Wer drauf steht, ist drin. So kann man salopp die Gesellschafterliste bei der GmbH erklären. Entscheidend ist, wer die Hoheit über die Liste hat. Sie ist vom Geschäftsführer bzw. Notar „zum Handelsregister einzureichen” (§ 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG). Dort wird die Liste aufgenommen (§ 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG), d.h. in den digitalen Registerdateien gespeichert. Das Registergericht hat zu prüfen, ob die Liste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht (BGH Beschluss v. 20. 9. 2011 – II ZB 17/10, DB 2011 S. 2481). Eine inhaltliche Prüfung findet grundsätzlich nicht statt. Die Gesellschafterliste wird also außer Haus verwahrt und sie ist öffentlich zugänglich (§ …
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BAG zum Rechtsweg des gekündigten GmbH-Geschäftsführers
Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst im Beschluss v. 4.2.2013 (10 AZB 789/12) erneut klargestellt, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet ist, wenn der Geschäftsführer noch amtiert. Dies folge aus § 5 I 3 ArbGG, wonach Mitglieder des Vertretungsorgans nicht als Arbeitnehmer gelten. Das betrifft, jetzt wird es etwas kompliziert, nur den Rechtsweg. Sachlich kann das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers „wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit” (BAG) als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein. Dann haben die zuständigen ordentlichen Zivilgerichte eben materielles Arbeitsrecht anzuwenden.
Im Fall des BAG wurde 2009 ein Arbeitsvertrag mit dem Kläger geschlossen. 2011 wurde der Kläger zum Geschäftsführer bestellt. Ein zusätzlicher Vertrag wurde insoweit nicht …
WeiterlesenDer GmbH-Geschäftsführer – ein schutzwürdiger Chef?
Ist der Chef doch nicht der Chef? Sondern ein schutzwürdiger Arbeitnehmer? Der BGH (Urt. v. 23.4.2012; DB 2012, 1499) lässt dem GmbH-Geschäftsführer die Segnungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zuteilwerden, wenn es um die Auswahl des – nun ja – Chefs geht. Diese problematische Anwendung des AGG beruht darauf, dass dort (§ 6 Abs. 3) „Organpersonen” eigens adressiert werden. Im Übrigen hält der BGH daran fest, dass der Dienstvertrag des Geschäftsführers kein Arbeitsverhältnis begründet; der gesetzliche Vertreter der juristischen Person kann als deren Organ nicht zugleich Arbeitnehmer sein. Das sehen BAG und BSG fallweise anders. Für das Bundessozialgericht ist jedenfalls der Fremd-Geschäftsführer ein abhängig Beschäftigter der GmbH und sozialversicherungspflichtig. Das Bundesarbeitsgericht …
WeiterlesenUpdate: UG tritt als GmbH i.G. auf — der Geschäftsführer haftet
Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat ein Bauvorhaben in den Sand gesetzt. Der Vertragspartner will Schadensersatz vom Gesellschafter-Geschäftsführer. Dieser hatte bei Vertragsschluss angegeben, er sei Geschäftsführer einer „GmbH u.G. (i.G.)”.
Darüber verhandelt am kommenden Dienstag der BGH (II ZR 256/11). Als Zuschauer teilnehmen werden Studenten der Universitäten Düsseldorf (Noack) und Hamburg (Hirte/Mock), die diesen Fall im Rahmen eines Seminars behandeln. Den Düsseldorfern ist die Rolle zugefallen, die Schadensersatzklage zu „vertreten”. Sie argumentieren, dass der Werkbesteller darauf vertraut habe, dass er es mit einer Vor-GmbH („i.G.”) zu tun gehabt habe. Damit wäre eine Handelndenhaftung (§ 11 II GmbHG) in Betracht gekommen. Wenn der gesetzte Rechtsschein der Wirklichkeit entsprochen hätte, griffe auch eine Verlustdeckungshaftung ein, zumal …
WeiterlesenBGH: Wiederbestellung eines GmbH-Geschäftsführers fällt in Schutzbereich des AGG
Der „Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung” (Abschnitt 2 des AGG) gilt auch für GmbH-Geschäftsführer „soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit … betrifft” (§ 6 AGG). Die „Erwerbstätigkeit” gründet auf dem Abschluss eines Dienstvertrags; dafür ist Voraussetzung die Bestellung als Geschäftsführer. Soll das AGG nur auf den schuldrechtlichen Akt (Dienstvertrag) oder bereits auf den korporativen Akt (Bestellung) Anwendung finden?
Ich bin der der erstgenannten Auffassung. Benachteiligungsschutz kommt nur in Betracht, wenn zwar die Bestellung erfolgt ist, aber hernach der Abschluss eines Anstellungsvertrags wegen einer der Gründe des § 1 AGG verweigert wird. Die eigentliche Entscheidung, wer die Organfunktion als Geschäftsführer wahrnimmt, muss bei den Gesellschaftern bleiben. Schließlich ist es …
Weiterlesen„Gesellschafterliste und Unternehmergesellschaft“ – Veranstaltung in Düsseldorf
Über Erfahrungen und Probleme mit der GmbHG-Reform durch das MoMiG sprechen an der Juristischen Fakultät
- Prof. Dr. Peter Ries (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin; Richter beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg)
- Notar Dr. Jan Link (Notarkanzlei Buchholz & Link, Moers).
Die Veranstaltung des Instituts für Unternehmensrecht findet am 10.5.2012 um 18 Uhr im Obergeschoss des Geb. 24.91 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf statt. Die Teilnahme ist offen und kostenfrei.
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung an iur@uni-duesseldorf.de gebeten.…
BGH zur Begrenzung der Haftung bei „wirtschaftlicher Neugründung“ einer GmbH
A hat von B im Jahr 2005 den einzigen Geschäftsanteil einer GmbH erworben, die 1993 gegründet worden war, allerdings alle Aktivitäten eingestellt hatte und erst im Juli 2004 wirtschaftlich mit anderem Unternehmensgegenstand wiederbelebt wurde. Diese sog. „wirtschaftliche Neugründung” wurde dem Handelsregister nicht mitgeteilt. Im Februar 2007 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden; der Insolvenzverwalter verlangt 36 000 € von A.
Haftet A?
Nein, s. § 13 II GmbHG. Die GmbH war 1993 schließlich ordnungsgemäß gegründet worden. (Dafür ein großer Teil der Fachliteratur)
Ja, die „wirtschaftliche Neugründung” ist entsprechend einer rechtlichen Neugründung zu behandeln. (Dafür der BGH v. 7.7. 2003, NJW 2003, 3198).
Wenn man dem BGH folgt: Wie haftet A?
Differenz zwischen Stammkapital und Vermögen im …
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