MoMiG im Rechtsausschuss beschlossen

Heute hat der Rechts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges eine Beschluss­emp­feh­lung in Sachen MoMiG für die abschlie­ßende Ple­nar­sit­zung in der nächs­ten Woche bera­ten und verabschiedet.

Neu bzw. anders gegen­über dem Regierungsentwurf:

  • Grün­dung einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft im ver­ein­fach­ten Ver­fah­ren mit einem nota­ri­el­len Musterprotokoll
  • Bei­be­hal­tung des Mindeststammkapitals
  • Gesell­schaf­ter­haf­tung für die Schä­di­gung der Gesell­schaft durch inha­bile Geschäftsführer
  • Keine Befrei­ung von Geld­ein­lage bei ver­deck­ter Sach­ein­lage, aber Anrech­nung des Ver­mö­gens­werts auf die fort­be­stehende Geldeinlagepflicht
  • Ein­füh­rung eines geneh­mig­ten Kapi­tals (§ 55a GmbHG)
  • Über­schul­dungs­sta­tus: Nach­rang­ver­ein­ba­rung erfor­der­lich, sonst Pas­si­vie­rung von Gesellschafterdarlehen.
  • Erstre­ckung der Sub­or­di­na­tion auch auf Gesell­schaf­ter­dar­le­hen wirt­schaft­lich ent­spre­chen­den Rechtshandlungen
  • Nut­zungs­über­las­sung: keine Aus­son­de­rung inner­halb eines Jah­res, wenn der Gegen­stand von erheb­li­cher Bedeu­tung ist; dafür ist ein Aus­gleich an der Gesell­schaf­ter zu zahlen
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Prof. Dr. Seibert zu MoMiG und ARUG

Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz) hat am 11.6. an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf über Aktu­elle Ent­wick­lun­gen im Aktien- und GmbH-Recht” gespro­chen. Dabei ist er ins­be­son­dere auf das MoMiG und auf das ARUG eingegangen. 

Ein Bericht über die Ver­an­stal­tung fin­det sich hier.

Der Vor­trag als Video:

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Stammkapital der GmbH bleibt bei 25 T€

Status:Recht berich­tet in der Aus­gabe 6/2008 (erscheint in die­ser Woche als Bei­lage zu DB), dass der BT-Rechts­aus­schuss im Juni ver­mut­lich fol­gende Ände­run­gen gegen­über dem MoMiG-RegE beschlie­ßen wird: 

  • Das Min­dest­stamm­ka­pi­tal bleibt bei 25 000 € 
  • Für die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft ist doch ein nota­ri­ell beur­kun­de­tes Grün­dungs­pro­to­koll” notwendig 
  • Es soll eine Anrech­nungs­lö­sung” bei ver­deck­ter Sach­ein­lage geben. 

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Was macht eigentlich … das MoMiG?

Beim MoMiG kann man gewiss nicht von aktio­nis­ti­scher Gesetz­ge­bung spre­chen. Vor zwei Jah­ren (!) wurde der Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem BMJ vor­ge­stellt, vor einem Jahr dann der Regie­rungs­ent­wurf. Seit­her wer­den die Ent­würfe in einer Sturz­flut von Ver­an­stal­tun­gen und Publi­ka­tio­nen behan­delt. Doch dar­auf kommt es letzt­lich nicht an, son­dern auf den Deut­schen Bundestag.

Wie man aus par­la­men­ta­ri­schen Krei­sen hört, ist die 2. und 3. Lesung am 27. Juni geplant.…

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Geschäftsführer kalkuliert Auftrag falsch

Der Geschäfts­füh­rer einer GmbH kal­ku­liert einen Auf­trag falsch (16 Mio. statt 32 Mio.). Haf­tung gem. § 43 II GmbHG? Siehe dazu BGH Beschluss v. 18.2.2008, II ZR 62/07. Der Geschäfts­füh­rer muss (ent­spre­chend § 93 II 2 AktG) dar­le­gen und bewei­sen, dass der Preis nicht für ihn erkenn­bar zu nied­rig kal­ku­liert wor­den ist, also keine Pflicht­ver­let­zung vor­liegt. Dage­gen muss nach all­ge­mei­nen Grund­sät­zen die Gesell­schaft dar­le­gen und bewei­sen, dass ihr ein Scha­den ent­stan­den ist. Das sind die feh­len­den 16 Mio. (posi­ti­ves Inter­esse) nur auf den ers­ten Blick. Denn der Ver­trag wäre zum dop­pel­ten Preis wohl nicht geschlos­sen wor­den. Dann bleibt das nega­tive Inter­esse. Die GmbH kann ver­lan­gen, so gestellt zu wer­den, wie sie …

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Ausschussanhörungen: MoMiG und RisikobegrenzungsG

Das umstrit­tene sog. Risi­ko­be­gren­zungs­ge­setz wird heute in einer öffent­li­chen Anhö­rung im Finanzau­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges behan­delt: 51 Sach­ver­stän­dige in 3,5 Stun­den (= ca. 4 Minu­ten pro State­ment). Einen Ein­druck kann man sich im Par­la­ments­fern­se­hen” (Inter­net) ver­schaf­fen, das am spä­te­ren Nach­mit­tag eine Auf­zeich­nung sendet. 

Eben­falls in der öffent­li­chen Anhö­rung ist heute der Ent­wurf eines Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp­fung von Miss­bräu­chen (MoMiG). Der Rechtsau­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hat hierzu 12 Sach­ver­stän­dige sind gela­den. Hier wird es lei­der keine Über­tra­gung geben. 

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