„Die Gesellschaft gewährt nur demjenigen ein Teilnahme- und Stimmrecht an der Hauptversammlung, der die Stücke bis Ablauf der Hauptversammlung nachweislich hält. Aus diesem Grund werden die Aktien gesperrt.” So schreibt mir die Bank im Rahmen der Mitteilung über die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mit Inhaberaktien. Das wundert mich doch sehr, denn § 123 Abs. 3 S. 3 AktG ist zwingend: Es kommt auf den „Anteilsbesitz” im Depot am 21. Tag vor der Versammlung an; es gibt weder Hinterlegung noch Sperre. Und ein Blick in die Teilnahmebedingungen der Gesellschaft zeigt dies auch: „Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des …
WeiterlesenKategorie: Hauptversammlung
Anfechten oder sanieren
In einem Aktiengesetzkommentar ist zu lesen: „Die Erhebung der Anfechtungsklage nach § 245 Nr. 4 bei satzungs- und gesetzeswidrigen Hauptversammlungsbeschlüssen (ist) als eine nach § 93 AktG haftungsbewährte <gemeint: ‑bewehrte> Vorstandspflicht anzuerkennen, damit die Beschlüsse auch tatsächlich einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden und nicht durch Ablauf der Anfechtungsfrist bindend werden”. Gemach, gemach. Gibt es denn nicht die gegenteilige Vorstandspflicht, mit gesetzlichen Mitteln den möglicherweise fehlerhaften Beschluss durchzusetzen? Genau dieses geschieht bei dem Antrag nach § 246a AktG. Der Vorstand führt die Registereintragung sowie die „Feststellung der Bestandskraft der Eintragung” durch eine Entscheidung des OLG herbei, und dann passt es schon: „Nach der Eintragung lassen Mängel des Beschlusses seine Durchführung unberührt”. Beides geht …
WeiterlesenDas Freigabeverfahren mal wieder – ein Durcheinander ohne den BGH
Der Aktionär muss durch Urkunden seinen Anteilsbesitz nachweisen, sonst unterliegt er im Freigabeverfahren (§ 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG). Das OLG Bamberg (Beschl. v. 9.12.2013 – 3 AktG 2/13) verlangt die Vorlage der Urschrift der Bankbestätigung binnen Wochenfrist. „Durch die Vorlage der Fotokopien wird der Urkundenbeweis nicht erbracht. Selbst eine beglaubigte Abschrift einer Privaturkunde ist … nicht geeignet, den Urkundenbeweis zu führen; sie unterliegt vielmehr der freien Beweiswürdigung”.
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG gibt es nicht. „Der Beschluss ist unanfechtbar” (§ 246a Abs. 3 S. 4 AktG). Auch eine Divergenzvorlage an den BGH ist nicht vorgesehen. Sonst müsste sie erfolgen, denn …
WeiterlesenInternetnutzung für Stimmrechtsvollmacht in Gefahr?
Die Vorbereitungen auf die Hauptversammlungssaison 2014 sind im Gange. Dabei wird man sich auch Gedanken machen, wie eine möglichst hohe Beteiligung der Aktionäre herzustellen ist. Eine große Rolle spielt dabei die Stimmrechtsvertretung, die nach dem Corporate Governance Kodex (Nr. 2.3.2.) zu „erleichtern” ist. Eine gern genutzte Möglichkeit besteht darin, den Aktionären die Vollmachterteilung durch Einbuchen auf der Internetseite der Gesellschaft anzubieten. Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 134 Abs. 3 AktG). Droht eine böse Überraschung, wenn ab dem 13. Juni 2014 die Textform anders definiert wird?
§ 126b S.1 n.F. BGB wird für die Textform verlangen, dass eine lesbare Erklärung „auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben” wird. Beim …
WeiterlesenEndlich klargestellt: keine Beschallung des HV-Foyers (ergänzt)
Der BGH hat eine Wucherung einer sich selbst anfeuernden HV-Praxis gekappt: „Eine Übertragung der Hauptversammlung in Vor- oder Nebenräume wie den Catering-Bereich, Raucherecken o.ä. wird aktienrechtlich nicht verlangt.” Die Anfechtungsklage war u.a. darauf gestützt, das Teilnahmerecht sei wegen einer zu leisen Tonübertragung der HV-Verhandlungen in die Nebenräume beeinträchtigt gewesen (Deutsche Bank AG 2011). Das weist der BGH in einem Nichtannahmebeschluss v. 8.10.2013 (II ZR 329/12) zurück: „Insbesondere besteht kein Zulassungsgrund zur behaupteten unzureichenden Beschallung des Catering-Bereichs der Hauptversammlung. Wird die Hauptversammlung in andere Räume als den eigentlichen Versammlungsraum nicht übertragen, wird das Teilnahmerecht des anwesenden Aktionärs selbst dann nicht beeinträchtigt, wenn die Übertragung in einen so genannten …
WeiterlesenRhön ist nicht Nokia …
Der Fall Rhön-Klinikum AG erregt Aufmerksamkeit wegen des öffentlichen Streits der Großaktionäre. Er hat das Zeug, in drei Bereichen das Aktienrecht fortzuentwickeln. Da ist erstens die Frage, ob die Veräußerung der Anteile an Klinikgesellschaften, die einen großen Teil der Unternehmensaktivitäten ausmachen, der Hauptversammlung vorzulegen ist. Anderswo stimmen die Aktionäre bei der Veräußerung wertvoller Unternehmensteile mit: „Aktionäre segnen Verkauf der Handysparte ab” (Handelsblatt v. 19.11.2013 über Nokia, Finnland). Hierzulande hat der BGH (Beschl. 20. 11. 2006 — II ZR 226/05) im Jahr 2006 knapp befunden, die Beteiligungsveräußerung einer AG bedürfe auch dann keiner Hauptversammlungszustimmung nach „Holzmüller”-Grundsätzen, wenn quantitative Schwellenwerte der „Gelatine”-Entscheidungen (mindestens 75% …
WeiterlesenBGH: Kein Barabfindungsangebot beim Rückzug von der Börse
„Bei einem Widerruf der Zulassung der Aktie zum Handel im regulierten Markt auf Veranlassung der Gesellschaft haben die Aktionäre keinen Anspruch auf eine Barabfindung. Es bedarf weder eines Beschlusses der Hauptversammlung noch eines Pflichtangebotes (Aufgabe von BGH, Urteil vom 25. November 2002 — II ZR 133/01, BGHZ 153, 47, 53 ff.)” – Leitsatz des heute veröffentlichten Beschlusses.
Es ist sehr selten, dass nach ca. 10 Jahren eine Rechtsprechung, die sogar in die amtliche Sammlung einging, aufgegeben wird. Für einen knappen Überblick s. die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 185/2013 v. 12.11.2013:
Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Aktionären …
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