Der stellvertretende Vorsitzende des II. Zivilsenats des BGH, Dr. Lutz Strohn, wurde zum Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ernannt. Professor Dr. Strohn war schon bei Errichtung einer Juristischen Fakultät (1992) an der Universität als Lehrbeauftragter engagiert; seit 2007 hält er Kolloquien über die Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht und wirkt an Seminaren bzw. Vorträgen mit. Er wurde 1951 geboren. Nach Studium und Promotion im Konzernrecht (bei Prof. Dr. Wiedemann in Köln) wurde er 1979 Richter in Wuppertal und Düsseldorf (zuletzt Vorsitzender Richter am OLG), seit 2003 beim BGH. Er ist Mitherausgeber eines HGB-Kommentars und eines Gesamtkommentars zum Gesellschaftsrecht sowie Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und Festschriften. …
WeiterlesenJahr: 2013
Wahlprogramme zum Gesellschaftsrecht
Der Gesellschaftsrechtler, so wichtig er sich auch nehmen mag, sieht ein, dass sein Gebiet nicht im Mittelpunkt des Wahlkampfes steht. Es kommt in den Wahlprogrammen immerhin am Rande vor. Zwei Gegenstände nennen die nachfolgend präsentierten Parteiprogramme: Frauenquote und Vorstandsvergütung. Die SPD fügt noch die Mitbestimmung hinzu. Die Vorstandsvergütung hat sich wohl erledigt (gesellschafts‑, nicht steuerrechtlich), wenn die Aktienrechtsnovelle noch den Bundesrat passiert.
Wir (wollen) die Erhöhung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen gesetzlich regeln. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, zum Beispiel in öffentlichen Betrieben, der Verwaltung oder bei der Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten.
Mit einer verpflichtenden „Flexi-Quote” werden wir von den börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Unternehmen …
WeiterlesenKommt die SEUP?
Angenommen, die Rechtsregeln für Kapitalgesellschaften, die nur einen Gesellschafter haben, wären in den 28 EU-Staaten fast gleich: Würden dann kleine und mittlere Unternehmen verstärkt in anderen Mitgliedsstaaten eine solche Gesellschaft gründen, um den dortigen Markt zu bedienen? Das will die Generaldirektion für Binnenmarkt der EU-Kommission in einer Online-Konsultation herausfinden, die noch bis Mitte September läuft. Zwar gibt es seit 1989 (kodifiziert 2009) schon eine Richtlinie über die Einpersonen-GmbH, aber diese „behandelt keine Kernfragen wie unter anderem Eintragungspflichten, Gläubigerschutz, Verlegung des Sitzes, Mindestkapitalanforderungen, Auflösung” (Konsultationstext). Das soll jetzt nachgeholt und evtl. auch auf die Einpersonen-Aktiengesellschaft erstreckt werden.
Die Initiative entspricht dem Kommissions-Aktionsplan 2012 für europäisches Gesellschaftsrecht. Sie geht zurück auf einen Expertenvorschlag zum europäischen Konzernrecht…
WeiterlesenBundesrat gibt grünes Licht für PartGG mbB
„Eine Alternative für die Freien Berufe – eine Lücke im System wird geschlossen” betitelt das BMJ eine Pressemitteilung. „Alternativlos”© war sie also nicht, die bisherige Partnerschaft mit unbeschränkter Berufshaftung (§ 8 I, II PartGG), denn mit dem heutigen Passieren des Bundesrates gibt es auch die beschränkte Berufshaftung (Gesetzestext). Dass damit eine „Lücke im System” geschlossen worden sei darf man auch bezweifeln. Vielleicht ist dadurch erst ein Systembruch entstanden, dass es jetzt eine Personengesellschaft gibt, deren besondere Mitglieder einen Haftungsausschluss für bestimmte Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft erreichen können. Die Rede ist von den besonderen Mitglieder deshalb, weil derzeit nur Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, deren Berufsgesetze eine (unterschiedlich hohe!) Haftpflichtversicherung vorsehen, an dem Privileg teilhaben. …
WeiterlesenAktienrechtsnovelle heute final im Bundestag
Die Aktienrechtsnovelle wird heute Nacht (geplant: 23.05 Uhr) in der hier vorliegenden Fassung durch den Rechtsausschuss in zweiter/dritter Lesung durch das Parlament verabschiedet. Dann kommt es auf den Bundesrat an, der am 20.9.2013 zum letzten Mal in dieser Wahlperiode zusammentritt. Im Wesentlichen neu gegenüber dem Regierungsentwurf sind die Bestimmungen für das System der Vorstandvergütung (§ 120 IV AktG), zur Vorzugsaktie § 139 AktG (Nachzahlung des Vorzugs, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt) sowie Ergänzungen zu § 192 AktG. Die zwischenzeitlich erwogenen Änderungen im Umwandlungsgesetz (Mini-Ausgliederung u.a.) sind nicht enthalten. …
WeiterlesenImmer Ärger mit der Legitimationszession (Hauptversammlung)
Ein Aktionär kann sich auf der Hauptversammlung vertreten lassen (§ 134 III 1 AktG). Es ist auch möglich, dass der Aktionär einen anderen ermächtigt, „im eigenen Namen das Stimmrecht für Aktien auszuüben, die ihm nicht gehören” (§ 129 III 1 AktG; sog. Legitimationszession; im Teilnehmerverzeichnis wird praxisüblich „Fremdbesitz” vermerkt). Die Voraussetzungen dieser Legitimationszession sind unklar, weshalb sie in streitigen Hauptversammlungen bzw. Anfechtungsprozessen immer wieder auffällt (zuletzt hier). Eine Ermächtigung (§ 185 BGB) ist erforderlich, aber ist sie der Versammlungsleitung nachzuweisen und ggf. wann? Bedarf es auch der Übertragung des Besitzes an den Aktien auf den Ermächtigten? Das Kammergericht Berlin hat diese Frage bejaht (10.12.2009 — …
WeiterlesenVortrag: Aktuelle Gesetzgebung zum Gesellschaftsrecht
Gesetzgebung zum Gesellschaftsrecht ist rar geworden. Die PartGmbB (?) gehört dazu und die seit 2011 schwelende Aktienrechtsnovelle, angestückelt neuerdings mit dem Beinahe-Klassiker Vorstandsvergütung. Über die Gesetzgebung zum Gesellschaftsrecht informiert und diskutiert Prof. Dr. Ulrich Seibert (BMJ, Leiter des Referats Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung) am 19.6.2013 um 18 Uhr an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Näheres zum Forum Unternehmensrecht hier.…
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