Neues im ZGR-Streit: Heribert Hirte bleibt ausgeschlossen

Das Land­ge­richt Hei­del­berg hat mit Urteil v. 29.3.2018 für Recht erkannt: Die einst­wei­lige Ver­fü­gung des Land­ge­richts Hei­del­berg vom 30. 11.2017 — 5 O 226/17 — wird auf­ge­ho­ben. … Der Ver­fü­gungs­klä­ger kann nicht ver­lan­gen, als Gesell­schaf­ter der Ver­fü­gungs­be­klag­ten zu 11) und 12) sowie als Chief Mana­ging Edi­tor und Mit­glied des Edi­to­rial Boards der Beklag­ten zu 12) behan­delt zu wer­den. Er ist nach § 737 BGB wirk­sam aus den Gesell­schaf­ten aus­ge­schlos­sen wor­den und hat in der Folge auch die ihm nur als Gesell­schaf­ter der Ver­fü­gungs­be­klag­ten zu 11) zuste­hen­den Ämter bei der Ver­fü­gungs­be­klag­ten zu 12) verloren.“

Hin­ter­grund ist der Streit im ZGR-Her­aus­ge­ber­kreis (Ver­fü­gungs­be­klagte zu 11) und im per­so­nen­glei­chen …

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Wirtschaftsrechtliche Abteilung des 71. DJT: Beschlüsse zum Personengesellschaftsrecht

Die wirt­schafts­recht­li­che Abtei­lung des 71. DJT (Beschlüsse des 71. DJT) hat mit gro­ßer Mehr­heit befun­den, eine Reform des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts ist gebo­ten, um das geschrie­bene Recht mit dem gel­ten­den Recht in Ein­klang zu brin­gen“. Über den Grund­an­satz einer Reform konnte aber keine Einig­keit erzielt wer­den. Einer­seits wurde abge­lehnt, dass die Reform nur sys­tem­im­ma­nent“ erfol­gen solle, d. h. unter grund­sätz­li­cher Bei­be­hal­tung der Unter­schei­dung zwi­schen GbR, Han­dels­ge­sell­schaf­ten und Part­ner­schafts­ge­sell­schaft (Nr. 2). Ande­rer­seits wurde abge­lehnt (Nr. 3: 25:25), dass die Tren­nung zwi­schen (han­dels-) gewerb­li­chen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und nicht gewerb­li­chen, u.a. frei­be­ruf­li­chen, Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten auf­zu­ge­ben sei. Im Wider­spruch zu die­sem Ein­gangs­be­schluss wurde mehr­heit­lich dafür votiert, die KG allen Freien Beru­fen zur Ver­fü­gung zu stel­len …

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71. DJT: Reform des Personengesellschaftsrechts (Thesen)

Mitte Sep­tem­ber fin­det in Essen der 71. Deut­sche Juris­ten­tag statt. In der wirt­schafts­recht­li­chen Abtei­lung geht es um die Frage: Emp­fiehlt sich eine grund­le­gende Reform des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts?” Die The­sen des Gut­ach­ters (Schä­fer) und der Refe­ren­ten (Hens­s­ler; Roß­kopf; Wicke) sind hier zu fin­den. Für eine grund­le­gende Reform tritt Hens­s­ler ein (s. These I 2), wäh­rend der Gut­ach­ter sich hier sehr zurück­hält. Für eine bes­sere (begriff­li­che und zT auch regis­ter­li­che) Erfas­sung der (unter­neh­me­ri­schen) BGB-Außen­ge­sell­schaft plä­die­ren alle Thesenaufsteller. …

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Der rechtsfähige Party-Abiturjahrgang

Es haben sich meh­rere Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gangs­stufe zusam­men­ge­fun­den, um einen gemein­sa­men Zweck — die Orga­ni­sa­tion der Fei­er­lich­kei­ten zum Abitur — zu för­dern.” Aus die­sem Sach­ver­halt schließt das LG Det­mold (Urteil vom 08.07.2015 — 10 S 27/15) auf eine rechts­fä­hige Außen­ge­sell­schaft des bür­ger­li­chen Rechts, die daher par­tei­fä­hig ist und von den Musi­kan­ten ver­klagt wer­den konnte. So schnell ist man heut­zu­tage mit der Rechts- und Par­tei­fä­hig­keit zur Stelle. Der BGH hat vor knapp 15 Jah­ren den Weg frei­ge­macht mit dem zir­kel­schlüs­si­gen Leit­satz: Die (Außen-)GbR besitzt Rechts­fä­hig­keit, soweit sie durch Teil­nahme am Rechts­ver­kehr eigene Rechte und Pflich­ten begrün­det.” Zuvor hatte nament­lich Wer­ner Flume die Gesamt­hand als Gruppe ein­ge­ord­net und diese …

