Am 24.November 2010 findet an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die 4. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz statt (in Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Gesellschaftsrecht – VGR). Die Themen sind aktuelle rechtspolitische Entwicklungen in Berlin und Brüssel (Seibert: kleine Aktienrechtsnovelle 2010/2011; Hommelhoff: Europäische Privatgesellschaft vor dem Durchbruch) und die Frage: wozu und zu welchem Ende betreiben wir Bilanzpublizität (Priester, Schlauß, Kuntze-Kaufhold)? Die Teilnahme ist kostenfrei.…
WeiterlesenKategorie: Rechtspolitik
Finanzmarktregulierung – Was tun?
Dazu hat die wirtschaftsrechtliche Fachabteilung des 68. Deutschen Juristentages in Berlin heute diese Beschlüsse gefasst.…
WeiterlesenZur Diskussion „Mehr Frauen in den Aufsichtsrat“
Die Debatte über das Thema „Mehr Frauen in den Aufsichtsrat” kommt in Fahrt (s. Bericht über die Veranstaltung an der Universität Düsseldorf ), auch befeuert durch die jüngsten Kodex-Änderungen. Im heute erschienenen Heft von „Der Betrieb” finden sich (leider nicht frei online zugänglich) sehr lesenswerte Beiträge von RA Daniela Weber-Rey LL.M., Prof. Dr. Katja Langenbucher, Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb und RA Jella Benner-Heinacher M.C.L. Den Gastkommentar steuert Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen bei: „Schlägt die Quote den Markt?” mit dem bemerkenswerten Schlussabsatz:
Wenn die politische Diskussion es erlaubt, sollte über die Frage „Quote statt Qualität” nochmals nachgedacht werden dürfen. Denn ansonsten müssten wir ein Zitat zur Qualifikation US-amerikanischer …
WeiterlesenBundesjustizministerin zu unternehmensrechtlichen Vorhaben
Die Justizministerin wird in der heutigen FAZ von J. Jahn wie folgt zitiert: Die bisher kaum genutzte Möglichkeit zur Eigenverwaltung solle erleichtert werden. Auch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern soll gefördert werden, etwa durch einen Vollstreckungsschutz. Mehr Einfluss dürften die Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters bekommen, damit sie wissen, „mit wem sie sich auf die Reise begeben”. Verhindert werden soll, dass mehrere Insolvenzverwalter im selben Konzern unkoordiniert ans Werk gehen. Das „Blockadepotential” einzelner Forderungsinhaber, etwa bei der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital soll beseitigt werden.
Zu weiteren Vorhaben heißt es in der FAZ: „Eine schärfere Managerhaftung … soll sich nach dem Willen der Ministerin hingegen auf eine Verlängerung der zivilrechtlichen …
WeiterlesenEntflechtung von Großkonzernen: Vortragsveranstaltung in Düsseldorf
§ 41a GWB idF RefE v. Januar 2010: „Sind auf einem Markt mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung Unternehmen marktbeherrschend und ist auf absehbare Zeit das Fortbestehen dieser Marktbeherrschung zu erwarten, obwohl Wettbewerb technisch und wirtschaftlich möglich ist, kann das Bundeskartellamt auf der Grundlage einer aktuellen Untersuchung des betroffenen Wirtschaftszweigs anordnen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen Teile seines Vermögens veräußern … muss, wenn dies eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen erwarten lässt und verhältnismäßig ist.” — Über dieses Vorhaben einer „Entflechtung von Großkonzernen” findet am 8.2.2010 in Düsseldorf das nächste Forum Unternehmensrecht statt. Es referieren Dr. Armin Jungbluth, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Leiter des Referats Wettbewerbs‑, Regulierungs- und Privatisierungspolitik und Christian Ewald, …
WeiterlesenRegelungsvorschläge der Länderarbeitsgruppe „Managerverantwortlichkeit“
Eine von der Justizministerkonferenz der Länder eingesetzte Arbeitsgruppe „Managerverantwortlichkeit” (Berichterstatter: Bayern) hat einen bunten Strauß von Vorschlägen entwickelt. Ob diese teilweise unausgegorenen Vorstellungen zu einer Gesetzesinitiative des Bundesrats (Art. 76 Abs. 1 und 3 GG) führen ist ungewiss. Die Länderarbeitsgruppe will:
- Bonuszahlungen an Aufsichtsratsmitglieder verbieten
- Rückforderung überhöhter Vorstandsbezüge einführen
- Offenlegung von Vorstandgehältern bei Sparkassen (bundesrechtliche Regelung)
– Karenzzeit von zwei Jahren für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen — Streichung der im VorstAG vorgesehenen 25% Klausel.
- Verringerung der Zahl Aufsichtsratsmandate auf drei oder 5
- Verbot der Stimmrechtsausübung, wenn der Aufsichtsrat über Maßnahmen befindet, aus denen sich Haftungsansprüche gegen das jeweilige oder anderes Mitglied aus früherer Geschäftstätigkeit ergeben können.
- Angleichung …
WeiterlesenKoalitionsvereinbarung 2009 – 2013: die unternehmensrechtlichen Vorhaben
Die unternehmensrechtlichen Vorhaben der neuen Koalition nach dem Entwurf eines Koalitionsvertrags (im Folgenden nicht berücksichtigt: steuerrechtliche, arbeits- und aufsichtsrechtliche Pläne):
1. Gesellschaftsrecht
- „(Es) sind die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung weiter zu entwickeln. (728, 729)
- Wir unterstützen die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Wir werden das Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von Vorstandsvergütungen stärken. Wir wollen eine Mindestwartefrist von zwei Jahren für ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben börsennotierten Unternehmens – dabei sind allerdings die Besonderheiten von Familienunternehmen zu berücksichtigen. (744−749)
- Entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensführung (Corporate Governance Codex) werden wir in Gespräche über die Größe von Aufsichtsräten eintreten. Darüber hinaus soll neben Aufsichtsräten und Vorständen auch ein Ehrenkodex