„Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.” (Nr. 5.4.1. Deutscher Corporate Governance Kodex seit Juli 2010). Dieser Empfehlung dürfte sich keine Aktiengesellschaft ausdrücklich verweigern. Sogleich haben sich etliche Weiterbildungsangebote für den Aufsichtsrat entwickelt (s.u. und schon hier). Offenbar gibt es einen Markt (bzw: es ist ein Markt eröffnet worden) – und dieser wird bedient. Gegen Qualifizierung ist gewiss nichts einzuwenden. Insbesondere kann es nützlich sein, wenn Aufsichtsratsanwärter das nötige Rüstzeug auch auf diesem Wege erwerben. Nicht durch Schulung vermittelbar ist Lebenserfahrung und diese spielt eine große Rolle bei der Organtätigkeit. Auch wäre es misslich, …
WeiterlesenAutor: Ulrich Noack
Kein Freigabeverfahren im GmbH-Recht
Zur h.M. gehört, dass die §§ 241 – 249 AktG im GmbH-Recht entsprechend gelten, weil dort eine Regelungslücke bestehe (das GmbHG enthält keine Vorschriften über fehlerhafte Beschlüsse). Dieser ganze erste Unterabschnitt des Aktiengesetzes? Nein, sagt das Kammergericht Berlin (Beschluss v. 23.6.2011, 23 AktG 1/11): „Der Antrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf Freigabe der Eintragung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung (über eine Herabsetzung und Erhöhung des Stammkapitals) ist unzulässig. § 246 a AktG findet auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine analoge Anwendung” (Leitsatz). Insoweit liege keine planwidrige Regelungslücke vor. Eine Lücke nicht, weil über missbräuchliche Klagen, denen das Freigabeverfahren im Aktienrecht wehren wolle, für das GmbH-Recht nichts bekannt sei. Und …
WeiterlesenGläubigervertreter in den Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat war ursprünglich ein Ausschuss der Aktionäre zur Überwachung des Vorstands. Die Mitbestimmung brachte Repräsentanten der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat. Die in Deutschland herrschende Vorstellung ist, dass „Kapital und Arbeit” zum Gelingen des Unternehmens beitragen und daher gleichermaßen in dem Organ vertreten sein sollen. Eine gesellschaftspolitische Strömung der Gegenwart will zudem einen Geschlechterproporz einführen („Frauenquote”). Fehlt noch jemand? Ja, es sind die Obligationäre (w/m), die u.U. erheblich das Unternehmen finanzieren. In der FAZ v. 16.8. (S. 21) äußert sich Krahnen mit Blick auf die Banken: Ihre „Kontrolle wird gestärkt, wenn im Aufsichtsrat nicht nur Vertreter der Eigentümer, sondern auch Vertreter der Gläubiger sitzen”. Der Aufsichtsrat als interessenpluralistisches Gremium – …
WeiterlesenStimmrechtsberatung wie Stimmrechtsvollmacht regulieren?
Wie soll ich mein Stimmrecht ausüben? Das fragt sich nicht nur der Wähler in der Politik, sondern auch der Aktionär vor der Hauptversammlung. Das Gesetz erwartet, dass die Verwaltung „Vorschläge zur Beschlussfassung” mache (§ 124 Abs. 3 AktG). Bevollmächtigte Kreditinstitute haben ggf. „eigene Abstimmungsvorschläge” zu präsentieren (§ 135 Abs. 1 S. 4 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 AktG), was aber eher die Ausnahme ist. Wer hilft da dem Manager eines Fonds, von dem erwartet wird, die Stimmrechte aus den vielen verschiedenen Aktien des Portfolios sachgerecht wahrzunehmen? Es sind seit etwa 10 Jahren internationale Beratungsunternehmen, die sich dieser Aufgabe widmen. Die Tätigkeit der professionellen Stimmrechtsberater ist in den Fokus der Regulatoren geraten …
WeiterlesenFestschrift für Wernhard Möschel
Die Festschrift für den Tübinger Ordinarius hat „entsprechend den weit gefächerten Interessen von Prof. Wernhard Möschel … Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts, der Ordnungspolitik, der ökonomischen Analyse des Rechts, des Europa‑, Banken- und Regulierungsrechts, des Medien- und Immaterialgüterrechts sowie des allgemeinen Wirtschaftsrechts” zum Inhalt. Leider stellt der Verlag kein Inhaltsverzeichnis online (glaubt man dort, 249 € werden einfach so ausgegeben?). Der mit gesellschaftsrechtlichen Fragen Befasste wird sich etwa für Habersacks „Gedanken zur konzernweiten Compliance-Verantwortung des Geschäftsleiters eines herrschenden Unternehmens” interessieren. Hingewiesen sei dieser Personenkreis auch auf Becker zum Entherrschungsvertrag, Beuthien zur Organautonomie und Kirchdörfer zu Entlohnungssystemen im Management von Familienunternehmen. …
WeiterlesenÜberwindung der Inhabilität durch Wahl „auf Vorschlag von Aktionären“
Ein Vorstandsmitglied in der Karenzzeit kann dieses Wahlhindernis überwinden, wenn „seine Wahl auf Vorschlag von Aktionären (erfolgt), die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten” (§ 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG). Im Fall der Deutschen Bank AG (Ackermann) wird man sehen, wie die Praxis bei Gesellschaften mit Streubesitz agiert. Fraglich ist, wie dieser „Vorschlag” in das Verfahren der Beschlussfassung der Hauptversammlung einzubringen ist. Dafür gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten. Der Aktionärsvorschlag kann im Vorfeld der HV gemacht und vom Aufsichtsrat (AR) in seinem Wahlvorschlag gem. § 124 Abs. 3 S. 1 AktG aufgegriffen werden. Der Schönheitsfehler ist, dass das Quorum noch in der HV gefordert wird (…
WeiterlesenStellungnahmen aus Deutschland: kein Bedarf an neuen CG-Regelungen der EU (update II)
Die Stellungnahmen aus Deutschland zu dem „Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen”, das die EU-Kommission im April 2011 vorgelegt hat, sind (soweit ersichtlich) durchweg in der Sache ablehnend. Der Deutsche Bundestag hat am 6.7.2011 in einer Entschließung freundlich erklärt (BT-Drucks. 17/6506 i.d.F. Rechtsausschuss), er teile die „Zielsetzung des Grünbuchs zwar grundsätzlich”, habe aber grundlegende Bedenken gegen wesentliche Vorschläge der Kommission. Der Bundestag wendet sich insbesondere gegen die Einführung starrer Quoten für die Beteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen in gesellschaftrechtlichen Gremien; dies verstoße gegen den Grundsatz der Subsidiarität. Entschieden abgelehnt wird die Schaffung einer aufsichtsbehördlichen Überprüfbarkeit von Corporate-Governance-Erklärungen. Ebenso zurückgewiesen wird eine regulatorische Gleichbehandlung von börsen- und nicht börsennotierten Unternehmen auf EU-Ebene. …
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