Heute erscheint (online) die letzte Edition von Status:Recht (S:R). Das Journal wird eingestellt. Es begann vor 3 Jahren als Beilage zu „Der Betrieb”. In knappen Beiträgen wurde über aktuelle unternehmens(steuer)rechtliche, insbesondere auch rechtpolitische, Entwicklungen in Deutschland und Europa berichtet. Ein großer Kreis von Autoren aus (teilweise anfänglich skeptischer) Wissenschaft und Praxis (Unternehmen, Verbände, Ministerien, Kanzleien) konnte in dieser Zeit gewonnen werden. S:R sah sich zwischen der herkömmlichen Fachzeitschrift und dem gehobenen Journalismus einer guten Tages-/Wochenzeitung. Ein Rechtsmagazin dieses Zuschnitts hat sich zunächst einmal in der Praxis nicht durchsetzen können.…
WeiterlesenKategorie: Allgemeines
Festschrift für Uwe Hüffer zum 70. Geburtstag
Am vorigen Sonntag in Mannheim dem (so hieß es dort) „Papst des Aktienrechts” überreicht: die Festschrift für Uwe Hüffer, herausgegeben von Prof. Dr. Peter Kindler, Prof. Dr. Jens Koch, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer und Dr. Martin Winter†, Rechtsanwalt. Eine Pflichtlektüre zum modernen (Kapital-)Gesellschaftsrecht, mehr ist dazu hier nicht zu sagen.…
WeiterlesenFAQ ohne Belang für die HV
Publizierte Frage- und Antwortkataloge sollen die zügigere Durchführung der Hauptversammlung ermöglichen. § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 AktG gibt ein Recht auf Verweigerung der Auskunft, wenn diese „auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist”. Aber die Praxis macht davon so gut wie keinen Gebrauch. Zwar hat jetzt die Volkswagen AG anlässlich ihrer heutigen außerordentlichen HV (Live-Übertragung) einen umfänglichen Katalog auf ihrer Internetseite veröffentlicht, aber erst vorgestern. Mit Hinweis auf diesen erst seit zwei Tagen publizierten Text wird kein Auskunftsersuchen in der HV abschlägig beschieden werden dürfen. …
WeiterlesenStellenausschreibung am IUR
An unserem Düsseldorfer Institut für Unternehmensrecht (IUR) ist ab dem nächsten Jahr eine (halbe) wiss. Mitarb.-Stelle zu besetzen, Näheres s. hier.…
WeiterlesenHinweis auf Stimmrechtsvertretung: neues Urteil des Kammergerichts (gegen die „Frankfurter Schule“)
Belehrungen sind so eine Sache. Sind sie „falsch” (unvollständig, unzutreffend, ungenau), dann stellt sich die Frage nach der Rechtsfolge. Die Hauptversammlungsorganisatoren haben den (an sich nur für § 125 Abs. 1 AktG vorgesehenen) Hinweis auf die Stimmrechtsvertretung auch in die Einberufung nach § 121 AktG aufgenommen und zuweilen mit dem Satz ergänzt, dass die Vollmacht schriftlich zu erteilen sei. Letzteres ist nicht ganz zutreffend („falsch”), da Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen auch nichtschriftlich bevollmächtigt werden konnten. Sind die in der HV gefassten Beschlüsse daher fehlerhaft? So haben es in der Tat das LG Frankfurt („Leica”; dazu hier) und das OLG Frankfurt gesehen (15.07.2008, 5 W 15/08; 19.06.…
WeiterlesenKoalitionsvereinbarung 2009 – 2013: die unternehmensrechtlichen Vorhaben
Die unternehmensrechtlichen Vorhaben der neuen Koalition nach dem Entwurf eines Koalitionsvertrags (im Folgenden nicht berücksichtigt: steuerrechtliche, arbeits- und aufsichtsrechtliche Pläne):
1. Gesellschaftsrecht
- „(Es) sind die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung weiter zu entwickeln. (728, 729)
- Wir unterstützen die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Wir werden das Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von Vorstandsvergütungen stärken. Wir wollen eine Mindestwartefrist von zwei Jahren für ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben börsennotierten Unternehmens – dabei sind allerdings die Besonderheiten von Familienunternehmen zu berücksichtigen. (744−749)
- Entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensführung (Corporate Governance Codex) werden wir in Gespräche über die Größe von Aufsichtsräten eintreten. Darüber hinaus soll neben Aufsichtsräten und Vorständen auch ein Ehrenkodex
Festschrift für Brun-Hagen Hennerkes zum 70. Geburtstag
Eine ungewöhnliche Festschrift ist anzuzeigen: „Familienunternehmen in Recht, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft”. Der Titel bezeichnet sehr gut das Spektrum der Beiträge, die sich um das Herzensanliegen des Jubilars ranken. Von Ackermann bis Westermann, dazwischen Kardinal Kasper: wo trifft man schon eine so illustre Gratulantenschar? …
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