Düsseldorfer Honorarprofessur für RiBGH Dr. Strohn

Der stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende des II. Zivil­se­nats des BGH, Dr. Lutz Strohn, wurde zum Hono­rar­pro­fes­sor an der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf ernannt. Pro­fes­sor Dr. Strohn war schon bei Errich­tung einer Juris­ti­schen Fakul­tät (1992) an der Uni­ver­si­tät als Lehr­be­auf­trag­ter enga­giert; seit 2007 hält er Kol­lo­quien über die Recht­spre­chung im Gesell­schafts­recht und wirkt an Semi­na­ren bzw. Vor­trä­gen mit. Er wurde 1951 gebo­ren. Nach Stu­dium und Pro­mo­tion im Kon­zern­recht (bei Prof. Dr. Wie­de­mann in Köln) wurde er 1979 Rich­ter in Wup­per­tal und Düs­sel­dorf (zuletzt Vor­sit­zen­der Rich­ter am OLG), seit 2003 beim BGH. Er ist Mit­her­aus­ge­ber eines HGB-Kom­men­tars und eines Gesamt­kom­men­tars zum Gesell­schafts­recht sowie Autor zahl­rei­cher Bei­träge in Fach­zeit­schrif­ten und Festschriften. …

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Wahlprogramme zum Gesellschaftsrecht

Der Gesell­schafts­recht­ler, so wich­tig er sich auch neh­men mag, sieht ein, dass sein Gebiet nicht im Mit­tel­punkt des Wahl­kamp­fes steht. Es kommt in den Wahl­pro­gram­men immer­hin am Rande vor. Zwei Gegen­stände nen­nen die nach­fol­gend prä­sen­tier­ten Par­tei­pro­gramme: Frau­en­quote und Vor­stands­ver­gü­tung. Die SPD fügt noch die Mit­be­stim­mung hinzu. Die Vor­stands­ver­gü­tung hat sich wohl erle­digt (gesellschafts‑, nicht steu­er­recht­lich), wenn die Akti­en­rechts­no­velle noch den Bun­des­rat passiert.

CDU (S. 63):

Wir (wol­len) die Erhö­hung des Anteils von Frauen in Vor­stän­den und Auf­sichts­rä­ten von Unter­neh­men gesetz­lich regeln. Dabei müs­sen Bund, Län­der und Kom­mu­nen mit gutem Bei­spiel vor­an­ge­hen, zum Bei­spiel in öffent­li­chen Betrie­ben, der Ver­wal­tung oder bei der Beset­zung von Auf­sichts- und Verwaltungsräten.

Mit einer ver­pflich­ten­den Flexi-Quote” wer­den wir von den bör­sen­no­tier­ten oder mit­be­stim­mungs­pflich­ti­gen Unter­neh­men

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Kommt die SEUP?

Ange­nom­men, die Rechts­re­geln für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die nur einen Gesell­schaf­ter haben, wären in den 28 EU-Staa­ten fast gleich: Wür­den dann kleine und mitt­lere Unter­neh­men ver­stärkt in ande­ren Mit­glieds­staa­ten eine sol­che Gesell­schaft grün­den, um den dor­ti­gen Markt zu bedie­nen? Das will die Gene­ral­di­rek­tion für Bin­nen­markt der EU-Kom­mis­sion in einer Online-Kon­sul­ta­tion her­aus­fin­den, die noch bis Mitte Sep­tem­ber läuft. Zwar gibt es seit 1989 (kodi­fi­ziert 2009) schon eine Richt­li­nie über die Ein­per­so­nen-GmbH, aber diese behan­delt keine Kern­fra­gen wie unter ande­rem Ein­tra­gungs­pflich­ten, Gläu­bi­ger­schutz, Ver­le­gung des Sit­zes, Min­dest­ka­pi­tal­an­for­de­run­gen, Auf­lö­sung” (Kon­sul­ta­ti­ons­text). Das soll jetzt nach­ge­holt und evtl. auch auf die Ein­per­so­nen-Akti­en­ge­sell­schaft erstreckt werden. 

