Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute über das ARUG beraten. Danach werden dem Parlament etliche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vorgeschlagen.
- Erhöhung des Bagatellquorums im Freigabeverfahren auf 1000 Euro anteiligen Betrag
- Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG für Freigabeverfahren
- Regelung der verdeckten Sacheinlage (ähnlich den GmbH-Vorschriften idF MoMIG)
- Details zu Verfahrensfragen der HV-Durchführung
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