Die Internetseite der Aktiengesellschaft als Organ der Pflichtpublikation

Das Akti­en­ge­setz ord­net ver­schie­dent­lich an, dass Doku­mente den Aktio­nä­ren zugäng­lich” zu machen sind (§§ 126 Abs. 1 und 2, 127, 128 Abs. 2 Satz 2, 129 Abs. 4 Satz 1, 161 Satz 2 AktG, s. auch § 16 Abs. 4 Satz 5 WpÜG; § 285 Nr. 16 HGB), etwa die Anträge von Aktio­nä­ren oder die Erklä­rung zum Cor­po­rate Gover­nance Kodex. Wie man etwas zugäng­lich” macht, sagt das Gesetz frei­lich nicht. In der Pra­xis der bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten wird die Inter­net­seite der AG dafür genutzt. So sieht es aus­drück­lich § 175 Abs. 2 S. 4 AktG vor (Zugäng­lich­keit des Jah­res­ab­schlus­ses etc). Der RefE eines ARUG sieht einen neuen § 124a AktG vor …

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Online-Handelsregister sind nichts für das Grundbuchamt

Eine GmbH will ein Grund­stück erwer­ben. Doch das Grund­buch­amt weist den Ein­tra­gungs­an­trag zurück. Denn es fehle ein Zeug­nis des Gerichts” 32 GBO), wer der Geschäfts­füh­rer sei. Aber das kann das Grund­buch­amt doch durch einen raschen Blick in das online zugäng­li­che Han­dels­re­gis­ter feststellen?

Nein, braucht es nicht, sagt das OLG Hamm. Sol­che Kennt­nisse aus ent­spre­chen­den Inter­net­sei­ten” zu ermit­teln sei nicht zuzu­mu­ten. Das sol­len schön die Notare machen 21 BNotO), deren Auf­gabe es sei, aus den u.U. umfang­reich ange­bo­te­nen Daten die für den Nach­weis der Ver­tre­tungs­be­rech­ti­gung erfor­der­li­chen Tat­sa­chen mit Hilfe der Regis­ter­un­ter­la­gen zu erhe­ben, hier­aus die recht­li­chen Schluss­fol­ge­run­gen zu tref­fen und das Ergeb­nis in einer den Erfor­der­nis­ses des Grund­buch­ver­kehrs ent­spre­chen­den Weise nie­der­zu­le­gen und …

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Offenlegung von Jahresabschlüssen: Der Jahreswechsel naht!

Der Jah­res­wech­sel naht”, ver­kün­det das BMJ in einer Pres­se­mel­dung. Der Hin­weis als sol­cher ist nicht zwin­gend ein Thema für das Jus­tiz­mi­nis­te­rium, aber der damit ver­bun­dene Rat­schlag: Der bevor­ste­hende Jah­res­wech­sel ist ein wich­ti­ges Datum für Unter­neh­men, die ihre Unter­neh­mens­da­ten ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Bis spä­tes­tens zum 31.12.2007 müs­sen sie ihre Abschlüsse für das Geschäfts­jahr 2006 elek­tro­nisch beim Betrei­ber des elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­gers ein­rei­chen. … Wenn die Unter­la­gen nicht recht­zei­tig oder unvoll­stän­dig beim elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ein­ge­hen, lei­tet das Bun­des­amt für Jus­tiz von Amts wegen ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein. Für Ver­stöße dro­hen Ord­nungs­gel­der von 2.500 bis 25.000 Euro.” Auf die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen hätte man hin­wei­sen kön­nen: § 325 HGB (Offen­le­gung) und § 335 HGB (Sank­tio­nie­rung)

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Betrug mit Eintragungsgebühren“

Auf­wän­dig prä­pa­rierte gefälschte Gebüh­ren­be­scheide wer­den von einem nicht exis­tie­ren­den Deut­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter” aus Frankfurt/​M. ver­sandt. Die Rück­seite besteht („copy&paste”) aus Tei­len der all­ge­mei­nen Regie­rungs­be­grün­dung zum EHUG.

