4. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz

Am 24.November 2010 fin­det an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf die 4. Rhei­ni­sche Gesell­schafts­rechts­kon­fe­renz statt (in Zusam­men­ar­beit mit dem Insti­tut für Gesell­schafts­recht der Uni­ver­si­tät zu Köln und der Wis­sen­schaft­li­chen Ver­ei­ni­gung für Gesell­schafts­recht – VGR). Die The­men sind aktu­elle rechts­po­li­ti­sche Ent­wick­lun­gen in Ber­lin und Brüs­sel (Sei­bert: kleine Akti­en­rechts­no­velle 2010/2011; Hom­mel­hoff: Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft vor dem Durch­bruch) und die Frage: wozu und zu wel­chem Ende betrei­ben wir Bilanz­pu­bli­zi­tät (Pries­ter, Schlauß, Kuntze-Kauf­hold)? Die Teil­nahme ist kostenfrei.…

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Zur Diskussion Mehr Frauen in den Aufsichtsrat“

Die Debatte über das Thema Mehr Frauen in den Auf­sichts­rat” kommt in Fahrt (s. Bericht über die Ver­an­stal­tung an der Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf ), auch befeu­ert durch die jüngs­ten Kodex-Ände­run­gen. Im heute erschie­ne­nen Heft von Der Betrieb” fin­den sich (lei­der nicht frei online zugäng­lich) sehr lesens­werte Bei­träge von RA Daniela Weber-Rey LL.M., Prof. Dr. Katja Lan­gen­bu­cher, Prof. Dr. Bar­bara Dau­ner-Lieb und RA Jella Ben­ner-Heinacher M.C.L. Den Gast­kom­men­tar steu­ert Prof. Dr. Dr. Manuel R. Thei­sen bei: Schlägt die Quote den Markt?” mit dem bemer­kens­wer­ten Schlussabsatz: 

Wenn die poli­ti­sche Dis­kus­sion es erlaubt, sollte über die Frage Quote statt Qua­li­tät” noch­mals nach­ge­dacht wer­den dür­fen. Denn ansons­ten müss­ten wir ein Zitat zur Qua­li­fi­ka­tion US-ame­ri­ka­ni­scher …

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Bundesjustizministerin zu unternehmensrechtlichen Vorhaben

Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin wird in der heu­ti­gen FAZ von J. Jahn wie folgt zitiert: Die bis­her kaum genutzte Mög­lich­keit zur Eigen­ver­wal­tung solle erleich­tert wer­den. Auch eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung mit den Gläu­bi­gern soll geför­dert wer­den, etwa durch einen Voll­stre­ckungs­schutz. Mehr Ein­fluss dürf­ten die Gläu­bi­ger auf die Aus­wahl des Insol­venz­ver­wal­ters bekom­men, damit sie wis­sen, mit wem sie sich auf die Reise bege­ben”. Verhin­dert wer­den soll, dass meh­rere Insol­venz­ver­wal­ter im sel­ben Kon­zern unko­or­di­niert ans Werk gehen. Das Blo­cka­de­po­ten­tial” ein­zel­ner For­de­rungs­in­ha­ber, etwa bei der Umwand­lung von Fremd- in Eigen­ka­pi­tal soll besei­tigt werden.

Zu wei­te­ren Vor­ha­ben heißt es in der FAZ: Eine schär­fere Mana­ger­haf­tung … soll sich nach dem Wil­len der Minis­te­rin hin­ge­gen auf eine Ver­län­ge­rung der zivil­recht­li­chen

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Entflechtung von Großkonzernen: Vortragsveranstaltung in Düsseldorf

