BDI: 10 rechtspolitische Forderungen zur neuen Legislaturperiode

Der BDI hat Wün­sche („For­de­run­gen”) an die neue Regie­rung arti­ku­liert. Die Hand­lungs­fel­der” im Unter­neh­mens­recht sol­len sein: Ver­zicht auf die nota­ri­elle Beur­kun­dung bei der Über­tra­gung von GmbH-Antei­len; wei­tere Maß­nah­men gegen Berufs­klä­ger im Akti­en­recht; Unter­stüt­zung der EU-Vor­ha­ben für eine Sitz­ver­le­gungs­richt­li­nie und eine Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft; Beschrän­kung des Akti­en­ge­set­zes auf grund­sätz­li­che Rege­lun­gen und Auf­wer­tung des Cor­po­rate Gover­nance Kodex; kleine Unter­neh­men seien von der Bilanz-Ver­öf­fent­li­chung zu befreien. – Alles gut und schön, aber da fehlt doch ein Klas­si­ker (beginnt mit M”)?…

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Doppelte Aufsicht oder Aufsicht ohne Rat“

Wich­tige Fra­gen wirft ein Bei­trag von Heinz Hil­gert in der FTD auf, der sich mit der Zwei­glei­sig­keit der Auf­sicht über Unter­neh­men der Finanz­wirt­schaft befasst: die bin­nen-kor­po­ra­tive durch den Auf­sichts­rat und die extern-staat­li­che durch Behör­den (BaFin etc.), wel­che nach poli­ti­schen Plä­nen aus­ge­wei­tet wer­den soll. 

  • Wer­den die Behör­den den Auf­sichts­rat erset­zen, wenn es darum geht, Geschäfts­mo­delle von Ban­ken, deren Risi­ko­po­li­tik und die Ver­gü­tung der Mana­ger zu genehmigen? 
  • Wer­den Vor­stände zukünf­tig zwei­glei­sig vor­ge­hen müs­sen, um Anstel­lungs­ver­träge aus­zu­han­deln und risi­ko­po­li­ti­sche Grund­sätze festzulegen? 
  • Wer trägt in einem sol­chen Sys­tem mit­ein­an­der ver­floch­te­ner Zustän­dig­kei­ten die Fol­gen für geschäfts­po­li­ti­sche Fehlentscheidungen? 
  • Wel­che Rechts­si­cher­heit ist mit Ver­trä­gen noch ver­bun­den, die zwar der Auf­sichts­rat sank­tio­niert, die aber die staat­li­che Auf­sicht moniert? 
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Gesetzgebung im Unternehmensrecht 2005 – 2009

Eine zufrie­dene Bilanz zieht die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin. In der Tat war eini­ges gebo­ten, wie die nach­fol­gende Zusam­men­stel­lung der gesellschafts‑, han­dels- und bilanz­recht­li­chen Legis­la­tur zeigt (Quelle: BMJ).

  • Am 5. August 2009 ist das Gesetz zur Ange­mes­sen­heit der Vor­stands­ver­gü­tung in Kraft getre­ten. Die Finanz­markt­krise hat gezeigt, dass in vie­len Unter­neh­men zu stark auf das Errei­chen kurz­fris­ti­ger Para­me­ter und zu wenig auf das lang­fris­tige Wohl­erge­hen des Unter­neh­mens geach­tet wurde. Die Neu­re­ge­lung sorgt bei der Mana­ger­ver­gü­tung für lang­fris­tige Ver­hal­tens­an­reize und stellt sicher, dass auch in Vor­stands­eta­gen mit Augen­maß ver­gü­tet wird. Auch ist es künf­tig leich­ter mög­lich, Gehäl­ter bei einer Ver­schlech­te­rung der Lage des Unter­neh­mens zu kür­zen. (Mehr)
  • Das Gesetz zur Umset­zung der Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie (ARUG) passt das Akti­en­recht dem
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Mal wieder: Externe“ schreiben Gesetzentwürfe

Wenn das Fern­se­hen im Som­mer­loch Wie­der­ho­lun­gen bringt, warum nicht auch die­ses Blog? Anläss­lich der gerade wie­der wogen­den Debatte um die Ein­schal­tung von Anwalts­kanz­leien in die Vor­be­rei­tung von Geset­zes­tex­ten sei ins­be­son­dere auf die­sen Bei­trag v. 20.4.2009 hin­ge­wie­sen. Der Text des von der Kanz­lei Lin­kla­ters erstell­ten Restruk­tu­rie­rungs­ge­setz­ent­wurfs ist über den Bei­trag v. 24.3.2009 zugänglich.

