Kompromissvorschlag zur SPE im Rat der EU vertagt (update)

Heute wollte der Rat für Wett­be­werbs­fä­hig­keit in Brüs­sel ver­su­chen, eine poli­ti­sche Eini­gung” über eine Ver­ord­nung zur euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft (EPG, auch SPE abge­kürzt) zu erzie­len (Über­tra­gung im Inter­net). Die Eini­gung (die Ein­stim­mig­keit erfor­dert, da die Ver­ord­nung auf Art. 352 AEUV gestützt wird) kam nicht zustande. Der deut­sche Ver­tre­ter erhob die bekann­ten Beden­ken (Mit­be­stim­mung etc.). Nun soll auf einem Son­der­tref­fen Ende Juni 2011 ein drit­ter Ver­such unter­nom­men werden. 

Der Vor­schlag für ein Sta­tut wurde bereits im Juni 2008 von der Kom­mis­sion prä­sen­tiert, das Euro­päi­sche Par­la­ment stimmte im März 2009 zu, doch im Dezem­ber 2009 schei­terte der erste Ver­such einer Eini­gung im Rat. Im Früh­jahr 2011 haben sich Arbeits­grup­pen auf euro­päi­scher Ebene inten­siv mit dem Ver­ord­nungs­vor­schlag befasst und einen …

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EU-Konferenz zur Zukunft des Europäischen Gesellschaftsrechts“

Mitte Mai 2011 fin­det in Brüs­sel eine groß­an­ge­legte Kon­fe­renz über Fra­gen des euro­päi­schen Gesell­schafts­rechts statt. Der Ver­fas­ser erin­nert sich an 1997, als eine ähn­lich posi­tio­nierte Kon­fe­renz statt­fand und er im sel­ben Brüs­se­ler Gebäude über moderne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­for­men vor den Toren des Unter­neh­mens­rechts” refe­rierte. Die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie (Online-Haupt­ver­samm­lung!) und die Reform der Publi­zi­täts­richt­li­nie (elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter!) sind im Jahr­zehnt dar­auf als Rechts­akte der Gemein­schaft ergan­gen. Die The­men der jetzt anste­hen­den Bera­tung sind andere: Es wird über Cor­po­rate mobi­lity and Euro­pean Com­pany Law” gespro­chen (dazu eine Stel­lung­nahme des AK EUR), ein Euro­pean Model Com­pany Act” prä­sen­tiert sowie Kon­zern­recht­li­ches ange­fasst („Groups of com­pa­nies and the cur­rent Euro­pean Com­pany Law frame­work”). Als Basis der Debatte prä­sen­tiert die Inter­net­seite

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Richtlinienvorschlag zur elektronischen Verknüpfung der Unternehmensregister

Die EU-Kom­mis­sion hat einen Vor­schlag zur Ver­knüp­fung der Unter­neh­mens­re­gis­ter prä­sen­tiert (Ände­rung von drei Richt­li­nien). Unter­neh­mens­re­gis­ter lie­fern u. a. Anga­ben zur Rechts­form, zum Sitz, zum Gesell­schafts­ka­pi­tal und zu den gesetz­li­chen Ver­tre­tern eines Unter­neh­mens und sind des­halb für Ver­brau­cher wie für Geschäfts­part­ner von grund­le­gen­der Bedeu­tung. Die heute vor­ge­schla­gene Richt­li­nie wird den grenz­über­grei­fen­den elek­tro­ni­schen Zugriff auf Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen erleich­tern, indem sie sicher­stellt, dass Unter­neh­mens­re­gis­ter auf aktu­el­lem Stand gehal­ten wer­den und Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen leich­ter und schnel­ler ver­füg­bar sind. Diese Ver­än­de­run­gen sind für Unter­neh­men, die in der EU Zweig­nie­der­las­sun­gen errich­ten, grenz­über­grei­fend Han­del trei­ben oder Dienst­leis­tun­gen erbrin­gen, von zen­tra­ler Bedeu­tung. Unter­neh­mens­re­gis­ter sind der­zeit auf natio­na­ler, regio­na­ler oder kom­mu­na­ler Ebene ange­sie­delt und nicht in der Lage, effi­zi­ent und trans­pa­rent Infor­ma­tio­nen aus­zu­tau­schen.” (Pres­se­mit­tei­lung v. 24.2

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Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht präsentiert Thesen zur Sitzverlegungsrichtlinie

Der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht hat The­sen zum Erlass einer euro­päi­schen Sicht­ver­le­gungs­richt­li­nie vor­ge­legt. Diese (in der EU in hin­hal­ten­der Vor­be­rei­tung befind­li­che) Richt­li­nie wird als not­wen­dig ange­se­hen, um ein­heit­li­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen im Bin­nen­markt zu schaf­fen. Dazu müsse eine Richt­li­nie die Schutz­in­ter­es­sen bestim­men und rechts­si­cher fest­le­gen, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen einer Gesell­schaft der Form­wech­sel in eine andere Rechts­ord­nung zu gestat­ten ist. Die aktu­elle Rechts­lage sei für die betrof­fe­nen Unter­neh­men höchst unüber­sicht­lich, da jeder Mit­glied­staat selbst ent­schei­det, ob und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen er den grenz­über­schrei­ten­den Form­wech­sel zulässt. Im Ergeb­nis habe die Sitz­ver­le­gung weder zur Auf­lö­sung der Gesell­schaft noch zur Grün­dung einer neuen juris­ti­schen Per­son, son­dern ledig­lich zu einem Wech­sel des anwend­ba­ren Gesell­schafts­rechts zu füh­ren. Die Richt­li­nie soll für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten gel­ten. Das Ver­fah­ren sei an der grenz­über­schrei­ten­den Ver­schmel­zung …

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Deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht – Rückblick 2010 und Ausblick 2011

Der gesell­schafts­recht­li­che Rück­blick in das ver­gan­gene Jahr kann kurz aus­fal­len: es war fast nichts los. Der euro­päi­sche und der deut­sche Gesetz­ge­ber haben eine Pause ein­ge­legt. Das ist grund­sätz­lich zu begrü­ßen, Ent­zugs­er­schei­nun­gen sind nicht auf­ge­tre­ten. Die Nor­men­flut zu ver­ar­bei­ten ist nicht nur für die Wis­sen­schaft ein Pro­blem, son­dern für die Unter­neh­men ist jede Anpas­sung mit Auf­wand ver­bun­den — auch dann, wenn es im Gesetz­ent­wurf regel­mä­ßig zu den Kos­ten heißt: keine”. Selbst die Recht­spre­chung des BGH hatte auf dem Gebiet des Gesell­schafts­rechts nicht mit den ganz gro­ßen Ent­schei­dun­gen auf­zu­war­ten. Die Per­so­na­lie um den über­ra­schen­den Vor­ru­he­stand des bis­he­ri­gen Vor­sit­zen­den des II. Zivil­se­nats und die Wie­der­be­set­zung haben die inter­es­sier­ten Kreise bewegt. Die Pra­xis der Akti­en­ge­sell­schaf­ten bestritt die Haupt­ver­samm­lungs­sai­son in Umset­zung des …

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