Das war die Eingangsfrage eines Journalisten der Westdeutschen Zeitung vorhin am Telefon. Ein vorsichtiges Ja meinerseits (man weiß nie was jetzt kommt …).
1. Frage: Die Stadt Düsseldorf will ihre Aktien an der Düsseldorf Stadtwerke AG an EnBW veräußern, bis auf 25,1%, dies ein lokalpolitisch umstrittener Vorgang. Was bedeutet es, dass gut ein Viertel in der Hand der Stadt verbleibt?
Antwort:
- Die Stadt kann Satzungsänderungen blockieren (§ 179 II 1 AktG). Auf Nachfrage: dazu gehört auch die Verlegung des (Register)Sitzes der Gesellschaft (§ 23 III Nr. 1 AktG).
- Gegen das Votum der Stadt gibt es keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§§ 291 I 1, 293 I 2 AktG).
- Auch eine Auflösung der Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung kann verhindert werden (§