Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht: Stellungnahme zur EPG

Der Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht hat eine Stel­lung­nahme zur geplan­ten Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft abge­ge­ben. Ins­ge­samt wird das Vor­ha­ben begrüßt und es wer­den etli­che Vor­schläge für die Aus­ge­stal­tung die­ser Euro-GmbH” gemacht.

Gene­ral

1. The Arbeits­kreis Euro­päi­sches Unter­neh­mens­recht” (her­ein­af­ter: the group”) wel­co­mes the draft SPE Regu­la­tion as part of the Small Busi­ness Act”.

2. Small and medium sized busi­ness, which to some extent find the dif­fe­ren­ces in com­pany law bet­ween Mem­ber Sta­tes if not insur­moun­ta­ble at least extre­mely cos­tly, con­sti­tute the most important tar­get group of the new legal form.

3. Rapid and unbu­reau­cra­tic for­ma­tion is an important pre-requi­site for the estab­lish­ment of a new busi­ness or for­eign sub­si­diary in the legal form of the …

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EU-Änderungsvorschlag für Verschmelzungs- und Spaltungs-RL

Die Euro­päi­sche Kom­mis­sion hat ges­tern den Vor­schlag prä­sen­tiert für eine RICHT­LI­NIE DES EURO­PÄI­SCHEN PAR­LA­MENTS UND DES RATES zur Ände­rung der Richt­li­nien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richt­li­nie 2005/56/EG hin­sicht­lich der Berichts- und Doku­men­ta­ti­ons­pflicht bei Ver­schmel­zun­gen und Spal­tun­gen.

Das klingt sehr tech­nisch, hat aber einige Bedeu­tung für den Büro­kra­tie­ab­bau”. Denn es geht darum: 

  • die Berichts­pflich­ten der Gesell­schaf­ten bei Ver­schmel­zun­gen und Spal­tun­gen zu ver­rin­gern, ins­be­son­dere in Fäl­len, in denen die Aktio­näre bestimmte Berichte nicht für erfor­der­lich hal­ten, und bei so genann­ten ver­ein­fach­ten” Ver­schmel­zun­gen und Spal­tun­gen zwi­schen Mut­ter- und Tochtergesellschaften, 
  • eine dop­pelte Bericht­erstat­tung zu ver­mei­den, wenn auf­grund ande­rer EU-Bestim­mun­gen bereits
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Studie über Vorstandshaftung in 13 europäischen Staaten

Das bri­ti­sche Bera­tungs­un­ter­neh­men Mani­fest („the proxy voting agency”) hat eine gründ­li­che Stu­die über die Haf­tung von Vorständen/​Direktoren, ins­be­son­dere die Bedeu­tung der Ent­las­tung, veröffentlicht:

Direc­tors‘ Lia­bi­lity Discharge Pro­po­sals.

Pro­po­sals to discharge direc­tors of lia­bi­li­ties rou­ti­nely appear on share­hol­der mee­tings‘ agen­das in many Euro­pean mar­kets. But what do they mean? What are the impli­ca­ti­ons for share­hol­ders. This report takes an in-depth look at 13 mar­kets to high­light the key issues for con­cer­ned investors.…

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Die Euro-GmbH“: Verordnungsentwurf für EPG

Heute hat die Euro­päi­sche Kom­mis­sion einen Vor­schlag für ein Sta­tut einer Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft publi­ziert. In 48 Arti­keln soll die ori­gi­när euro­päi­sche Gesell­schafts­rechts­form, die aus deut­scher Sicht am ehes­ten mit der GmbH ver­gleich­bar ist, gere­gelt wer­den. Das ist ein span­nen­des Vor­ha­ben. — S. auch hier zur Tagung des Arbeits­krei­ses Euro­päi­sches Unternehmensrecht.…

