- Die Satzung soll die aktienrechtliche Innenhaftung der Organmitglieder begrenzen können.
- Es sollte klargestellt werden, dass ein Vorstandsmitglied grundsätzlich auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Ressortverantwortlichkeit eines anderen Vorstandsmitglieds vertrauen darf.
- Die Beweislastregel des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG sollte gestrichen werden. Der Anwendungsbereich der Beweislastregel sollte zumindest auf amtierende Organmitglieder begrenzt werden. Die Beweislastregel sollte zumindest um ein Recht des ausgeschiedenen Organmitglieds auf Unternehmensinformationen ergänzt werden.
- Die Dreijahresfrist des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG sollte ersatzlos entfallen.
- Es sollte die zehnjährige Verjährungsfrist der § 93 Abs. 6 AktG abgeschafft werden.
- Der Gesetzgeber sollte regeln, dass der Aufsichtsrat über die Möglichkeit verfügt, der
Kategorie: Rechtspolitik
Gesetzesvorhaben im Gesellschaftsrecht 2014
Für die, welche bei der Veranstaltung „Aktuelle Gesetzgebung im Gesellschaftsrecht” nicht dabei sein konnten, hier die wesentlichen Aussagen:
Geschlechterquote im Aufsichtsrat: Der Gesetzentwurf des BMJV „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst” ist hausintern fertiggestellt (zu den Leitlinien); er befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Seine Zuleitung an die „interessierten Kreise” ist noch in diesem Monat zu erwarten. — Der Entwurf wird hier notiert werden.
Die Aktienrechtsnovelle 2014 wird neu eingebracht. Bis Mitte Juni sind die „interessierten Kreise” zur Stellungnahme aufgefordert. Neu in dem Referentenentwurf sind zwei Gegenstände. Zum einen die Klarstellung, dass der …
WeiterlesenZur aktuellen Gesetzgebung im Gesellschaftsrecht …
… spricht Prof. Dr. Ulrich Seibert (Leiter des Referats für Gesellschaftsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) im Haus der Universität, Schadowplatz 14, 40212 Düsseldorf am Mittwoch, 4. Juni 2014, 18.30 Uhr. Die (kostenfreie) Vortragsveranstaltung wird vom Institut für Unternehmensrecht an der Juristischen Fakultät organisiert (Reihe: Forum Unternehmensrecht). Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten. …
„Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ (Leitlinien)
Das BMJV hat heute „Leitlinien für das Gesetzgebungsverfahren” zur Geschlechterquote vorgestellt. Zunächst werden die „Vorgaben im Koalitionsvertrag” wiederholt (s. dazu hier). Dann folgen Vorstellungen dazu, wie die Quote umgesetzt werden soll. Es wird jeweils nach Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank quotiert (letzteres ist offenbar ein Problem für Gewerkschaften). Bei Nichteinhaltung der Quote sollen die „für das minderrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze rechtlich unbesetzt bleiben (so. leerer Stuhl).” Zum Anwendungsbereich wird gesagt, es „handelt sich ausschließlich um Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).” Da kommt aber noch die SE hinzu … .
Die Leitlinien bringen gegenüber den Ankündigungen nichts Neues. Sie erscheinen als Ausdruck der rechtspolitischen und rechtstechnischen Problematik, einen Referentenentwurf wie angekündigt…
WeiterlesenFehlerhafte Aufsichtsratswahl: gesetzliche Regelung?
Sollte es eine gesetzliche Regelung für den Fall geben, dass eine Aufsichtsratswahl gerichtlich angegriffen wird? Mit dieser Frage hat sich am 27.2.2014 der Berliner Kreis zum Gesellschaftsrecht (s.u.) befasst. Anlass war das IKB-Urteil des BGH v. 19.2.2013 (II ZR 56/12), das grundsätzlich von einem rückwirkenden Amtsverlust ausgeht. Ein Teil der Diskutanten war der Auffassung, ein dringendes Regelungsbedürfnis bestehe nicht. Sehr selten werde der gesamte Aufsichtsrat neu und fehlerhaft bestellt, knappe Entscheidungen in Aufsichtsräten seien nicht üblich, die Handlungsfähigkeit sei somit in der Regel gegeben, mit den vom BGH gezeigten Ausnahmen könne man arbeiten. Ein anderer Teil sprach sich für ein Eingreifen des Gesetzgebers aus. Insoweit war man sich …
WeiterlesenAktienrechtsnovelle 2014
„Die Aktienrechtsnovelle 2013, die zwei Tage vor der Wahl gescheitert war (man lernt daraus, ein Gesetz nicht so kurz vor der Wahl in den Bundesrat gehen zu lassen, dass ein Einspruch der Länderkammer vom Bundestag nicht mehr überstimmt werden kann), muss wieder eingebracht werden. Sie enthält vieles, was in der letzten Wahlperiode breit diskutiert worden und unstreitig ist (u. a. zur umgekehrten Wandelanleihe, zur Vorzugsaktie etc., aber auch Regelungen zur Inhaberaktie, die internationalem Druck von FATF und G8 zur Bekämpfung von Geldwäsche nachkommen). Diese Novelle wird als Referentenentwurf erneut vorgelegt werden und sicher wird es wieder viele Wünsche geben, was man noch alles zusätzlich aufnehmen solle. Dazu könnte auch ein Record Date für Namensaktien in Deutschland gehören. …
WeiterlesenGroße Koalition und das (GmbH-)Gesellschaftsrecht (update)
Einige Anmerkungen dazu in der GmbH-Rundschau 2/2014: „GmbHR im Blickpunkt”. — Ergänzung (nach einem Leserhinweis): Die Einschätzung, die Frauenquote sei kein GmbH-Thema, könnte voreilig sein. Zwar will der Koalitionsvertrag nur die Aufsichtsräte „von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen” der Quotengesetzgebung unterziehen. An anderer Stelle spricht der Koalitionsvertrag von „börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Unternehmen”, die sich Quotenziele zu stecken hätten. Ob die Kriterien (MitbestG / Börsennotierung) kumulativ oder alternativ gelten sollen, ist also durchaus offen. …
Weiterlesen