Gastbeitrag von RA Dr. Dieter Leuering
Professor Dr. Uwe Hüffer, em. Professor der Ruhruniversität Bochum und jetzt Rechtsanwalt in der Traditionskanzlei Schilling, Zutt und Anschütz in Mannheim, sprach auf der 13. Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung am 12. November 2010 über die „Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen Abweichung von der Entsprechenserklärung”, wobei er dieser Überschrift seines Themas bereits ein Fragezeichen hinzufügte.
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Thesen des Vortrags
Die Ergebnisse seines Vortrages hat Hüffer in acht Thesen zusammengefasst.
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Ein Beschluss der Hauptversammlung ist nach § 243 Abs. 1 AktG wegen einer Gesetzesverletzung nur anfechtbar, wenn er seinem Inhalt nach nicht ergehen durfte (Inhaltsfehler) oder in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen ist und deshalb an einem regelmäßig nach der Relevanztheorie festzustellenden Legitimationsdefizit leidet (Verfahrensfehler).
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