Künftig keine HGB-Bilanzierung und Offenlegung für die kleine GmbH ?

Heute hat die EU-Kom­mis­sion den schon län­ger ange­kün­dig­ten Vor­schlag für eine RICHT­LI­NIE DES EURO­PÄI­SCHEN PAR­LA­MENTS UND DES RATES zur Ände­rung der Richt­li­nie 78/660/EWG des Rates über den Jah­res­ab­schluss von Gesell­schaf­ten bestimm­ter Rechts­for­men im Hin­blick auf Kleinst­un­ter­neh­men” vor­ge­legt. Nach dem Vor­schlag der Kom­mis­sion sol­len die Mit­glieds­staa­ten die Option erhal­ten, Kleinst­un­ter­neh­men aus dem Anwen­dungs­be­reich der Vor­schrif­ten zur Umset­zung der EU-Bilanz­richt­li­nien her­aus­zu­neh­men. Die EU-Bilanz­richt­li­nien betref­fen GmbH, Akti­en­ge­sell­schaf­ten sowie Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten, bei denen (nur) eine juris­ti­sche Per­son per­sön­lich haf­ten­der Gesell­schaf­ter ist (ins­be­son­dere GmbHG&Co KG). 

Als kon­krete Schwel­len­werte für Kleinst­un­ter­neh­men schlägt die Kom­mis­sion vor: Unter­neh­men mit einer Bilanz­summe von unter 500.000 EUR, einem Jah­res­um­satz von weni­ger als 1 Mil­lion EUR und weni­ger als

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Das alte Kapitalersatzrecht gilt für Altfälle

So hat der BGH am 26.1.2009 ent­schie­den (Pres­se­mit­tei­lung). Schon nach dem Wort­laut der Über­gangs­vor­schrift des Art. 103d EGInsO sei das alte” Eigen­ka­pi­tal­er­satz­recht in Gestalt sowohl der sog. Novel­len­re­geln (§§ 32 a, 32 b GmbHG a. F.) als auch der sog. Recht­spre­chungs­re­geln (§§ 30, 31 GmbH a. F. ana­log) auf Alt­fälle” bei vor Inkraft­tre­ten der Neu­re­ge­lung (1.11.2008) eröff­ne­tem Insol­venz­ver­fah­ren wei­ter­hin anzuwenden. 

Die­ses allein sach­ge­rechte Ver­ständ­nis der Über­lei­tungs­norm ent­spre­che auch den — in Erman­ge­lung wei­ter­ge­hen­der spe­zi­fi­scher rück­wir­ken­der Über­gangs­re­ge­lun­gen — im Übri­gen her­an­zu­zie­hen­den all­ge­mei­nen Grund­sät­zen des inter­tem­po­ra­len Rechts: Danach unter­steht ein Schuld­ver­hält­nis nach sei­nen Vor­aus­set­zun­gen, sei­nem Inhalt und sei­nen Wir­kun­gen dem Recht, das zur Zeit sei­ner Ent­ste­hung galt…

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Praxisprobleme des MoMiG – gesetzgeberische Nachbesserungen gefordert

Das MoMiG ist bald ein Vier­tel­jahr in Kraft. Ver­an­stal­tun­gen und Publi­ka­tio­nen dis­ku­tie­ren Anwen­dungs­fra­gen des neuen GmbH-Rechts. Im Dezem­ber ver­an­stal­tete das Insti­tut für Notar­recht der Hum­boldt-Uni­ver­si­tät zu Ber­lin ein Kol­lo­quium. Dar­aus und ins­be­son­dere aus Anre­gun­gen der regis­ter­rich­ter­li­chen Pra­xis geht diese Liste der Pro­bleme des MoMiG (update 28.2.: PDF-Datei nun bes­ser zugäng­lich und aus­druck­bar) her­vor. Die farb­lich hin­ter­leg­ten Punkte bedür­fen nach Auf­fas­sung des Ver­fas­sers (RiAG Mar­tin Horst­kotte) einer Maß­nahme des Gesetz­ge­bers. — S. auch Forum zum MoMiG.…

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GmbH-Gründung etc. ab 1.1.2009 billiger

Nein, das ist nicht die Defla­tion und hat auch mit dem MoMiG nichts zu tun. Son­dern ist durch Art. 61 Abs. 4 S. 1 EGHGB seit zwei Jah­ren so vor­ge­se­hen. In die­ser Norm wird bestimmt, dass es eine Dop­pel­ver­öf­fent­li­chung von Ein­tra­gun­gen ins Han­dels­re­gis­ter (sowohl nach § 10 HGB als auch zusätz­lich noch in einer Tages­zei­tung) nur bis 31. 12. 2008 gibt. Danach wird ab dem 1.1.2009 nur noch hier bekannt gemacht.

Der Unter­schied in den Kos­ten ist spür­bar. Die elek­tro­ni­sche Bekannt­ma­chung beläuft sich auf 1 Euro 137 I Nr. 4 KostO), wäh­rend bis­lang die Zusatz­be­kannt­ma­chung in einer Zei­tung schon bei der Mini­mal­ein­tra­gung einer GmbH-Grün­dung (s. amt­li­ches Mus­ter) ca. 180 € kos­tete. …

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Update: bislang 245 Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)

Seit ca. 3 Wochen ist das MoMiG in Kraft, das die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt)” ein­ge­führt hat (hier wird das der Frak­tion der Grü­nen noch ein­mal erklärt). 

Eine erste Bestands­auf­nahme: mit heu­ti­gem Datum sind 63 245 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten gegrün­det wor­den. Davon sind offen­bar 43 zahl­rei­che Vor­rats­ge­sell­schaf­ten (warum eigent­lich?), beson­ders häu­fig in Bonn. 

Die übri­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten decken wirt­schaft­lich das Spek­trum IT, Gas­tro, Dienst­leis­tun­gen, Han­del, Hand­werk ziem­lich bunt ab. Das von man­chen als beson­ders wich­tig erach­tete Stamm­ka­pi­tal bewegt sich zwi­schen 1 € und 3 000 €. Der Durch­schnitt der (als ope­ra­tiv kon­zi­pier­ten) Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten liegt bei etwas über 700 € (bei 63 Unternehmergesellschaften). 

Und woher ich das weiß? Hier recher­chiert.

Update: Dank an die Kom­men­ta­to­ren die­ses Ein­trags. Ich habe vor­ges­tern unzu­läng­lich nur …

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