Das Anfechtungsrecht gegen Beschlüsse der Hauptversammlung bleibt weiter in der Diskussion. Der RegE eines ARUG will nur Randkorrekturen vornehmen. Dagegen wendet sich der baden-württembergische Justizminister Goll
in einem Aufsatz in der Zeitschrift für Rechtspolitik: Goll/Schwörer, Beschlussmängelrecht: Reförmchen oder Reform? ZRP 2008, 245. Der Minister und sein Mitautor stimmen ausdrücklich dem Vorschlag des Arbeitskreises Beschlussmängelrecht zu, der eine materielle Neuordnung der Fehlertatbestände und darauf angepasste Rechtsfolgen vorsieht, insbesondere eine Abkehr von der stets kassatorisch wirkenden Anfechtung. Dieser Vorschlag wurde am vergangenen Freitag auch auf einer Tagung der Wolfgang Schilling-Stiftung in Mannheim diskutiert.
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