Und dazu noch diese Ent­hül­lung”!

Fer­ner eine kleine Anfrage” hierzu.…

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Die Bundestagswahl und das Unternehmensrecht (3)

Das Regie­rungs­pro­gramm 2009 – 2013″ von CDU/CSU ent­hält (wenn ich es nicht über­se­hen habe) keine Aus­sa­gen zum klas­si­schen Unter­neh­mens­recht.
Unter dem Titel Faire Regeln für inter­na­tio­nale Finanz­märkte und Welt­wirt­schaft” wer­den einige Vor­ha­ben genannt, die in ers­ter Linie inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Stan­dards der Regu­lie­rung und Über­wa­chung” betref­fen. Zur Rech­nungs­le­gung immer­hin dies: Wir stre­ben eine Über­ar­bei­tung der inter­na­tio­na­len Stan­dards zur Rech­nungs­le­gung an. Wir set­zen uns dafür ein, aus euro­päi­scher Tra­di­tion ein Modell zu ent­wi­ckeln, das sich vom bis­he­ri­gen anglo-ame­ri­ka­nisch gepräg­ten unter­schei­det. Das vom ehr­ba­ren Kauf­mann zu beach­tende Prin­zip der Vor­sicht und Vor­sorge muss Bewer­tungs­ma­xime sein.” Und was soll auf Finanz­in­ves­to­ren” zukom­men? Na klar, mehr Trans­pa­renz” … Ihre Geschäfts­lage …

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Gesetze, Entwürfe, Materialien zum Unternehmensrecht

Die Legis­la­tur­pe­ri­ode neigt sich dem Ende zu. Was ist (mit unter­neh­mens­recht­li­chem Bezug) ver­ab­schie­det wor­den, was wird dis­ku­tiert, was blieb auf der Stre­cke? Eine Über­sicht zeigt es. Sie kann u.a. nach Datum, Sta­tus, Typ und Titel geord­net wer­den. Ein Klick auf den Titel führt (soweit vor­han­den und zugäng­lich) zu den Mate­ria­lien des Geset­zes bzw. der Geset­zes­in­itia­tive. Und selbst­ver­ständ­lich ist auch an Europa” gedacht. …

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Die Bundestagswahl und das Unternehmensrecht (2)

Das Deut­sche Akti­en­in­sti­tut hat Wahl­prüf­steine für die Bun­des­tags­wahl ver­öf­fent­licht. Die Vor­stands­ver­gü­tung soll ohne staat­li­che Preis­fest­set­zung” blei­ben. Den Gesell­schaf­ten soll es über­las­sen sein, wel­che Größe des Auf­sichts­rats sie für ange­mes­sen hal­ten. Eine gene­relle Ein­füh­rung einer Abküh­lungs­pe­ri­ode” vor dem Wech­sel von ehe­ma­li­gen Vor­stands­mit­glie­dern in den AR wird nicht befür­wor­tet; diese Frage sollte dem Urteil der Aktio­näre über­las­sen blei­ben. Das Anfech­tungs­recht deut­scher Prä­gung habe sich schlicht­weg nicht bewährt. Eine im par­la­men­ta­ri­schen Raum ver­gleich­bare Situa­tion wäre gege­ben, wenn ein ein­zi­ger Par­la­men­ta­rier mit sei­nem Veto den kom­plet­ten, in lan­gen Ver­hand­lun­gen aus­ge­han­del­ten Bun­des­haus­halt blo­ckie­ren könnte, was Par­la­ment, Regie­rung und nach­ge­ord­nete Behör­den für unab­seh­bare Zeit hand­lungs­un­fä­hig machen würde.” Die Anfech­tungs­klage soll nur dann auto­ma­tisch eine Blo­ckade aus­lö­sen … wenn …

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