Nach Presseberichten befindet sich der Entwurf eines Bilanzmodernisierungsgesetzes in der Schlussabstimmung unter den Ministerien. Die wesentlichen Reformpunkte sind:
- Einzelkaufleute und Personengesellschaften: keine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, wenn weniger als 50 000 € Gewinn oder weniger als 500 000 € Umsatz.
- Erhöhte Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften betr. Publizität der Rechnungslegung (zwei von drei Kriterien):
- klein (4,8 Mio € Bilanzsumme, 9,8 Mio € Umsatz, 50 Arbeitnehmer);
- mittelgroß (19,2 Mio. € Bilanzsumme, 38,5 Mio € Umsatz, 250 Arbeitnehmer).
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