EPG im EP-Rechtsausschuss

Der Rechts­aus­schuss des Euro­päi­schen Par­la­ments hat sich im Januar 2009 grund­sätz­lich befür­wor­tend mit dem Thema Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft” befasst. Das Par­la­ment wird im März 2009 abstim­men. 
Neu bei den Vor­stel­lun­gen des Rechts­aus­schus­ses gegen­über dem Kom­mis­si­ons­vor­schlag sind fol­gende Punkte: 

  • Kapi­tal: ent­we­der 8000 € oder nur ein Euro, aber mit einer Sol­venz­be­schei­ni­gung für Ausschüttungen. 
  • Mit­be­stim­mung: wenn 500 Arbeit­neh­mer in einem ande­ren Mit­glied­staat arbei­ten als im Staat des Sat­zungs­sit­zes und dort ein höhe­res Maß an Mit­be­stim­mung herrscht, sol­len die SE-Regeln (Ver­hand­lungs- und Auf­fang­lö­sung) ent­spre­chend gelten. 
  • Regis­ter: es wird die Ein­rich­tung eines bei der Kom­mis­sion ange­sie­del­ten zen­tra­len Regis­ters verlangt. 
  • Grenz­über­schrei­ten­der Bezug: es reicht dafür der Gesell­schafts­zweck bzw. die Absicht der Gründer.
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Restriktionen für Staatsfonds und das Europarecht

Ges­tern gab es eine Anhö­rung im Bun­des­tags­aus­schuss für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie zur Ände­rung des Außen­wirt­schafts­ge­set­zes („Kon­trolle des Unter­neh­mens­er­werbs durch aus­län­di­sche Staats­fonds”). Die poli­ti­sche Seite der Ange­le­gen­heit ist hier nicht zu ver­han­deln, son­dern es sei auf zwei pro­funde rechts­wis­sen­schaft­li­che Stel­lung­nah­men hin­ge­wie­sen, die den Abge­ord­ne­ten vor­ge­legt wur­den. Sie äußern euro­pa­recht­li­che Beden­ken sowohl aus der Sicht der Nie­der­las­sungs- als auch der Kapitalverkehrsfreiheit.

Prof. Dr. Wulf-Hen­ning Roth (Bonn) kommt zu dem Ergeb­nis: Soweit § 7 Abs. 2 Nr. 6 AWG, § 53 Abs. 1 AWV den Betei­li­gungs­er­werb von gemein­schafts­frem­den Unter­neh­men regeln, bestehen aus der Sicht des Gemein­schafts­rechts keine Ein­wände. Beden­ken aus der Sicht der Nie­der­las­sungs­frei­heit, Art. 43, 48 EG, bestehen aller­dings gegen­über der in § 53 Abs. 1 …

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Die tschechische EU-Ratspräsidentschaft und das Gesellschaftsrecht

Seit Jah­res­be­ginn hat Tsche­chien die Rats­prä­si­dent­schaft in der Euro­päi­schen Union inne. Deren Arbeits­pro­gramm wird der tsche­chi­sche Regie­rungs­chef Mirek Topolá­nek am Mitt­woch im Euro­päi­schen Par­la­ment vor­stel­len. Was das Com­pany Law” betrifft fällt die Ankün­di­gung ganz knapp und eher unver­bind­lich aus: 

The Pre­si­dency will con­ti­nue to dis­cuss the pro­po­sal for a Coun­cil Regu­la­tion on the Sta­tute for a Euro­pean Pri­vate Com­pany, with the aim of offe­ring small and medium-sized enter­pri­ses a form of busi­ness that would enable them to take advan­tage of their poten­tial and deve­lop cross-bor­der acti­vi­ties.”
(S. 6 des Arbeits­pro­gramms, Her­vor­he­bun­gen von mir). …

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Teilverstaatlichung“ der Commerzbank: wie?

Der SoFFin beab­sich­tigt, der neuen Com­merz­bank zusätz­lich Eigen­ka­pi­tal in Höhe von 10 Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dies erfolgt durch die Emis­sion von rund 295 Mil­lio­nen Stück Stamm­ak­tien und durch eine stille Ein­lage in Höhe von ca. 8,2 Mil­li­ar­den Euro. Als Preis pro Aktie wur­den 6 Euro ver­ein­bart. Nach der Trans­ak­tion hält der Bund 25 % plus eine Aktie an der neuen Com­merz­bank.” (Ad-hoc-Mel­dung der Com­merz­bank AG v. 8.1.2008). — Wo kom­men die 295 Mil­lio­nen Aktien her, die von dem Finanz­markt­sta­bi­li­sie­rungs­fond über­nom­men wer­den sollen? 

Dazu bedarf es einer Kapi­tal­erhö­hung (§§ 182 ff AktG) und zusätz­lich des Aus­schlus­ses des Bezugs­rechts der bis­he­ri­gen Aktio­näre. Ein geneh­mig­tes Kapi­tal (§§ 202 ff AktG) in die­ser …

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Cartesio“: keine freie Sitzverlegung (update)

Die Art. 43 EG und 48 EG sind beim gegen­wär­ti­gen Stand des Gemein­schafts­rechts dahin aus­zu­le­gen, dass sie Rechts­vor­schrif­ten eines Mit­glied­staats nicht ent­ge­gen­ste­hen, die es einer nach dem natio­na­len Recht die­ses Mit­glied­staats gegrün­de­ten Gesell­schaft ver­weh­ren, ihren Sitz in einen ande­ren Mit­glied­staat zu ver­le­gen und dabei ihre Eigen­schaft als Gesell­schaft des natio­na­len Rechts des Mit­glied­staats, nach des­sen Recht sie gegrün­det wurde, zu behal­ten.” Leit­satz 4 

So ent­schied der EuGH am 16.12.2008 in der Rechts­sa­che Car­te­sio” – die Erwar­tung war anders. Car­te­sio wurde 2004 als Kom­man­dit­ge­sell­schaft unga­ri­schen Rechts gegrün­det. 2005 stellte sie beim unga­ri­schen Han­dels­re­gis­ter­ge­richt den Antrag, die Ver­le­gung ihres Sit­zes” nach Gallarate (Ita­lien) zu bestä­ti­gen und die Sitz­an­gabe im Han­dels­re­gis­ter zu …

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Zögerliche Umsetzung unternehmensrechtlicher EU-Richtlinien (nicht bei uns)

Die Kom­mis­sion geht gegen eine Reihe von Mit­glieds­staa­ten vor wegen nicht recht­zei­ti­ger Umset­zung der Ver­schmel­zungs­richt­li­nie (2005), der geän­der­ten Kapi­tal­richt­li­nie (2006) und der Trans­pa­renz­richt­li­nie (2007). Rechts­grund­lage: Art. 226 EG-Ver­trag. Betrof­fen sind Bel­gien, Frank­reich, Grie­chen­land, Luxem­burg, , Polen, Por­tu­gal, Rumä­nien, Schwe­den, Spa­nien, Tsche­chien, Ungarn. Zunächst wer­den diese Staa­ten um eine Stel­lung­nahme gebeten. 

Übri­gens: Die nächste umzu­set­zende Richt­li­nie gesell­schafts­recht­li­chen Gehalts ist die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie (bis August 2009). Der Regie­rungs­ent­wurf eines ARUG wird im Novem­ber erwartet. …

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