ARUG im Rechtsausschuss Bundestag beschlossen

Der Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hat heute über das ARUG bera­ten. Danach wer­den dem Par­la­ment etli­che Ände­run­gen gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf vorgeschlagen. 

  • Erhö­hung des Baga­tell­quo­rums im Frei­ga­be­ver­fah­ren auf 1000 Euro antei­li­gen Betrag 
  • Erst­in­stanz­li­che Zustän­dig­keit des OLG für Frei­ga­be­ver­fah­ren
  • Rege­lung der ver­deck­ten Sach­ein­lage (ähn­lich den GmbH-Vor­schrif­ten idF MoMIG) 
  • Details zu Ver­fah­rens­fra­gen der HV-Durchführung 

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Perspektiven des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts“

Dar­über schreibt Mathias Haber­sack in der Mai-Aus­gabe des Buce­rius Law Jour­nal. Ins­be­son­dere wird der Ent­wurf des Arbeits­krei­ses Beschluss­män­gel­recht” gewür­digt. Übri­gens: die bald vor­lie­gende End­fas­sung des ARUG dürfte auch noch die eine und andere Ände­rung mit Blick auf das Anfech­tungs­pro­ze­dere bringen … . …

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Virtuelle Hauptversammlung (Dissertation)

Es sei auf eine aktu­elle und sehr gründ­li­che Dis­ser­ta­ti­ons­schrift auf­merk­sam gemacht: Die vir­tu­elle Haupt­ver­samm­lung – Vor­aus­set­zun­gen und Pro­bleme der Durch­füh­rung einer ergän­zend oder voll­kom­men vir­tu­el­len Aktio­närs­haupt­ver­samm­lung über das Inter­net.” (Inhalts­ver­zeich­nis Zusam­men­fas­sung). Die von Dr. Walt­her Pielke ver­fasste Arbeit beschäf­tigt sich haupt­säch­lich mit dem deut­schen Recht (auch schon mit dem ARUG), aber auch mit dem schwei­ze­ri­schen Recht. Das Werk ist an der Uni­ver­si­tät Lau­sanne ent­stan­den und dort soeben erschienen.…

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Die Daimler-HV 2009 als Berliner Theaterprojekt

Am 8. April 2009 laden Rimini Pro­to­koll zu einer der auf­wän­digs­ten Insze­nie­run­gen der Spiel­zeit: Zur Haupt­ver­samm­lung der Daim­ler AG im ICC Ber­lin. Die eigent­li­che Regie füh­ren dies­mal nicht Rimini Pro­to­koll son­dern die Abtei­lung Inves­tors Rela­ti­ons der Stutt­gar­ter Akti­en­ge­sell­schaft. Vor ca. 8000 Aktio­nä­ren wird eine rie­sige, blaue Lein­wand auf­ge­baut, davor, leicht erhöht sitzt der eine Teil des Ensem­ble: 6 Vor­stands­mit­glie­der und 20 Auf­sichts­räte. Hin­ter der Lein­wand arbei­ten dut­zende von Büh­nen­ar­bei­tern als Back-Office-Souf­fleure, um für jede Frage an die Dar­stel­ler eine Ant­wort ein­flüs­tern zu kön­nen. Der andere Ensem­ble­teil besteht aus den Teil­ha­bern des Kon­zerns: stol­zen Aktio­nä­ren, divi­dende-hung­ri­gen Aktio­nä­ren, räu­be­ri­schen Aktio­nä­ren, tou­ris­ti­schen Aktio­näen, kri­ti­schen Aktio­nä­ren (…). Die Presse spielt mit und auch die Mit­ar­bei­ter des Aktio­närs­ser­vice. Das Stück beginnt mor­gens um …

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Entsprechenserklärung zu Kodexempfehlungen als Anfechtungsgrund (BGH)

Ist die unrich­tige Kodex-Ent­spre­chens­er­klä­rung 161 AktG) eine Ver­let­zung des Geset­zes” iSv 243 I AktG? Das würde im Ergeb­nis bedeu­ten, dass die Emp­feh­lun­gen” des DCGK zu wei­te­ren Anfech­tungs­grün­den wer­den für den Fall, dass der Umgang mit die­sen Emp­feh­lun­gen” nicht kor­rekt erklärt wird. Da die Emp­feh­lun­gen teil­weise über das gel­tende Akti­en­ge­setz hin­aus­ge­hen, eröff­ne­ten sich auf diese Weise neue Feh­ler­quel­len für HV-Beschlüsse (und damit für die Aus­nut­zung durch ein­schlä­gige Klageaktivitäten). 

Der BGH hat in einer heute ergan­ge­nen Ent­schei­dung jeden­falls für die Ent­las­tungs­be­schlüsse im vor­ge­nann­ten Sinne geur­teilt. Aus den Leitsätzen: 

Eine Unrich­tig­keit der gemäß § 161 AktG vom Vor­stand und Auf­sichts­rat abzu­ge­ben­den Ent­spre­chens­er­klä­run­gen” führt wegen der darin lie­gen­den Ver­let­zung von Organ­pflich­ten zur Anfecht­bar­keit jeden­falls …

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Hauptversammlung: Internet-Bevollmächtigung vor dem Aus?

Wie man hört, wol­len einige große DAX-Gesell­schaf­ten in die­sem Jahr auf das Ange­bot ver­zich­ten, dass der gesell­schafts­be­nannte Ver­tre­ter mit­tels eines Inter­net­for­mu­lars bevoll­mäch­tigt wer­den kann. Diese ein­fa­che Art der Voll­mach­ter­tei­lung für die Aus­übung des Stimm­rechts wird seit über 5 Jah­ren prak­ti­ziert und fin­det immer mehr Anklang. Warum jetzt die Kehrt­wende bei man­chen Gesell­schaf­ten? Immer­hin kom­men sie in Erklä­rungs­not (§ 161 AktG), wenn man Nr. 2.3.3 Cor­po­rate Gover­nance Kodex ent­spre­chend der bis­he­ri­gen Pra­xis einer Inter­net­be­voll­mäch­ti­gung ver­steht. Es müs­sen schon gra­vie­rende Gründe sein. 

Es sind keine gra­vie­ren­den Gründe, son­dern die Angst vor der Anfech­tung”. Wie ein Reh bei einem Kna­cken im Unter­holz die Flucht ergreift … . Was hat geknackt? Es ist ein Urteil des …

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Teilverstaatlichung“ der Commerzbank: wie?

Der SoFFin beab­sich­tigt, der neuen Com­merz­bank zusätz­lich Eigen­ka­pi­tal in Höhe von 10 Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dies erfolgt durch die Emis­sion von rund 295 Mil­lio­nen Stück Stamm­ak­tien und durch eine stille Ein­lage in Höhe von ca. 8,2 Mil­li­ar­den Euro. Als Preis pro Aktie wur­den 6 Euro ver­ein­bart. Nach der Trans­ak­tion hält der Bund 25 % plus eine Aktie an der neuen Com­merz­bank.” (Ad-hoc-Mel­dung der Com­merz­bank AG v. 8.1.2008). — Wo kom­men die 295 Mil­lio­nen Aktien her, die von dem Finanz­markt­sta­bi­li­sie­rungs­fond über­nom­men wer­den sollen? 

Dazu bedarf es einer Kapi­tal­erhö­hung (§§ 182 ff AktG) und zusätz­lich des Aus­schlus­ses des Bezugs­rechts der bis­he­ri­gen Aktio­näre. Ein geneh­mig­tes Kapi­tal (§§ 202 ff AktG) in die­ser …

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