Kurz notiert: Am 15.6.2012 wurde die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Bundesanzeiger bekannt gemacht. „Für die Rechtsfolge des § 161 AktG ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung maßgeblich”, erläutert das BMJ.…
WeiterlesenAutor: Ulrich Noack
Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz
Die 7. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz findet am kommenden Freitagnachmittag (22.6.2012, 16 Uhr) in der Universität zu Köln statt: „Update Gesellschaftsrecht — Personengesellschaften und GmbH”. Referenten: VorRiOLG Dr. Burkhard Gehle (OLG Köln), Prof. Dr. Heribert Heckschen (Notar in Dresden), Prof. Dr. Barbara Grunewald (IfG, Uni Köln).…
WeiterlesenUpdate: UG tritt als GmbH i.G. auf — der Geschäftsführer haftet
Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat ein Bauvorhaben in den Sand gesetzt. Der Vertragspartner will Schadensersatz vom Gesellschafter-Geschäftsführer. Dieser hatte bei Vertragsschluss angegeben, er sei Geschäftsführer einer „GmbH u.G. (i.G.)”.
Darüber verhandelt am kommenden Dienstag der BGH (II ZR 256/11). Als Zuschauer teilnehmen werden Studenten der Universitäten Düsseldorf (Noack) und Hamburg (Hirte/Mock), die diesen Fall im Rahmen eines Seminars behandeln. Den Düsseldorfern ist die Rolle zugefallen, die Schadensersatzklage zu „vertreten”. Sie argumentieren, dass der Werkbesteller darauf vertraut habe, dass er es mit einer Vor-GmbH („i.G.”) zu tun gehabt habe. Damit wäre eine Handelndenhaftung (§ 11 II GmbHG) in Betracht gekommen. Wenn der gesetzte Rechtsschein der Wirklichkeit entsprochen hätte, griffe auch eine Verlustdeckungshaftung ein, zumal …
WeiterlesenDas ESM-Gesellschaftsrecht sieht nicht gut aus
Da flattert ein Angebot herein, sich an einer besonderen Gesellschaft zu beteiligen. Ihr Zweck ist, einen „Stabilitätsmechanismus” einzurichten, um den Mitgliedern „bei Bedarf Finanzhilfe bereitzustellen” (Erwägungsgrund). Das hört sich nach einer Genossenschaft an, deren Merkmal es ist, die Tätigkeit der Mitglieder und die Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu fördern. Aber bei näherem Hinsehen wird schnell klar, dass die „internationale Finanzinstitution” ESM (Art. 1) damit nichts zu tun hat.
Das Stammkapital ist hoch (Art. 8 I: 700 Mrd. €), die Zeichnung durch das hiesige Mitglied auch (Art. 11 und Anhang: 190 Mrd.), davon sind zunächst 22 Mrd. einzuzahlen, der Rest ist „jederzeit” abrufbar gestellt (Art. 9). Wer ruft ab? Es ist der Gouverneursrat. …
WeiterlesenAusschließlich elektronische Mitteilungen für die Aktionäre
Der Saisonhöhepunkt für die Hauptversammlungen 2012 ist erreicht. Kaum ist die Veranstaltung vorbei geht es schon an die Planung der nächsten. Eine Frage wird sein: Soll man an dem Aufwand festhalten, den Aktionären eine papierschriftliche Einladung (mit Formularen und Erläuterungen) zuzusenden? Der Druck und Versand kostet die Gesellschaft einen namhaften Betrag, er verbraucht nicht nur monetäre Ressourcen und vor allem: der Effekt einer solchen Mitteilung im Briefkasten ist überaus zweifelhaft. Die Annahme ist wohl nicht verkehrt, dass in den meisten Fällen damit der heimische Papierkorb befüllt wird. Daher wird zunehmend der elektronische Versand der Mitteilungen angestrebt. Mit einer entsprechenden Satzungsklausel (§§ 125 II 2, 128 I 2 AktG) steht dieser modernen Variante der Aktionärskommunikation an sich nichts mehr im …
WeiterlesenCorporate Governance Kodex geändert
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat einige materielle Anpassungen beschlossen sowie Gesetzesänderungen nachvollzogen. In der Präambel wurde folgender Satz aufgenommen: „Eine gut begründete Abweichung … kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen”. Neu ist die Empfehlung, dass bei dem Wahlvorschlag zum Aufsichtsrat die Beziehungen des Kandidaten zu Aktionären, die mehr als 10% halten, offengelegt werden sollen (5.4.1. Abs. 2). Nicht als unabhängig anzusehen ist ein Aufsichtsratsmitglied, das in einer „persönlichen oder geschäftlichen Beziehung … zu einem kontrollierenden Aktionär” steht (5.4.2.). Die Kommission wendet sich in der „Medienpräsentation” gegen eine negative Qualifizierung von AR-Mitgliedern, die danach als „…
WeiterlesenWeite Beraterhaftung bei Fusionsvorgängen
Die Gesellschafter beschließen einstimmig eine Verschmelzung, die sich wegen des maroden Partners als schädlich erweist: haftet der Berater? Ja, sagt der BGH (Urt. v. 19.4.2012, III ZR 224/10). Das Argument, dass der Berater nicht die Verhältnisse einer anderen Gesellschaft aktiv zu recherchieren brauche, ließ der III. Senat nicht gelten. Die Entscheidung erweitert die vertragliche Beraterhaftung auf erkennbare Mängel beim Transaktionsvehikel.
Der Beklagte, ein Wirtschaftsprüfer, beriet eine – inzwischen insolvente – AG & Co. KG. Er wurde im Wege der Teilklage auf 2,5 Mio. DM in Anspruch genommen (die Klage war noch zu DM-Zeiten erhoben und ist nach 14 Jahren immer noch nicht rechtskräftig entschieden, da zurückverwiesen wurde!). Sein …
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