Das LG München I (1.4.2010, 5HK O 12554/09) hat entschieden: „Wenn Räume außerhalb des eigentlichen Versammlungssaales zum Präsenzbereich erklärt werden, muss seitens der Gesellschaft sicher gestellt sein, dass in diesem Bereich den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt wird, die Hauptversammlung in einer Art und Weise zu verfolgen, die der entspricht, die die im Versammlungssaal anwesenden Aktionäre haben. Dazu gehört es zumindest, der Hauptversammlung akustisch folgen zu können.” Alle Beschlüsse der HV wurden für nichtig erklärt: „Die unterbliebene Übertragung der Hauptversammlung mittels Lautsprecher in das Foyer stellt sich als Verletzung des Teilnahmerechts der Aktionäre dar.” — Das Urteil ist falsch. Das Teilnahmerecht war gewährleistet, denn der …
WeiterlesenKategorie: Hauptversammlung
§ 124a AktG – Internetseite der Gesellschaft
§ 124a AktG ist erstmals in dieser HV-Saison bei börsennotierten Gesellschaften anzuwenden. Die „Internetseite der Gesellschaft” soll die der „Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen” präsentieren. Doch schon das Auffinden dieser Internetseite ist zuweilen nicht einfach, da etliche Gesellschaften verschiedene Adressen verwenden (eine für die Produkte, eine andere für das Unternehmen). Und eine weitere Hürde sind die Untergliederungen der Internetseite. Man ahnt noch, dass sich das Gesuchte bei „Investor Relation” verbergen könnte – aber selbsterklärend ist das nicht. Und dann? Wie beim U‑Bahn-Bau tief verborgen ist die gute alte Hauptversammlung unter „Events”, neben den „Roadshows”. Das hat sie nicht verdient.…
WeiterlesenBriefwahl und gesellschaftsbenannter Vertreter — oder: der Heizer auf der E‑Lok
Wenn Aktiengesellschaften die Briefwahl (§ 118 Abs. 2 AktG) anbieten könnten sie auf den gesellschaftsbenannten Vertreter (§ 134 Abs. 3 S. 5 AktG) verzichten. Denn dieser Vertreter agiert strikt weisungsgebunden („wie ein Bote”); er war von Anfang an (2001) ein Hilfskonstrukt. Da der Aktionär via (elektronischer) Briefwahl direkt abstimmt, braucht man keinen Vertreter zum Transport der Botschaft mehr. Allerdings empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex (Nr. 2.3.3), dass ein gesellschaftsbenannter Vertreter installiert werde. Die börsennotierten Gesellschaften wollen ungern eine Abweichung erklären (§ 161 AktG), weshalb es zunächst zu einem Doppelangebot kommen dürfte. Mörlein (Syndikus bei der Münchner Rück) macht in einem Beitrag in der Sonderausgabe des HV-Magazin auf diesen Umstand aufmerksam und bedauert, …
WeiterlesenInfineon-HV: Nachlese zur AR-Wahl
Die Vorgänge bei der HV der Infineon AG sind dem Außenstehenden wenig durchsichtig. Der von Aktionären vorgeschlagene Kandidat für den AR ist „durchgefallen”, während die von der Verwaltung benannten Kandidaten gewählt wurden. Zunächst wurde der oppositionelle Antrag gem. § 137 AktG mit großer Mehrheit (64%) unterstützt. Es stand also die Wahl des von Aktionären Vorgeschlagenen vor der Abstimmung über die anderen Kandidaten an. Für ihn stimmten dann aber nur 27%. „Viele institutionelle Aktionäre im Ausland geben ihre Stimmen vorab über Plattformen wie die des US-Aktionärsdienstleisters Riskmetrics ab. Falls wie bei Infineon die Tagesordnung am Tag der Hauptversammlung geändert wird, ist fraglich, ob die Stimmen angepasst werden. So vermuten die Fonds um Anführer Hermes …
WeiterlesenBGH zur Ordnung des Fragerechts in der HV
§ 131 Abs. 2 S. 2 AktG lautet: „Die Satzung … kann den Versammlungsleiter ermächtigen, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.” Der BGH hat heute dazu entschieden: Zulässig ist die Bestimmung von angemessenen konkreten Zeitrahmen für die Gesamtdauer der Hauptversammlung und die auf den einzelnen Aktionär entfallenden Frage- und Redezeiten, welche dann im Einzelfall vom Versammlungsleiter nach pflichtgemäßem Ermessen zu konkretisieren sind. Ebenfalls zulässig ist die Einräumung der Möglichkeit, den Debattenschluss um 22.30 Uhr anzuordnen, um eine Beendigung der Hauptversammlung noch am selben Tag sicherzustellen. Der Versammlungsleiter hat bei der Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens die konkreten Umständen der Hauptversammlung zu beachten. — Damit wendet sich der II.Zivilsenat …
WeiterlesenRechtsvergleichende Studie über missbräuchliche Aktionärsklagen entwickelt Typologie
In der Reihe der SSRN-Arbeitspapiere des Instituts für Unternehmensrecht ist jüngst ein neues Arbeitspapier zum Thema Missbrauch von Aktionärsklagen aufgenommen worden. Die Studie Use and Abuse of Investor Suits von Professor Erik Vermeulen (Universität Tilburg) und dem Geschäftsführer des Instituts, Dr. Dirk Zetzsche, untersucht, wie Gerichte, Unternehmen und Mitaktionäre erkennen können, ob eine Aktionärsklage missbräuchlich ist. Zu diesem Zweck wird eine sechs Merkmale umfassende Typologie vorgestellt. Die Arbeit beruht auf einer am hiesigen Institut für Unternehmensrecht erstellten Datenbank, in der die im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Aktionärsklagen und Vergleiche registriert und ausgewertet werden. Sie präsentiert Ausschnitte aus den in dem Zeitraum Herbst 2005 bis Januar 2009 veröffentlichten Mitteilungen zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen. Die Daten zur deutschen Anfechtungsklage werden verglichen mit …
WeiterlesenBekanntmachung im E‑Bundesanzeiger = Medienzuleitung (?!)
Börsennotierte Gesellschaften mit Inhaberaktien haben die Einberufung ihrer Hauptversammlung „Medien zur Veröffentlichung zuzuleiten”, von denen eine europaweite Verbreitung zu erwarten ist (§ 121 Abs. 4a AktG). Jetzt gibt es eine Diskussion, ob die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger (§ 121 Abs. 4 S. 1 iVm § 25 S. 1 AktG) genügt oder ob Zusätzliches erforderlich ist (und wenn ja, was?). Meiner Meinung nach genügt die Veröffentlichung auf der Internetseite des elektronischen Bundesanzeigers. Damit ist ein Medium adressiert, das die gesamte Europäische Union erreicht.
Der Umstand, dass das Gesetz zwischen Bekanntmachung (Abs. 4) und Zuleitung an Medien (Abs. 4a) unterscheidet, begründet keinen sachlichen Unterschied. Dieser wäre nur gegeben, wenn die Einberufung in der gedruckten Ausgabe des …
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