Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hielt am 16.1. eine öffentliche Anhörung über Gesetzentwürfe des Bundesrates sowie der Fraktionen der SPD und Grünen ab: Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien. Gemeint sind mit „Führungsgremien” die Aufsichtsräte von börsennotierten Aktiengesellschaften und GmbH (soweit dort wegen der Mitbestimmung obligatorisch) sowie (SPD-Entwurf) die Vorstände börsennotierter bzw. mitbestimmungspflichtiger Aktiengesellschaften.
Meiner Meinung nach ist es verfassungswidrig, wenn den Eigentümern privater Unternehmen ein Geschlechterproporz für die Besetzung des Aufsichtsrates zwingend vorgegeben wird. So sieht es i.E. auch die Stellungnahme Hirte:
„Es ergeben sich vor allem wesentliche verfassungsrechtliche Bedenken vor dem Hintergrund der nach Art. 14 GG gewährleisteten Eigentumsgarantie. Im Hinblick auf die Aufsichtsräte wird das Eigentum an …
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