4. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz

Am 24.November 2010 fin­det an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf die 4. Rhei­ni­sche Gesell­schafts­rechts­kon­fe­renz statt (in Zusam­men­ar­beit mit dem Insti­tut für Gesell­schafts­recht der Uni­ver­si­tät zu Köln und der Wis­sen­schaft­li­chen Ver­ei­ni­gung für Gesell­schafts­recht – VGR). Die The­men sind aktu­elle rechts­po­li­ti­sche Ent­wick­lun­gen in Ber­lin und Brüs­sel (Sei­bert: kleine Akti­en­rechts­no­velle 2010/2011; Hom­mel­hoff: Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft vor dem Durch­bruch) und die Frage: wozu und zu wel­chem Ende betrei­ben wir Bilanz­pu­bli­zi­tät (Pries­ter, Schlauß, Kuntze-Kauf­hold)? Die Teil­nahme ist kostenfrei.…

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Verheugen: Klimasturz“ im europäischen Unternehmensrecht

Regu­lie­rung wird Trumpf! Einen Para­dig­men­wech­sel („Kli­ma­sturz”) zunächst für den Finanz­sek­tor, dann auch für das Recht der übri­gen Unter­neh­mens­trä­ger, beschrieb der frü­here EU-Indus­trie­kom­mis­sar Gün­ter Ver­heu­gen auf der 9. Kon­fe­renz Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance Kodex in Ber­lin (Video der Rede).

Aus dem Bericht (J.Jahn) in der FAZ v. 18.6.2010, S. 12: Die EU sei ent­schlos­sen, tief in die unter­neh­me­ri­schen Frei­hei­ten ein­zu­grei­fen. In Deutsch­land dürfe man sich dar­über nicht täu­schen, sagte der SPD-Poli­ti­ker: Der Wille zu Ein­grif­fen geht im Euro­pa­par­la­ment quer durch sämt­li­che Frak­tio­nen”. Der Phan­ta­sie seien keine Gren­zen gesetzt, was alles mög­lich sei. In einem Grün­buch habe die Kom­mis­sion euro­pa­weite Regeln zur Cor­po­rate Gover­nance vor­ge­schla­gen, sagte Ver­heu­gen. Aber …

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Forum Unternehmensrecht: Satzungsautonomie und Mitbestimmungsvereinbarungen bei der SE

Über die­ses sehr umstrit­tene Thema (kann die Ver­ein­ba­rung nach § 21 SEBG von deut­schem Akti­en­recht abwei­chen oder ist sie wie die Sat­zung an des­sen Vor­ga­ben, s. § 23 Abs. 5 AktG, gebun­den? Wie steht sie in der Nor­men­hier­ar­chie gem. Art. 9 SE-VO?) refe­rie­ren und dis­ku­tie­ren Pro­fes­sor Dr. Chris­toph Teich­mann (Würz­burg) und Rechts­an­walt Dr. Roger Kiem (Frankfurt/​M). Die (für alle offene und kos­ten­freie) Ver­an­stal­tung fin­det statt am 12. Novem­ber 2009, 18 Uhr an der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät (Raum 1.65, Geb. 24.91) in der Reihe Forum Unter­neh­mens­recht”. Eine Anmel­dung ist erwünscht.…

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Summer School on European Business Law 2009

Am kom­men­den Mon­tag beginnt an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf wie­der die zwei­wö­chige Sum­mer School on Euro­pean Busi­ness Law (PDF). Sie wird von ca. 70 inter­na­tio­na­len Teil­neh­mern besucht, denen die Grund­züge des euro­päi­schen Unter­neh­mens­rechts ver­mit­telt wer­den . Haupt­ver­an­stal­ter ist — unter dem Dach der Düs­sel­dorf Law School — das hie­sige Insti­tut für Unter­neh­mens­recht gemein­sam mit dem Inter­di­sci­pli­nary Cen­ter of Herz­liya (Israel) und der Til­burg Uni­ver­sity (Nie­der­lande). Koope­ra­ti­ons­part­ner sind zahl­rei­che Anwalts­kanz­leien, die auch viele Refe­ren­ten stellen.…

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Rückgang der Limited, Zunahme der UG (haftungsbeschränkt)

Einen Rück­gang der hier täti­gen Limi­ted und der­zeit beacht­li­che Grün­dungs­er­folge der UG mit fast 10 000 Grün­dun­gen in den letz­ten 6 Mona­ten kon­sta­tiert Nie­meier in der neuen (Online-)Ausgabe von Status:Recht (S. 165). Sehr skep­tisch und auch pau­schal spricht er von öko­no­misch unfun­dier­ten und von Früh­sterb­lich­keit bedroh­ten Gründungen”. 

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Europäisches Parlament für EPG (SPE)

Heute ging es im Euro­päi­schen Par­la­ment um die ener­gi­sche Unter­stüt­zung des Vor­schlags der EU-Kom­mis­sion über das Sta­tut der Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft (EPG; oder auch: SPE — Socie­tas Pri­vata Euro­paea ). 578 Abge­ord­nete stimm­ten mit Ja, 72 mit Nein, 25 Abge­ord­nete ent­hiel­ten sich.

Zur EPG-Sta­tut s. auch die Stel­lung­nahme des Han­dels­rechts­aus­schus­ses DAV. Neben­bei: mit deut­li­cher Kri­tik an der sprach­li­chen Qua­li­tät des deut­schen Tex­tes (S. 39 ff).…

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Künftig keine HGB-Bilanzierung und Offenlegung für die kleine GmbH ?

Heute hat die EU-Kom­mis­sion den schon län­ger ange­kün­dig­ten Vor­schlag für eine RICHT­LI­NIE DES EURO­PÄI­SCHEN PAR­LA­MENTS UND DES RATES zur Ände­rung der Richt­li­nie 78/660/EWG des Rates über den Jah­res­ab­schluss von Gesell­schaf­ten bestimm­ter Rechts­for­men im Hin­blick auf Kleinst­un­ter­neh­men” vor­ge­legt. Nach dem Vor­schlag der Kom­mis­sion sol­len die Mit­glieds­staa­ten die Option erhal­ten, Kleinst­un­ter­neh­men aus dem Anwen­dungs­be­reich der Vor­schrif­ten zur Umset­zung der EU-Bilanz­richt­li­nien her­aus­zu­neh­men. Die EU-Bilanz­richt­li­nien betref­fen GmbH, Akti­en­ge­sell­schaf­ten sowie Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten, bei denen (nur) eine juris­ti­sche Per­son per­sön­lich haf­ten­der Gesell­schaf­ter ist (ins­be­son­dere GmbHG&Co KG). 

Als kon­krete Schwel­len­werte für Kleinst­un­ter­neh­men schlägt die Kom­mis­sion vor: Unter­neh­men mit einer Bilanz­summe von unter 500.000 EUR, einem Jah­res­um­satz von weni­ger als 1 Mil­lion EUR und weni­ger als

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