Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel ist eines jedenfalls nicht: everbody’s darling. Dem streitbaren Jubilar ist zum 65. Geburtstag eine schöne Festschrift gewidmet, die sein Wirken würdigt: Gesellschaftsrecht (allgemein und insbesondere im Konfliktfall) sowie Finanzen und Steuern. Hervorgehoben sei der Beitrag von H.Hirte (einer der Mitherausgeber), der fragt und antwortet: „Wer setzt das Recht im Gesellschaftsrecht?”. Oder die Überlegungen von A.Schall zur Rechtsfähigkeit der rechtfähigen Personengesellschaft nach dem MoPeG. Oder die etwas bange Frage von U.Seibert, warum die Zahl der börsennotierten Gesellschaften sinkt. HV-Praktiker werden die Abhandlung von C.Decher schätzen über den AR-Vorsitzenden als Versammlungsleiter. Mein Beitrag widmet sich dem Fragerecht/der Fragemöglichkeit in der virtuellen Corona-Hauptversammlung. Fünf Beiträge gelten dem „besonderen Vertreter”, einer Rechtsfigur …
WeiterlesenGesellschaftsrecht im Koalitionsvertrag 2021
Wir schaffen die Voraussetzungen für flächendeckende „One Stop Shops“, also Anlaufstellen für Gründungsberatung, ‑förderung und ‑anmeldung. Ziel ist es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. (S. 30)
Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt. (S. 30).
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Unternehmensmitbestimmung weiterentwickelt wird, sodass es nicht mehr zur vollständigen Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften kommen kann (Einfriereffekt). Wir werden die Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz auf das Drittelbeteiligungsgesetz
übertragen, sofern faktisch eine echte Beherrschung vorliegt.
Wir erleichtern die Gründung von Gesellschaften, indem wir die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlage und weiteren Beschlüssen erlauben. …
WeiterlesenVeranstaltung zum MoPeG –> verschoben in das Frühjahr 2022
Die unten angekündigte Veranstaltung muss leider aus den bekannten Gründen abgesagt werden.
Bis zum 1.1.2024 sind es zwar über zwei Jahre, doch die sind auch bald um — und dann muss das neue Recht der Personengesellschaften angewandt werden (in Studium, Examen und vor allem in der Praxis). Vorbereitung hilft. Das Institut für Unternehmensrecht lädt ein zu einer offenen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung am 25.11.2021, 18 Uhr an die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. ‑Es referieren Prof. Dr. Barbara Grunewald, Prof. Dr. Dieter Leuering und Prof. Dr. Ulrich Prinz. -> Hier die Details. Um Anmeldung wird gebeten –> hier.…
WeiterlesenHätten Sie es gewusst? Klausur im Aktienrecht
Hier die (aktienrechtlichen) Klausuraufgaben, die im September 2021 im Rahmen der Prüfung im Schwerpunktbereich „Unternehmen und Märkte” an der Juristischen Fakultät zu bewältigen waren:
- Die (nicht börsennotierte) Fortuna-AG mit Sitz in Düsseldorf hat drei Aktionäre. A ist mit 60%, B und C sind mit je 20% beteiligt. A ist Alleinvorstand. A plant, eine weitere Betriebsstätte in Köln zu errichten. Das missfällt B und C, die meinen, die Arbeitsplätze sollten in Düsseldorf geschaffen werden. Sie wollen deshalb in der Satzung festschreiben lassen, dass die Fortuna-AG Niederlassungen nur nach einem Beschluss der Hauptversammlung (HV) errichten darf.
Frage 1a: Damit A sie nicht vor vollendete Tatsachen stellt, möchten B und C die Satzungsänderung so schnell wie möglich erreichen. Können sie ihren Plan umsetzen?
Frage 1b: …
WeiterlesenTagung: Stabilisierung und Restrukturierung
Stabilisierung und Restrukturierung – Möglichkeiten, Grenzen, Grenzüberschreitungen
Eine hochinteressante Tagung am 21./22. Oktober 2021 bei uns an der Heinrich-Heine-Universität.
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WeiterlesenVirtuelle Hauptversammlungen bis 31.8.2022
Heute im Bundestag das Aufbauhilfegesetz 2021. Bei der Gelegenheit Art. 15:
§ 7 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts‑, Genossenschafts‑, Vereins‑, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570) … wird wie folgt geändert: In den Absätzen 1 bis 3 werden jeweils die Wörter „im Jahr 2020 und im Jahr 2021“ durch die Wörter „bis einschließlich 31. August 2022“ ersetzt.
S. auch Danwerth Gesellschaftsrecht-Blog mit Überlegungen dazu, wie sich ein „Freedom Day” auswirken würde.
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WeiterlesenKeine Präsenz-HV 2022 für ungeimpfte Aktionäre? (- update -)
Wie geht es weiter mit den Hauptversammlungen 2022? Das COVID-Maßnahmengesetz („virtuelle HV“) ist auf das Jahresende 2021 beschränkt. Eine Verlängerung durch Rechtsverordnung kommt nicht in Betracht, nur der Bundestag könnte die Geltung per Gesetz auf das nächste Jahr ausdehnen.
Update: Wie man hört soll das am 7.9.2021 in der letzten BT-Sitzung beschlossen werden: Verlängerung bis zum 31.8.2022.
Es ist Bundestagswahl und danach Regierungsbildung, und daher fraglich, ob diese Angelegenheit gleich auf der Agenda des neuen Parlaments steht. Eine Initiative „hinter den Kulissen“, das Aktiengesetz auf die Schnelle zu reformieren, ist erwartbar gescheitert. Also wie geht es weiter?
Ab dem 1.1.2022 gilt (vorbehaltlich einer Verlängerung, s.o.)…
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