Die Initia­tive ent­spricht dem Kom­mis­si­ons-Akti­ons­plan 2012 für euro­päi­sches Gesell­schafts­recht. Sie geht zurück auf einen Exper­ten­vor­schlag zum euro­päi­schen Kon­zern­recht

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Bundesrat gibt grünes Licht für PartGG mbB

Eine Alter­na­tive für die Freien Berufe – eine Lücke im Sys­tem wird geschlos­sen” beti­telt das BMJ eine Pres­se­mit­tei­lung. Alter­na­tiv­los”© war sie also nicht, die bis­he­rige Part­ner­schaft mit unbe­schränk­ter Berufs­haf­tung (§ 8 I, II PartGG), denn mit dem heu­ti­gen Pas­sie­ren des Bun­des­ra­tes gibt es auch die beschränkte Berufs­haf­tung (Geset­zes­text). Dass damit eine Lücke im Sys­tem” geschlos­sen wor­den sei darf man auch bezwei­feln. Viel­leicht ist dadurch erst ein Sys­tem­bruch ent­stan­den, dass es jetzt eine Per­so­nen­ge­sell­schaft gibt, deren beson­dere Mit­glie­der einen Haf­tungs­aus­schluss für bestimmte Ver­bind­lich­kei­ten ihrer Gesell­schaft errei­chen kön­nen. Die Rede ist von den beson­de­ren Mit­glie­der des­halb, weil der­zeit nur Rechts­an­wälte, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer, deren Berufs­ge­setze eine (unter­schied­lich hohe!) Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor­se­hen, an dem Pri­vi­leg teil­ha­ben. …

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Aktienrechtsnovelle heute final im Bundestag

Die Akti­en­rechts­no­velle wird heute Nacht (geplant: 23.05 Uhr) in der hier vor­lie­gen­den Fas­sung durch den Rechts­aus­schuss in zweiter/​dritter Lesung durch das Par­la­ment ver­ab­schie­det. Dann kommt es auf den Bun­des­rat an, der am 20.9.2013 zum letz­ten Mal in die­ser Wahl­pe­ri­ode zusam­men­tritt. Im Wesent­li­chen neu gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf sind die Bestim­mun­gen für das Sys­tem der Vor­stand­ver­gü­tung (§ 120 IV AktG), zur Vor­zugs­ak­tie § 139 AktG (Nach­zah­lung des Vor­zugs, wenn die Sat­zung nichts ande­res bestimmt) sowie Ergän­zun­gen zu § 192 AktG. Die zwi­schen­zeit­lich erwo­ge­nen Ände­run­gen im Umwand­lungs­ge­setz (Mini-Aus­glie­de­rung u.a.) sind nicht enthalten. …

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Immer Ärger mit der Legitimationszession (Hauptversammlung)

Ein Aktio­när kann sich auf der Haupt­ver­samm­lung ver­tre­ten las­sen (§ 134 III 1 AktG). Es ist auch mög­lich, dass der Aktio­när einen ande­ren ermäch­tigt, im eige­nen Namen das Stimm­recht für Aktien aus­zu­üben, die ihm nicht gehö­ren” (§ 129 III 1 AktG; sog. Legi­ti­ma­ti­ons­zes­sion; im Teil­neh­mer­ver­zeich­nis wird pra­xis­üb­lich Fremd­be­sitz” ver­merkt). Die Vor­aus­set­zun­gen die­ser Legi­ti­ma­ti­ons­zes­sion sind unklar, wes­halb sie in strei­ti­gen Haupt­ver­samm­lun­gen bzw. Anfech­tungs­pro­zes­sen immer wie­der auf­fällt (zuletzt hier). Eine Ermäch­ti­gung (§ 185 BGB) ist erfor­der­lich, aber ist sie der Ver­samm­lungs­lei­tung nach­zu­wei­sen und ggf. wann? Bedarf es auch der Über­tra­gung des Besit­zes an den Aktien auf den Ermäch­tig­ten? Das Kam­mer­ge­richt Ber­lin hat diese Frage bejaht (10.12.2009 — 

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Vortrag: Aktuelle Gesetzgebung zum Gesellschaftsrecht

Gesetz­ge­bung zum Gesell­schafts­recht ist rar gewor­den. Die PartGmbB (?) gehört dazu und die seit 2011 schwe­lende Akti­en­rechts­no­velle, ange­stü­ckelt neu­er­dings mit dem Bei­nahe-Klas­si­ker Vor­stands­ver­gü­tung. Über die Gesetz­ge­bung zum Gesell­schafts­recht infor­miert und dis­ku­tiert Prof. Dr. Ulrich Sei­bert (BMJ, Lei­ter des Refe­rats Gesell­schafts­recht und Unter­neh­mens­ver­fas­sung) am 19.6.2013 um 18 Uhr an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf. Nähe­res zum Forum Unter­neh­mens­recht hier.

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