Festschrift für Uwe Hüffer zum 70. Geburtstag

Am vori­gen Sonn­tag in Mann­heim dem (so hieß es dort) Papst des Akti­en­rechts” über­reicht: die Fest­schrift für Uwe Hüffer, her­aus­ge­ge­ben von Prof. Dr. Peter Kind­ler, Prof. Dr. Jens Koch, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer und Dr. Mar­tin Win­ter†, Rechts­an­walt. Eine Pflicht­lek­türe zum moder­nen (Kapital-)Gesellschaftsrecht, mehr ist dazu hier nicht zu sagen.…

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Festschrift für Volker Beuthien zum 75. Geburtstag

Vor eini­gen Wochen erschien diese Fest­schrift mit Bei­trä­gen auch zum Gesell­schafts­recht. Eine beson­dere Abtei­lung bil­det das vom Jubi­lar gepflegte Genossenschaftsrecht.

Gesell­schafts­recht

  • Rein­hard Frhr. von Dal­wigk, Der Kampf gegen »räu­be­ri­sche« Aktio­näre – eine Zwischenbilanz 
  • Andreas Gätsch, Die Neu­re­ge­lun­gen des Rechts der Namens­ak­tie durch das Risikobegrenzungsgesetz 
  • Bern­hard Großfeld/​Andreas Franz­mann, »Da mihi facta«: Unternehmensbewertung 
  • Wal­ter Had­ding, Zur »Begriffs­ver­wir­rung« und »Sys­tem­ver­ges­sen­heit« im deut­schen Gesellschaftsrecht 
  • Klaus J. Müller/​Magnus Dor­wei­ler, Unter­jäh­rige Been­di­gung des Beherr­schungs- und Gewinn­ab­füh­rungs­ver­tra­ges beim Unternehmensverkauf 
  • Hans-Jür­gen Schaf­f­land, Recht­li­che Alter­na­ti­ven für Unternehmensgründungen 
  • Kars­ten Schmidt, Grund­la­ge­nun­ge­wiss­heit der Gesetz­ge­bung oder der Rechts­fort­bil­dung im Gesell­schafts­recht? – Rechts­fä­hig­keit und Rechts­per­sön­lich­keit als Beispiele 
  • Anton S. Schmölz, Zum Schick­sal des Ver­mö­gens der Per­so­nen­ge­sell­schaft beim Aus­schei­den des vor­letz­ten Gesellschafters 
  • Mar­tin Schöpf­lin, Die Durch­griffs­haf­tung im deut­schen und eng­li­schen Recht 
  • Dirk Was­mann, Die Bedeu­tung des Bör­sen­kur­ses bei der Ermitt­lung gesetz­lich geschul­de­ter
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FAQ ohne Belang für die HV

Publi­zierte Frage- und Ant­wort­ka­ta­loge sol­len die zügi­gere Durch­füh­rung der Haupt­ver­samm­lung ermög­li­chen. § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 AktG gibt ein Recht auf Ver­wei­ge­rung der Aus­kunft, wenn diese auf der Inter­net­seite der Gesell­schaft über min­des­tens sie­ben Tage vor Beginn und in der Haupt­ver­samm­lung durch­gän­gig zugäng­lich ist”. Aber die Pra­xis macht davon so gut wie kei­nen Gebrauch. Zwar hat jetzt die Volks­wa­gen AG anläss­lich ihrer heu­ti­gen außer­or­dent­li­chen HV (Live-Über­tra­gung) einen umfäng­li­chen Kata­log auf ihrer Inter­net­seite ver­öf­fent­licht, aber erst vor­ges­tern. Mit Hin­weis auf die­sen erst seit zwei Tagen publi­zier­ten Text wird kein Aus­kunfts­er­su­chen in der HV abschlä­gig beschie­den wer­den dürfen. …