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Bundesrat gibt grünes Licht für PartGG mbB

Eine Alter­na­tive für die Freien Berufe – eine Lücke im Sys­tem wird geschlos­sen” beti­telt das BMJ eine Pres­se­mit­tei­lung. Alter­na­tiv­los”© war sie also nicht, die bis­he­rige Part­ner­schaft mit unbe­schränk­ter Berufs­haf­tung (§ 8 I, II PartGG), denn mit dem heu­ti­gen Pas­sie­ren des Bun­des­ra­tes gibt es auch die beschränkte Berufs­haf­tung (Geset­zes­text). Dass damit eine Lücke im Sys­tem” geschlos­sen wor­den sei darf man auch bezwei­feln. Viel­leicht ist dadurch erst ein Sys­tem­bruch ent­stan­den, dass es jetzt eine Per­so­nen­ge­sell­schaft gibt, deren beson­dere Mit­glie­der einen Haf­tungs­aus­schluss für bestimmte Ver­bind­lich­kei­ten ihrer Gesell­schaft errei­chen kön­nen. Die Rede ist von den beson­de­ren Mit­glie­der des­halb, weil der­zeit nur Rechts­an­wälte, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer, deren Berufs­ge­setze eine (unter­schied­lich hohe!) Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor­se­hen, an dem Pri­vi­leg teil­ha­ben. …

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PartGG mbH im BT beschlossen

Das Gesetz zur Part­ner­schafts­ge­sell­schaft mit beschränk­ter Berufs­haf­tung wurde ges­tern im Bun­des­tag in drit­ter Lesung ver­ab­schie­det. Der Gesetz­ent­wurf lag seit über einem Jahr vor. Zeit­weise sah es so aus, als ob das Vor­ha­ben nicht wei­ter ver­folgt werde. Umstrit­ten war und ist, ob für Rechts­an­wälte bzw. Steu­er­be­ra­ter ein Son­der­recht ein­ge­führt wer­den soll, das die Haf­tung wegen feh­ler­haf­ter Berufs­aus­übung auf das Gesell­schafts­ver­mö­gen der Part­ner­schaft begrenzt. Gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf wur­den die Rege­lun­gen zur Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung geändert. 

Nun hat der Bun­des­rat das letzte Wort. Er könnte das Gesetz in den Ver­mitt­lungs­aus­schuss ver­wei­sen und Ein­spruch ein­le­gen (Art. 77 Abs. 2, 3 GG). Dann wird es knapp für eine erneute Beschluss­fas­sung durch den Bun­des­tag, da die Wahl­pe­ri­ode im Herbst endet (Dis­kon­ti­nui­tät, s. § 125

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Ein Gesetzesvorschlag zur Neuregelung des Rechts der Personengesellschaften

Geset­zes­vor­schläge zur Neu­re­ge­lung des Rechts­ge­biets hat Kars­ten Schmidt auf dem Hei­del­ber­ger Sym­po­sion aus Anlass des 80. Geburts­tags von Peter Ulmer vor­ge­legt. Die gesetz­li­che Legal­ord­nung soll auf den Stand der Rechts­fort­bil­dung geho­ben wer­den. Diese For­mu­lie­rung zeigt, worum es geht: Das prak­ti­zierte Recht stimmt mit dem geschrie­be­nen nicht mehr über­ein. Die Außen­ge­sell­schaft bür­ger­li­chen Rechts wird für rechts­fä­hig gehal­ten, aber das BGB weiß davon nichts. Beson­ders frap­pie­rend ist § 54 BGB, der gera­de­wegs in die Irre führt: Der dort nicht rechts­fä­hig” genannte Ver­ein ist: rechts­fä­hig. Wenn das glatte Gegen­teil des Geset­zes­wort­lauts als gel­ten­des Recht prak­ti­ziert wird, kom­men nicht nur Stu­den­ten ins Tru­deln, von denen sau­bere Arbeit mit dem Norm­text ver­langt wird. Der Meis­ter hin­ge­gen sieht das Gesetz im Zivil­recht …

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