Die Ausschüsse des Bundesrats haben zur Vorbereitung der am 6.7. 2007 anstehenden BR-Beratung des MoMiG getagt. Wichtige Kernpunkte der Reform sind von den Ausschüssen ohne Beanstandung gebilligt worden (Rückkehr zum bilanziellen Denken bei Kapitalaufbringung und ‑erhaltung, Neuordnung des Rechts der Gesellschafterdarlehen, Aufwertung der Gesellschafterliste, gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen, verschärfte Geschäftsführerhaftung für Zahlungen an Gesellschafter).
Der Rechtsausschuss fordert, die Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10 000 Euro zu streichen und es bei dem bisherigen Wert von 25 000 Euro zu belassen. Alternativ: Das Erfordernis ganz zu streichen „und den notwendigen Schutz durch andere Maßnahmen (zu) gewähren”.
Bemerkenswerte Differenzen gab es zwischen dem Rechtsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss bei zwei Fragen.
Während der Rechtsausschuss sich gegen die Verwendung einer Mustersatzung und für …
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