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1 Jahr MoMiG

Notar Tho­mas Wach­ter (Mün­chen) gibt im Novem­ber­heft von Status:Recht einen Über­blick zu Fra­gen, die Gerichte und Pra­xis im ers­ten Jahr seit Inkraft­tre­ten des Geset­zes zur Moder­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp­fung von Miss­bräu­chen beson­ders beschäf­tigt haben: Mus­ter­pro­to­koll, Unter­neh­mer­ge­sell­schaft haf­tungs­be­schränkt, Geschäfts­füh­rer und Liqui­da­to­ren, Inlän­di­sche Geschäfts­an­schrift, Hin- und Her­zah­len, Gesell­schafter­liste. Sein Fazit ist posi­tiv: Die Neu­re­ge­lun­gen haben die Trans­pa­renz und Rechts­si­cher­heit im Rechts­ver­kehr wesent­lich ver­bes­sert und die Rechts­form der GmbH ins­ge­samt gestärkt. Die moder­ni­sierte GmbH braucht den Wett­be­werb mit aus­län­di­schen Rechts­for­men daher ebenso wenig zu scheuen wie mit einer etwai­gen künf­ti­gen Euro­päi­schen Privatgesellschaft.”…

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Baumbach/​Hueck, GmbHG, 19. Aufl. 2010

Es hat etwas län­ger gedau­ert als geplant, aber jetzt ist sie im Buch­han­del: die Neu­auf­lage des Baumbach/​Hueck, GmbHG (19. Aufl., 2010, letz­te­res ent­spre­chend den Gepflo­gen­hei­ten der Verlagsbranche). 

Das Vor­wort: Die GmbH war und ist wei­ter­hin die erfolg­reichste Rechts­form des deut­schen Unter­neh­mens­rechts. Die Kon­kur­renz aus­län­di­scher Rechts­for­men, ins­be­son­dere der eng­li­schen Pri­vate Limi­ted Com­pany hat ihr ent­ge­gen vie­len Unken­ru­fen das Was­ser nicht abzu­gra­ben ver­mocht. Die­ser Kon­kur­renz durch Erleich­te­run­gen für die Grün­dung und Finan­zie­rung der GmbH ent­ge­gen­zu­wir­ken hat sich der deut­sche Gesetz­ge­ber den­noch bemüht. Abwei­chend von ursprüng­li­chen Plä­nen und vie­len Vor­schlä­gen ist er dabei mit Zurück­hal­tung vor­ge­gan­gen, hat aber gleich­wohl mit dem Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp­fung von Miss­bräu­chen (MoMiG) vom 23. 10. 2008 erheb­lich …

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Regelungsvorschläge der Länderarbeitsgruppe Managerverantwortlichkeit“

Eine von der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Län­der ein­ge­setzte Arbeits­gruppe Mana­ger­ver­ant­wort­lich­keit” (Bericht­erstat­ter: Bay­ern) hat einen bun­ten Strauß von Vor­schlä­gen ent­wi­ckelt. Ob diese teil­weise unaus­ge­go­re­nen Vor­stel­lun­gen zu einer Geset­zes­in­itia­tive des Bun­des­rats (Art. 76 Abs. 1 und 3 GG) füh­ren ist unge­wiss. Die Län­der­ar­beits­gruppe will: 

- Bonus­zah­lun­gen an Auf­sichts­rats­mit­glie­der verbieten 

- Rück­for­de­rung über­höh­ter Vor­stands­be­züge einführen 

- Offen­le­gung von Vor­stand­ge­häl­tern bei Spar­kas­sen (bun­des­recht­li­che Regelung) 

– Karenz­zeit von zwei Jah­ren für den Wech­sel vom Vor­stand in den Auf­sichts­rat bei bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men — Strei­chung der im Vors­tAG vor­ge­se­he­nen 25% Klausel. 

- Ver­rin­ge­rung der Zahl Auf­sichts­rats­man­date auf drei oder 5 

- Ver­bot der Stimm­rechts­aus­übung, wenn der Auf­sichts­rat über Maß­nah­men befin­det, aus denen sich Haf­tungs­an­sprü­che gegen das jewei­lige oder ande­res Mit­glied aus frü­he­rer Geschäfts­tä­tig­keit erge­ben können. 

- Anglei­chung …

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