Das Landgericht Heidelberg hat mit Urteil v. 29.3.2018 für Recht erkannt: „Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Heidelberg vom 30. 11.2017 — 5 O 226/17 — wird aufgehoben. … Der Verfügungskläger kann nicht verlangen, als Gesellschafter der Verfügungsbeklagten zu 11) und 12) sowie als Chief Managing Editor und Mitglied des Editorial Boards der Beklagten zu 12) behandelt zu werden. Er ist nach § 737 BGB wirksam aus den Gesellschaften ausgeschlossen worden und hat in der Folge auch die ihm nur als Gesellschafter der Verfügungsbeklagten zu 11) zustehenden Ämter bei der Verfügungsbeklagten zu 12) verloren.“
Hintergrund ist der Streit im ZGR-Herausgeberkreis (Verfügungsbeklagte zu 11) und im personengleichen …
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