„Wie das Familienunternehmen Merck den Weltkonzern Bayer vorführen konnte” berichtet die Wirtschaftswoche anlässlich der Schering-Übernahme. Der Zock soll hier nicht weiter interessieren, vielmehr ein Blick auf die Struktur des „Familienunternehmens Merck” gerichtet werden.
Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (§§ 278 — 290 AktG). Dafür gelten zunächst die Vorschriften des HGB über die Kommanditgesellschaft (§ 278 Abs. 2 AktG iVm §§ 161 – 177a HGB). „Im übrigen” (§ 278 Abs. 3 AktG) gelten die Bestimmungen über die Aktiengesellschaft. Wir haben es mit einer hybriden Struktur zu tun, die zwei Arten von Gesellschaftern kennt: persönlich Haftende und Kommanditaktionäre.
Am Gesamtkapital der börsennotierten Merck KGaA hält die persönlich haftende Gesellschafterin E. Merck OHG rund 73 % (Kapitalanteil), …
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