Das seit dem 1.1.2007 bestehende Unter­neh­mens­re­gis­ter (§§ 8b, 9a HGB) wird von der Bun­des­an­zei­ger Ver­lags­ge­sell­schaft mbH mit Sitz in Köln betrieben.…

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Publizität der Jahresabschlüsse bis 2005: fehlende Zuständigkeit der Registergerichte für Ordnungsgeld?

Das LG Bay­reuth hat ent­schie­den (23.7.2007, 13 KH2/07): Das Regis­ter­ge­richt kann kein Ord­nungs­geld ver­hän­gen, wenn der Pflicht zur Bilanz­ein­rei­chung für die Jahre vor 2006 nicht nach­ge­kom­men wurde. Denn es fehle an einer Ermäch­ti­gungs­norm”. Als sol­che kam § 140 a Abs. 2 FGG a.F. in Betracht. Diese Rechts­norm wurde aber in Arti­kel 4 Zif­fer 4 EHUG vom 10. Novem­ber 2006 mit Wir­kung zum 01. Januar 2007 außer Kraft gesetzt (BGBl. I, 2353 ff.), obwohl gemäß Arti­kel 61 Abs. 5 EGHGB für Jah­res­ab­schlüsse bis zum Jahr 2005 noch die alten” Rechts­nor­men, also auch § 353HGB a.F. gel­ten. Wäh­rend also …

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Institut für Unternehmensrecht: Drei neue Arbeitspapiere

In den Arbeits­pa­pie­ren des Insti­tuts für Unter­neh­mens­recht („CBC-RPS“) sind drei neue Werke erschie­nen:

  • Tobias Trö­ger (Uni­ver­si­tät Tübin­gen) unter­sucht in Cor­po­rate Gover­nance in a Via­ble Mar­ket for Secon­dary Lis­tings die Ursa­chen des Erfolgs des bri­ti­schen Kapi­tal­markts im Wett­be­werb um Emit­ten­ten in den letz­ten Jah­ren, ins­be­son­dere im Ver­hält­nis zur New York Stock Exchange. Im Mit­tel­punkt sei­ner Betrach­tun­gen steht die legal bonding“-These, wonach sich die Vor­teil­haf­tig­keit des durch den Kapi­tal­markt­platz gewähl­ten Rechts­sys­tems in der von den Inves­to­ren ver­lang­ten Risi­ko­prä­mie und damit in gerin­ge­ren Kapi­tal­kos­ten nie­der­schla­gen soll. Trö­ger belegt am Bei­spiel des Lon­do­ner Alter­na­tive Invest­ment Mar­ket (AIM), dass andere Fak­to­ren als ein stren­ges Rechts­sys­tem für die Attrak­ti­vi­tät eines Markt­plat­zes ursäch­lich sein kön­nen.
  • Ulrich Noack stellt in Die neue Unter­neh­mens­pu­bli­zi­tät
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Durchführungsrichtlinie der Kommission zur Transparenz-RL

Im Amts­blatt der Euro­päi­schen Union v. 9.3.2007 ist ver­öf­fent­licht die Richt­li­nie 2007/14/EG der Kom­mis­sion mit Durch­füh­rungs­be­stim­mun­gen zu bestimm­ten Vor­schrif­ten der Richt­li­nie 2004/109/EG zur Har­mo­ni­sie­rung der Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen in Bezug auf Infor­ma­tio­nen über Emit­ten­ten, deren Wert­pa­piere zum Han­del an einem gere­gel­ten Markt zuge­las­sen sind.” Hin­ter die­sem mons­trö­sen Titel ver­birgt sich eine im sog. Lam­fa­lussy-Ver­fah­ren ergan­gene euro­päi­sche Norm­set­zung. Sie betrifft Ein­zel­hei­ten der Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen für bör­sen­no­tierte Gesell­schaf­ten in der EU

Wer wis­sen will, wie die vor­ge­schrie­be­nen Infor­ma­tio­nen” (Finanz­be­richte etc) tat­säch­lich publi­ziert bzw. ver­brei­tet wer­den sol­len, ist auch nach Lek­türe von Art. 12 („Min­dest­stan­dards”) der neuen Richt­li­nie nicht klü­ger. Die Berichte sind den Medien in …

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