§ 41a GWB idF RefE v. Januar 2010: Sind auf einem Markt mit gesamt­wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung Unter­neh­men markt­be­herr­schend und ist auf abseh­bare Zeit das Fort­be­stehen die­ser Markt­be­herr­schung zu erwar­ten, obwohl Wett­be­werb tech­nisch und wirt­schaft­lich mög­lich ist, kann das Bun­des­kar­tell­amt auf der Grund­lage einer aktu­el­len Unter­su­chung des betrof­fe­nen Wirt­schafts­zweigs anord­nen, dass ein markt­be­herr­schen­des Unter­neh­men Teile sei­nes Ver­mö­gens ver­äu­ßern … muss, wenn dies eine wesent­li­che Ver­bes­se­rung der Wett­be­werbs­be­din­gun­gen erwar­ten lässt und ver­hält­nis­mä­ßig ist.” — Über die­ses Vor­ha­ben einer Ent­flech­tung von Groß­kon­zer­nen” fin­det am 8.2.2010 in Düs­sel­dorf das nächste Forum Unter­neh­mens­recht statt. Es refe­rie­ren Dr. Armin Jung­bluth, Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie, Lei­ter des Refe­rats Wettbewerbs‑, Regu­lie­rungs- und Pri­va­ti­sie­rungs­po­li­tik und Chris­tian Ewald, …

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Regelungsvorschläge der Länderarbeitsgruppe Managerverantwortlichkeit“

Eine von der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz der Län­der ein­ge­setzte Arbeits­gruppe Mana­ger­ver­ant­wort­lich­keit” (Bericht­erstat­ter: Bay­ern) hat einen bun­ten Strauß von Vor­schlä­gen ent­wi­ckelt. Ob diese teil­weise unaus­ge­go­re­nen Vor­stel­lun­gen zu einer Geset­zes­in­itia­tive des Bun­des­rats (Art. 76 Abs. 1 und 3 GG) füh­ren ist unge­wiss. Die Län­der­ar­beits­gruppe will: 

- Bonus­zah­lun­gen an Auf­sichts­rats­mit­glie­der verbieten 

- Rück­for­de­rung über­höh­ter Vor­stands­be­züge einführen 

- Offen­le­gung von Vor­stand­ge­häl­tern bei Spar­kas­sen (bun­des­recht­li­che Regelung) 

– Karenz­zeit von zwei Jah­ren für den Wech­sel vom Vor­stand in den Auf­sichts­rat bei bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men — Strei­chung der im Vors­tAG vor­ge­se­he­nen 25% Klausel. 

- Ver­rin­ge­rung der Zahl Auf­sichts­rats­man­date auf drei oder 5 

- Ver­bot der Stimm­rechts­aus­übung, wenn der Auf­sichts­rat über Maß­nah­men befin­det, aus denen sich Haf­tungs­an­sprü­che gegen das jewei­lige oder ande­res Mit­glied aus frü­he­rer Geschäfts­tä­tig­keit erge­ben können. 

- Anglei­chung …

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Koalitionsvereinbarung 2009 – 2013: die unternehmensrechtlichen Vorhaben

Die unter­neh­mens­recht­li­chen Vor­ha­ben der neuen Koali­tion nach dem Ent­wurf eines Koali­ti­ons­ver­trags (im Fol­gen­den nicht berück­sich­tigt: steu­er­recht­li­che, arbeits- und auf­sichts­recht­li­che Pläne):

1. Gesell­schafts­recht

  • (Es) sind die jüngs­ten Geset­zes­an­pas­sun­gen zur Haf­tung und Ver­gü­tung wei­ter zu ent­wi­ckeln. (728729)
  • Wir unter­stüt­zen die Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Auf­sichts­rats­ar­beit. Wir wer­den das Mit­spra­che­recht der Haupt­ver­samm­lung bei der Fest­le­gung der Eck­punkte von Vor­stands­ver­gü­tun­gen stär­ken. Wir wol­len eine Min­dest­war­te­frist von zwei Jah­ren für ehe­ma­lige Vor­stands­vor­sit­zende beim Wech­sel zum Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den des­sel­ben bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­mens – dabei sind aller­dings die Beson­der­hei­ten von Fami­li­en­un­ter­neh­men zu berück­sich­ti­gen. (744749)
  • Ent­spre­chend den Grund­sät­zen der Unter­neh­mens­füh­rung (Cor­po­rate Gover­nance Codex) wer­den wir in Gesprä­che über die Größe von Auf­sichts­rä­ten ein­tre­ten. Dar­über hin­aus soll neben Auf­sichts­rä­ten und Vor­stän­den auch ein Ehren­ko­dex
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