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Centrum C‑Law.org

Eine inter­es­sante Adresse ist das Euro­pean Centre for Com­pa­ra­tive Com­mer­cial and Com­pany Law. Das Zen­trum wid­met sich der gesell­schafts­recht­li­chen Netz­werk­ar­beit ins­be­son­dere in Mit­tel- und Ost­eu­ropa. Mit­glie­der sind Rechts­wis­sen­schaft­ler aus zahl­rei­chen euro­päi­schen Staa­ten (die deut­schen Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­ren Hom­mel­hoff und Lut­ter wer­den als Ehren­mit­glie­der genannt) und prak­tisch tätige Juris­ten. Die Ein­rich­tung ist als Ver­ein pol­ni­schen Rechts mit Sitz in Kra­kau orga­ni­siert. Arbeits­grup­pen, Kon­fe­ren­zen und Publi­ka­tio­nen (etwa in Zusam­men­ar­beit mit dem Beck-Ver­lag) sol­len die Zwe­cke des Ver­eins beför­dern: Die Mis­sion des Ver­eins ist einen Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Gesetz­ge­bung und Pra­xis des Wirt­schafts­rechts, ins­be­son­dere des Gesell­schafts­rechts sowie Ver­brei­tung von guten Prak­ti­ken in Cor­po­rate Gover­nance in Europa zu leis­ten, mit beson­de­rer Berück­sich­ti­gung neuer EU-Mit­glieds­staa­ten sowie der asso­zi­ier­ten Staa­ten” (Art. 6.1

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Verlegung des Verwaltungssitzes gehört zur Niederlassungsfreiheit („Cartesio“)

In der Rechts­sa­che Car­te­sio” hat der Gene­ral­an­walt sei­nen Schluss­an­trag gestellt.

Der Fall: Car­te­sio ist eine in Ungarn regis­trierte Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Im Novem­ber 2005 bean­tragte sie beim Han­dels­re­gis­ter­ge­richt, die Ver­le­gung ihres ope­ra­ti­ven Geschäfts­sit­zes von Ungarn nach Ita­lien im Han­dels­re­gis­ter ein­zu­tra­gen. Car­te­sio wollte trotz­dem wei­ter­hin als eine in Ungarn errich­tete Gesell­schaft dem unga­ri­schen Gesell­schafts­recht unter­lie­gen. Das Han­dels­re­gis­ter­ge­richt wies die­sen Antrag mit der Begrün­dung zurück, dass das unga­ri­sche Recht unga­ri­schen Gesell­schaf­ten nicht erlaube, ihren ope­ra­ti­ven Geschäfts­sitz in einen ande­ren Mit­glied­staat zu ver­le­gen. Car­te­sio müsse zunächst in Ungarn auf­ge­löst und anschlie­ßend nach ita­lie­ni­schem Recht neu gegrün­det werden. 

Der Gene­ral­an­walt: Die Bestim­mun­gen des EG-Ver­trags zur Nie­der­las­sungs­frei­heit sind auf die vor­lie­gende Rechts­sa­che ein­deu­tig anwend­bar. Aus sei­ner Sicht behan­deln die in Rede ste­hen­den unga­ri­schen Vor­schrif­ten grenz­über­schrei­tende …

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EU-Unternehmensrecht: Richtlinien sollen entschlackt werden

Die Kom­mis­sion hat ges­tern Ände­rungs­vor­schläge für vier Richt­li­nien prä­sen­tiert, um unnö­tige admi­nis­tra­tive Auf­la­gen im EU-Gesell­schafts­recht” abzubauen.

  • Die Ver­pflich­tung, die geschäft­li­chen Daten in den natio­na­len Amts­blät­tern zu ver­öf­fent­li­chen: In den meis­ten Fäl­len ent­ste­hen durch die Ver­öf­fent­li­chung von Infor­ma­tio­nen zur Grün­dung des Unter­neh­mens, sei­nes Eigen­ka­pi­tals und sei­ner finan­zi­el­len Situa­tion zusätz­li­che Kos­ten. Die Ver­öf­fent­li­chung die­ser Daten in den natio­na­len Amts­blät­tern bringt kei­nen zusätz­li­chen Nut­zen mehr, da die Regis­trier­stel­len für Unter­neh­men seit Anfang 2007 diese Infor­ma­tio­nen auch im Inter­net zugäng­lich machen müs­sen. Diese neuen zen­tra­len Online-Unter­neh­mens­platt­for­men garan­tie­ren einen ein­fa­chen Zugang zu den Infor­ma­tio­nen und ver­ur­sa­chen keine zusätz­li­chen Kos­ten (Ände­rung der Richt­li­nie 68/151/EWG).
  • Weni­ger kos­ten­in­ten­sive Über­set­zungs­pflich­ten bei der Eröff­nung von Zweig­stel­len in ande­ren Mit­glied­staa­ten: Es soll
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