Am gestrigen Samstag hat der Arbeitskreis Kapital in Europa seine Beratungen abgeschlossen. Worum geht es? Um nichts weniger als die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft besser ohne ein gesetzlich geregeltes festes Kapital auskommt. Das meinen gewichtige Stimmen aus England (Rickford-Bericht). Die EU-Kommission will die Frage im kommenden Jahr in einer Studie klären lassen, um dann über eine Generalrevision bzw Abschaffung der 2. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie von 1976 (RL) zu befinden.
Die Frage nach dem Kapital betrifft nur am Rande das Mindestkapital, das vor Eintragung der Gesellschaft aufgebracht werden muss (für Aktiengesellschaften nach der 2. RL mindestens 25 000 €). Sie dreht sich um die (weitere) Kapitalaufbringung und vor allem um die Kapitalerhaltung und den nach kontinentaleuropäischer Vorstellung damit verbundenen …
Weiterlesen