute von der bösen Aktivität geschieden werden. Die Abgrenzung bzw. Präzisierung sollte …
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