Ein White Paper des HV-Dienstleisters Computershare behandelt den internationalen Stand der virtuellen und hybriden Aktionärstreffen. In Deutschland muss eine Präsenz-HV stattfinden, optional kann eine Online-Zuschaltung erfolgen (§ 118 I 2 AktG) — also hybrid. Andere Länder (z.B. England, Kanada, Spanien, Dänemark, z.T. USA) ermöglichen eine vollständig digital organisierte Beschlussfassung der Aktionäre — das mag man „virtuell” nennen. Das White Paper macht konkrete Vorschläge, wie ein solches „virtual meeting” zu organisieren ist. Im Übrigen darf man die EU-Kommissionsinitiative zur Digitalisierung des Unternehmensrechts, die Anfang 2018 kommen soll, auch mit Blick auf den HV-Prozess mit Spannung erwarten.…
WeiterlesenKategorie: Aktiengesellschaft
Nichtigkeit bei fehlerhafter Niederschrift der HV
Ein neues BGH-Urteil (10.10.2017, II ZR 375/15) befasst sich mit der Sanktion einer nicht perfekten Niederschrift einer Hauptversammlung. Wenn dort nur eine offene Abstimmung vermerkt wurde, soll Nichtigkeit der Beschlüsse die Folge sein. „Offen kann in verschiedener Weise abgestimmt werden (durch Zuruf, durch Handerheben, durch andere Gesten).“ Auch bei einer 2‑Personen-HV muss die Gestik der Akteure notariell protokolliert werden, so der BGH. Das wirkt überdreht. Die Bagatelle konnte im Fall des BGH repariert werden. Jedoch gibt sie Anlass, die drakonische Nichtigkeitsfolge bei formellen Mängeln auf den Prüfstand zu stellen. S. mein Beitrag im Rechtsboard v. 22.11.…
WeiterlesenHätten Sie es gewusst? — Schwerpunktklausur im Aktienrecht
Diese Aufgabe wurde im September an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf als Teil der Klausur im Schwerpunktbereich „Unternehmen und Märkte” gestellt:
I.
Der Fußballverein Rheinland e.V. ist stets nur im Mittelfeld der Liga vertreten. Als wesentlichen Grund macht der Vorstand des Vereins das fehlende Finanzvolumen aus. Um neue Investoren zu gewinnen und in der Folge kräftig auf dem Spielertransfermarkt zuzuschlagen, beschließt der Vorstand die Gründung der RheinKicker AG für den Profi-Spielbetrieb.
- Nach intensiver Diskussion, in welche sich neben dem Investor I auch die Fangruppe „Ultras“ einschaltet, die nach der Gründung ebenfalls Aktien erwerben will, wird unter anderem folgende Klausel für die Satzung der AG entworfen:
§ 7 Aufsichtsrat
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern.
VW-Gesetz ist nicht der Knackpunkt
Schon wieder Aufregung um das VW-Gesetz — doch dieses Spezialgesetz für eine AG kann man abschaffen, ohne dass sich an der (politisch brisanten) Sach- und Rechtslage etwas ändert. Ich habe das heute in einem Beitrag für das Handelsblatt/DB-Rechtsboard angemerkt.…
WeiterlesenKodex-Revolution voraus?
Vorige Woche fand die 16. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex in Berlin statt, die „geladenen Gästen vorbehalten“ war. Wer sich als Nichtgeladener einen Eindruck verschaffen möchte, kann das im Director‚s Channel mit einem Video tun. Die Rede des neuen Vorsitzenden der Kommission findet sich hier. Er kündigt eine „grundlegende Überarbeitung“ des Kodex an: „(1) wesentlich längere Überarbeitungszyklen in der Zukunft, (2) ein größeres Gewicht von international anerkannten Best Practices, (3) ein Durchforsten der Empfehlungen und Anregungen und (4) ein Aufbau des Kodex, der der Managementlogik und nicht der Struktur des Aktiengesetzes folgt. …”…
WeiterlesenEU-Kommission startet Konsultation zum europäischen Gesellschaftsrecht
Wie heißt das Zauberwort? Richtig: Modernisierung. Solches hat die EU-Kommission wieder einmal mit dem Gesellschaftsrecht vor. Es geht im Wesentlichen um die Nutzung von Online-Tools bei der Gründung und Führung einer Gesellschaft sowie um deren grenzüberschreitende Mobilität. Unternehmen sollten überall dort, wo es möglich ist, digitale Instrumente nutzen können, von der Eintragung des Unternehmens über die Erfüllung der Berichtspflichten bis hin zur Kommunikation mit den Aktionären, erklärt die Kommissarin Věra Jourová. Dazu hat die Kommission eine Konsultation gestartet, die bis zum 6.8.2017 läuft. Jeder kann teilnehmen — und sollte es auch tun, denn die Ergebnisse gehen durchaus in den Diskussionsprozess ein.
Eine typische Frage (Nr. 2.1) lautet, ob es „structured online templates …
WeiterlesenKnow your shareholder vs. Société Anonyme
Die neue Aktionärsrechte-Richtlinie (Änderungsrichtlinie 2017) ist durch. Sie wird bald im EU-Amtsblatt verkündet – dann läuft eine 24-Monate-Umsetzungsfrist. Bis Mitte des Jahres 2019 ist das deutsche Aktienrecht entsprechend anzupassen. Schwerpunkte bilden die Managervergütung und die Konzerntransaktionen. Der Blick sei hier auf einen dritten Gegenstand gerichtet, der angesichts der genannten – auch politisch brisanten – Themen eher im Schatten harrt: Es geht um die Deanonymisierung des Aktionariats einer börsennotierten Gesellschaft. „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Gesellschaften das Recht haben, ihre Aktionäre zu identifizieren.“ So bestimmt es der neue Art. 3a der RL. Und weiter: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Intermediäre der Gesellschaft auf deren Antrag … hin unverzüglich die Informationen über die …
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